Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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honz
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Beitrag
von honz » Mo 03.03.08 14:59
hi,
ich habe in meinen 205 mit dem 1,8er Diesel 60PS die Vorderachse vom 1,6er GTi eingebaut. Die Achschenkel mit Bremsen etc sind noch vom Diesel, aber die Stoßdämpfer sind auch vom GTi, wegen den Befestigungspunkten vom Stabi, die die alten dämpfer nicht hatten.
Wollte fragen ob ich das eintragen lassen muss bevor ich wieder fahren darf, oder ob das auch ohne Eintragung legal ist.
Wie sieht es mit einer Achsvermessung aus, sollte man das danach machen und wenn ja wo kann man sowas machen und was kostet das.
Wär cool wenn ihr mir weiterhelfen könntet , damit ich bald wieder fahren kann.
mfg Peter
p.s. sorry das es so viele Fragen auf einmal sind aber hab noch nie vorher irgendetwas am Auto verändert und kenn mich mit den ganzen Verfahren noch nit aus.
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roninsupreme
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von roninsupreme » Mo 03.03.08 15:02
Eintragen? Merkt das einer? Wohl kaum
Die Achse solltest du auf jeden Fall vermessen lassen, du hast ja alles abgebaut gehabt...
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honz
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von honz » Mo 03.03.08 15:34
hi,
ja mit dem merken ist immer sone sache...

ist halt nur die Frage obs bei nem Unfall und der darauffolgenden Unfalluntersuchung auch nicht auffällt. Oder obs überhaupt gemacht werden muss, weil es ja sowiso alles Peugeot Teile sind die auch in anderen 205 von Werk aus verbaut werden.
mfg Peter
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Aron
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Beitrag
von Aron » Mo 03.03.08 16:17
honz hat geschrieben:hi,
ja mit dem merken ist immer sone sache...

ist halt nur die Frage obs bei nem Unfall und der darauffolgenden Unfalluntersuchung auch nicht auffällt. Oder obs überhaupt gemacht werden muss, weil es ja sowiso alles Peugeot Teile sind die auch in anderen 205 von Werk aus verbaut werden.
mfg Peter
Moin,
genaugenommen erlischt die Betriebserlaubniss. Aber ob man einfach an ein Gutachten kommt ist auch fraglich. Bei so einem Umbau würde ich auch keinen all zu großen Wind machen, sicherlich wird auch der eine oder andere Tüv Prüfer sagen "wozu, ich würde das eh nicht merken". (das ist O-Ton von einem PrüfIng, wo, wann, wer und wesshalb möcht ich nicht schreiben)
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obelix
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Beitrag
von obelix » Mo 03.03.08 21:24
Aron hat geschrieben:honz hat geschrieben:hi,
ja mit dem merken ist immer sone sache... :D
ist halt nur die Frage obs bei nem Unfall und der darauffolgenden Unfalluntersuchung auch nicht auffällt. Oder obs überhaupt gemacht werden muss, weil es ja sowiso alles Peugeot Teile sind die auch in anderen 205 von Werk aus verbaut werden.
mfg Peter
Moin,
genaugenommen erlischt die Betriebserlaubniss. Aber ob man einfach an ein Gutachten kommt ist auch fraglich. Bei so einem Umbau würde ich auch keinen all zu großen Wind machen, sicherlich wird auch der eine oder andere Tüv Prüfer sagen "wozu, ich würde das eh nicht merken". (das ist O-Ton von einem PrüfIng, wo, wann, wer und wesshalb möcht ich nicht schreiben)
eintragen wäre ned schlecht.
gutachten wirst wohl keines benötigen, die achse verbessert ja dein auto, was soll sich da nachteilig auswirken? merken würde es wohl keiner.
ne versicherung würde sich vmtl. auch seehr schwer tun, einen ursächlichen zusammenhang zwischen unfallhergang und achskonstruktion herzustellen - und nur dann können sie (in der hp) leistungen zurückfordern.
nichtsdestotrotz würde ich zur eintragung raten.
gruss
obelix
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Aron
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Beitrag
von Aron » Mo 03.03.08 21:47
obelix hat geschrieben:
gutachten wirst wohl keines benötigen, die achse verbessert ja dein auto, was soll sich da nachteilig auswirken? merken würde es wohl keiner.
ne versicherung würde sich vmtl. auch seehr schwer tun, einen ursächlichen zusammenhang zwischen unfallhergang und achskonstruktion herzustellen - und nur dann können sie (in der hp) leistungen zurückfordern.
nichtsdestotrotz würde ich zur eintragung raten.
Wo steht denn das die Achse das Auto verbessert? Hier fließen ja Aspekte wie Hinterachsabstimmung und Gewichtsverteilung ein. Genaugenommen geht nix ohne Gutachten, sicherlicht kann man davon ausgehen das das Fahrverhalten verbessert wird, aber: Wie siehts im Grenzfall aus, wenn nur ein Teil angepasst wird, ohne Prüfung oder Gutachter bleibt das wieder fraglich...
Steht das in den Papieren und es ist nicht nachweisbar das sich nichts verschlechtert ist die Eintragung keinen Pfifferling wert. Die Versicherung hat das Recht das grundsätzlich anzuzweifeln, wenns diese Abstimmung nicht gegeben hat, da ist auch fraglich wie man sich da rauswinden kann...?
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Kris
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Beitrag
von Kris » Mo 03.03.08 21:51
der haken ist v.a. die fixierung der bremsleitung - genau da wo die GTI-stabikoppel räumlich ihren dienst tut, sitzt bei schnulliachsenautos eben der übergang bremsleitung zu bremsschlauch.
der GTI hatte aus diesem grund eben komplett andere aufnahmen und anders geführte leitungen.
das dürfte ein technisches detail sein, das im zweifelsfall ne stolperfalle sein könnte.
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von schrauber13 » Do 17.04.08 13:00
"ist halt nur die Frage obs bei nem Unfall und der darauffolgenden Unfalluntersuchung auch nicht auffällt"
da müsste man schon einen originalen neben den umgebauten pug stellen, um da die unterschiede zu sehen, sonst sieht das kein TÜV-Prüfer, Unfallsachverständiger o. ä., also => vermessen und gut is.
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CaliforniaPug
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von CaliforniaPug » Do 17.04.08 16:06
ganz so einfach können sich die versicherungen da inzwischen nicht mehr rauswinden: wenn begründeter zweifel besteht, dass der unfall eben nicht aufgrund des umbaus entstanden ist, dann kehrt sich die beweislast auf die versicherung um, d.h. sie müssen nachweisen, dass es tatsächlich so war. ich habe da nen präzendenzfall (fragt mich bitte nicht nach aktenzeichen) im kopf in dem es glaube ich um etwas relativ banales wie einen nicht eingetragenen luffi bei nem rechts vor links unfall ging. ende vom lied war, dass die versicherung zahlen musste, weil sie (wie auch?!) nicht beweisen konnte, dass der luffi im kausalen zusammenhang mit dem unfall stand
Lebensziel: Besitzer aller 205 in den USA zu sein!
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BMW 2002TIi Baujahr 1975 (wird restauriert)