TÜv-Eintragung!!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Phil

TÜv-Eintragung!!

Beitrag von Phil » Fr 20.07.01 16:46

Hi Leute!!


Heute is endlich mein lange erwarteter Frontspoiler von Musketier angekommen und ich hab ihn direkt zum Lackierer gebracht.Nächste Woche wird er dann montier.Und da ich ja noch ein Greenhorn auf dem Gebiet des Tuning bin,wollte ich einfach mal fragen,wie ich den Spoiler dann eintragen lassen kann.Ein Teilegutachten ist ja dabei,aber ich weiß nicht wie genau ich ihn eingetragen bekomme.Kann mir einer von euch vielleicht auch sagen,wie teuer das ungefähr wird??Ich bin für jede Antwort dankbar!!


mfg


Phil

Phil205

Re: TÜv-Eintragung!!

Beitrag von Phil205 » Fr 20.07.01 16:56

wenn keineabe dabei is heißt das eintragen. also gutachten nehmen und auf zum tüv.


kostet je nach tüvso 60-100 dm. normalerweisde hat der tüv nen stunden lohn von 108 dm!!


71al

Re: wenn du 8cm bodenfreiheit nicht unterschreitest, ist es streßfrei ! (o.T.)

Beitrag von 71al » Fr 20.07.01 22:15

Hi,


ich weiß zwar nicht ob meine Informationen korrekt sind, aber die Mindestbod3enfreiheit beträgt meines wissens nach 11cm.


Gruß


AL

Red Runner
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Kontaktdaten:

Re: wenn du 8cm bodenfreiheit nicht unterschreitest, ist es streßfrei ! (o.T.)

Beitrag von Red Runner » Fr 20.07.01 22:22

>Hi,


>ich weiß zwar nicht ob meine Informationen korrekt sind, aber die Mindestbod3enfreiheit beträgt meines wissens nach 11cm.


>Gruß


>AL


Ladet Euch auf der KW-Homepage einfach irgendein Gutachten runter, da steht 8cm drin.







<ul><li><a href="http://www.kw-gmbh.de/kw_upload/Gutacht ... 1-murd.pdf" target=_blank>ein Beispiel</a></ul>

Phil205

Falsch,falsch,falsch.....

Beitrag von Phil205 » Sa 21.07.01 01:49

das einzige was es gibt is eine empfehlung und die sagt 11 cm. das is aber keine vorschift und kein gesetz. kw hat wie schon jemand schreibt ne bodenfreiheit von 8 cm, 7 bei formelastischen bauteilen im gutachten festgehalten. Aber generell kann man sagen 8 cm sollte man alleine der Fahrbarkeit auf deutschen straßen schon haben. Kenne aber auhc Leute deren kat hat knapp 4 cm vom Boden und das is auch kein problem, eingetragen. wie gesagt der prüfer sagt was geht und was net. in der richtline steht glaube :"... das fahrzeug sollte in der lage sein ein hindernis von 80 cm breite und 11 cm höhe problemlos überfahren können..." macht ja auch sinn, man denke an baustellen wo der straßenbelag aufgerissen wird, 8 cm tiefe einschnitte in die starße, wie will man da durch kommen oder so geschwindikeitsstoper (hügel) ?!

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