weitstrahler nachrüsten

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Schmiddi19
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weitstrahler nachrüsten

Beitrag von Schmiddi19 » Sa 07.08.10 16:40

hallo,
da ich neu hier bin möchte ich mich erst mal vorstellen: mein name ist kai, ich bin 20 und komme aus dem saarland. der peugeot 309 ist mein 1. auto und ich fahre ihn seit januar 2009. an schraubererfahrung würde ich mich im mittelmaß einschätzen.

soo nun zu meinem neuen projekt:
ich möchte mir zusätzliche weitstrahler montieren. wo ich sie genau platziere weis ich nochnicht, also entweder auf die stoßstange vorm kühler oder in die vorgesehenen ausparungen unten.

die schaltung soll über ein arbeitsrelais erfolgen, allerdings müßte ich dazu wissen:
welches kabel an meinen standart-lampen für das fernlicht ist?

da fällt mir grade nocwas ein: dürfen die scheinwerfer über die stoßstange hinausragen? sind ja keine festen bauteile und würden bei einem unfall ja nach hinten "wegklappen", oder?

ich hoffe mir kann jemand helfen und bedanke mich schonmal für antworten.
gute fahrt
schmiddi19

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phil_205
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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von phil_205 » Sa 07.08.10 19:23

Ja, herzlich Willkommen :)

http://files.homepagemodules.de/b210636 ... 3172n1.gif

da hast du mal ne H4 Steckerbelegung :) hast du überhaupt H4 Scheinwerfer?

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebauten Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1.

Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
2.

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt

1.

0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,
2.

0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,
3.

1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.

(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

(6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muß 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.

(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.

(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1.

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.

einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.


MfG
Phil
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von Schmiddi19 » Sa 07.08.10 22:47

hallo,
danke,da bin ich schonmal ein stück weiter.
die zusatzscheinwerfer müßten H1 sein, sind etwas ältere,rechteckige lampen mit klarem glas.
sehen so ähnlich aus wie die originalen von peugeot :lach:
allerdings wollte ich den schaltstrom fürs relais an einer fernlichtleitung abgreifen, und da wäre direkt bei der lampe denke ich der einfachste platz.

so dann wäre nurnoch offen ob sie vorn überstehen dürfen?

Bild
habe mal ein bild bearbeitet,also entweder unten,da müßte aber die halbe stoßstange masakriert werden, oder oben drauf vorn kühler (und nur da würden sie überstehen, allerdings wäre der einbau einfacher und bei einem abbau weniger "restschaden")

was finded ihr besser?
ich denke so tief wie das untere bringen mir die lampen nichts,oder?

gruß
schmiddi

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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von Vollgastauglich » Sa 07.08.10 23:03

die optisch schönere variante liegt für mich ganz klar unten!

eine überlegung wäre, wenn du das gesch*** sowieso schon hast, nen satz nebel und fernscheinwerfer nebeneinander zu setzen. die tiefe position ist den fernscheinwerfern wurscht - da wird ja im prinzip das licht relativ zum punkt gebündelt in einen punkt in der ferne ausgerichtet. ob die quelle jetzt 20 cm weiter oben sitzt, bleibt dabei recht egal.
anders bei nebelscheinwerfern - da ommt es ja drauf an, dass sie unter den wassertröpfchen breit durchstrahlen - dort also möglichst tiefer einbaupunkt, möglichst weit aussen...

es gibt auch nette schürzen mit den doppelscheinwerfern - mal als anregung... schau einfach mal in der usergalerie!

gruß martin
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


Uli Stein

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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von Schmiddi19 » Mi 11.08.10 11:27

danke für die antwort.
habe gestern mit meinem tüvler gereded,der meinte "n paar cm tuhn nichts"...

nun mach ich mir nur andre gedanken, also wenn ich mich richtig informirt habe hab ich ne 50 A lima drinnen.
(309 BL, bj 91, 1,4 liter benzin)
aber wieviel bleibt davon noch über?
also nehmen wir mal an ich fahre nachts mit folgenden verbrauchern:
motor und bordelektrik
fernlicht
heizung
scheibenwischer
radio (n kenwood mit 2 kleinen boxen, meist nur auf stufe 15-20)
eventuell noch heckscheibenheizung
wieviel ampere würden die sachen verbrauchen bzw. wieviel hätte ich noch über?

gruß
schmiddi

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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von obelix » Mi 11.08.10 12:27

Schmiddi19 hat geschrieben: soo nun zu meinem neuen projekt:
ich möchte mir zusätzliche weitstrahler montieren. wo ich sie genau platziere weis ich nochnicht, also entweder auf die stoßstange vorm kühler oder in die vorgesehenen ausparungen unten.
wenn du sowas machst sperre ich deinen account *gg*
ne - im ernst, das ist totales no-go.
egal wo dudie hinbappst - es sieht furchtbar aus.

