Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
-
frank 309
Beitrag
von frank 309 » Do 19.07.01 17:33
>Hallo zusammen,
>ich werde nächste Woche meinen PUG tieferlegen lassen. Meine Frage - reicht es eigentlich aus, wenn die Tieferlegung "nur" im Fahrzeugschein eingetragen worden ist?? Mein Händler meinte nämlich, dass er nur den Fahrzeugschein bräuchte, aber nicht den Brief!?!?!?!
>Hoffe auf Hilfe von Eurer Seite
>Cu
>Jim
Meine Meinung zu der Sache Eintragung.
Ich finde es vernünftig wenn alles im Brief und im Schein steht.
Irgendwann hat man nämlich ne Menge Zettel und wenn die Polizei dich
kontrolliert geht es sicher viel schneller wenn sie den Schein liest anstatt
alle möglichen ABE's und Abnahmen zu lesen. Oft geben sie es auch gleich
auf wenn sie nen vollgepackten Schein sehen.
Fazit: Lieber etwas investieren und es drin stehen haben, als vielleicht nen
Zettel zu vergessen und gea***t zu sein.
MfG
Frank
-
Phil205
Beitrag
von Phil205 » Do 19.07.01 18:01
weil in meinem brief steht nix von tieferlegung nur im schein. komisch oder? hab es bisher auch nur anders gfesehn aber dinge gibts oder?
-
Phil205
Beitrag
von Phil205 » Do 19.07.01 18:04
allerdings nur bei sachen die ne anbauabnahme sind z.b. alus, fahrwerk, alles nach glaube §19.3 oder so die abnahmen nach §21 müßen glaube auch direkt in schein und dann so schnell wie möglich in den schein weil gültige abe fürs auto haste nur dann wenns im schein drinnen is.
zu den beiden abnahmen §19.3 und §21 die eine variante darf auch nur der tüv machen und nicht die dekra zumindest in west-deuschland, im ehemaligen osten soll das anders sein.
-
BamBam
- Rückwärtseinparker
- Beiträge: 4264
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
- Land: Deutschland
Beitrag
von BamBam » Do 19.07.01 19:38
normaler weise sollen die identisch sein...aber welcher bul** will denn deinen brief sehen

-
frank 309
Beitrag
von frank 309 » Do 19.07.01 19:40
>allerdings nur bei sachen die ne anbauabnahme sind z.b. alus, fahrwerk, alles nach glaube §19.3 oder so die abnahmen nach §21 müßen glaube auch direkt in schein und dann so schnell wie möglich in den schein weil gültige abe fürs auto haste nur dann wenns im schein drinnen is.
>zu den beiden abnahmen §19.3 und §21 die eine variante darf auch nur der tüv machen und nicht die dekra zumindest in west-deuschland, im ehemaligen osten soll das anders sein.
du kannst den brief jederzeit anfordern!
-
Andreas H
- ADAC-Fan
- Beiträge: 527
- Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Beitrag
von Andreas H » Fr 20.07.01 09:45
Hallo,
weiß ich. Ist aber aufwendig, deswegen gibt es die "Abkürzung" mit dem Gutachten.
Gruß
Andreas
-
Obelix
Beitrag
von Obelix » Mo 23.07.01 10:44
>im Übrigen muss es nicht immer sein Das nur der Tüv Einzelabnahmen
>(Paragraph 21) durchführen darf, ist je nach Bundesland unterschiedlich,
>z.B. in Thüringen darf das nur die Dekra(nur als Beispiel)
hallo aaron,
du kannst das ganz einfach unterscheiden. in den bundesländern, die nach 1989 zur bundesrepublik deutschland "eingemeindet wurden" darf die dekra einzelabnahmen machen, in den alten b´ländern nur der tüv.
ist ganz einfach zu merken.
in den alten b´ländern darf dekra/tfü und wie sie sonst alle heissen mögen nur eintragungen vornehmen, wenn ein gutachten für den umbau vorliegt.
gerüchteweise vernimmt man allerdings, dass manche prüfer das nicht so genau nehmen und gutachten von anderen umbauten oder teilgutachten als vollwertiges gutachten betrachten und die eintragung vornehmen.
es lebe die freie marktwirtschaft und das konkurrenzdenken:-))
obelix