entweder ne originale schürze mit den dazu gehörigen leuchten oder aber - was ich nun als beste lösung empfinden würde - in den hauptscheinwerfern andere leuchtmittel.

es gibt z.b. sehr gute h4-leuchten die im abblendlicht das erlaubte serienlicht liefern aber auf dem fernscheinwerferfaden 100 watt verbrennen. die fahre ich in meinen gti. ist die perfekte lösung. null aufwand, einfach nur birnen tauschen. im normalen strassenverkehr blendest du einen und auf der bahn mit fernlicht siehst du richtig was.

aber - die birnen sind nicht legal. jedenfalls nicht im bereich der stvzo:-)
merken tut das aber keiner, nicht mal beim tüv.

und - kauf keinen billigschrott. als beste birne hat sich die von hella rauskristallisiert, die halten ewig, liefern ein wunderbares, homogenes licht und sind relativ teuer:-)

aber im vergleich zu ebay-schrott aus taiwan oder anderen preiswert-und-schlecht angeboten absolute referenz. mein erster satz hat ca. 5 jahre gehalten - bis zum unfall:-)))

gruss

obelix
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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von Schmiddi19 » Mi 11.08.10 19:01

naja geschmäcker sind ja verschieden, und mir gefällt das. wieso also nicht einbauen?
andere leute bauen ja auch teile an die mir nicht gefallen, also kann man den spieß ja auch rumdrehen :floet:

über die "luxemburger" (so heißen die 100-watt lampen bei uns) hab ich auch schon nachgedacht, allerdings hab ichs schnell verworfen, denn so kann ich mir noch n schalter dazwichenbauen und im winter,wenn meine lima nicht genug saft bringt, teilweise mit den normalen fahren und so die batterie aufladen.

aber wenn sie die 100-er in den haupt schafft müßte sie auch die 55-er in den angebauten schaffen. danke für die hilfe,stand wohl schwer aufem schlauch xD

so und zum anbau: ich biege mir aus flachmaterial halter, die setzte ich dann so an dass die scheinwerfer mit der oberkannte knapp unter der motorhaube sitzen, das ganze schwarz oder silber angesprüht (was besser ausschaut) und fertig...also die kommn n gutes stück höher als in dem einen bild gemeint, villeicht beruhigt euch das ja. habe mal ein bild gemacht wo sie nur mit klebeband fixirt sind, nur wie gesagt kommen sie halt höher.
Bild

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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von obelix » Mi 11.08.10 20:07

um die lima brauchst dir keinen kopp machen, wieso sollte die das ned schaffen??
die stromversorgung ist dazu ausgelegt, alle verbraucher zu versorgen, auch alle auf einmal.

schlimmstenfalls würde das licht etwas dunkler, mehr ned.
die fernlampen hast ja eh ned dauerhaft an, so what...

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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von mrx0001 » Do 12.08.10 12:18

du dir und dem auto den gefallen und nim einfach ne 309 xs schürze...

Bild

das schaut nicht wie gewollt und nicht gekonnt aus.... und dazu wenn man ordentliche cibies oder sowas drin hat wird die nacht zumn tag.
205 xs 1,4l tu3m (TU 205)
205 ?? 1,4l tu3m ( X 205)

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Re: weitstrahler nachrüsten

Beitrag von obelix » Do 12.08.10 12:44

mrx0001 hat geschrieben:du dir und dem auto den gefallen und nim einfach ne 309 xs schürze...
das schaut nicht wie gewollt und nicht gekonnt aus.... und dazu wenn man ordentliche cibies oder sowas drin hat wird die nacht zumn tag.
oooch - da fallen mir noch mehr gründe ein, die gegen solche kochtöpfe mit glasdeckel sprechen...

- der höhere benzinverbrauch durch die versaute aerodynamik
- evtl. probleme in der waschanlage
- der zitternde lichtkegel wg. der ein-punkt-befestigung
- fussgängerschutz
- u.u. mangelnde kühlluft-anströmung
- ständiges nachstellen, weil der schrott vibriert und sich verstellt
- optik
- optik
- optik
...

im übrigen besteht die frontschürze aus dünnem plastik - um da eine adäquate befestigung zu bekommen müsste drunter eine massive stahlkonstruktion versteckt werden, damit das zeug wenigstens ned nach 3 monaten (oder wenn ein fussgänger dran hängen bleibt) rausreisst :-)

aber naja - jeder so wie er mag...

gruss

obelix
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