klausimausi hat geschrieben:Also Jungs ich danke Euch schon mal recht herzlich.
Ganz unbedarft bin ich nicht an die Sache angegangen. Vor ´nem Vierteljahr habe ich im Rahmen der normalen TÜV-Besichtigung meinen TÜVer schon angesprochen, was denn für die Abnahme nötig wäre. Seiner Aussage nach würde es sehr helfen, wenn es sowas schon mal geTÜVt gäbe, also den Turbo und insbesondere die 147 PS im CTI.
Daß ich dort nicht mit dem Serientrimm des CTI (Fahrwerk, Bremsen etc.) auftauche ist schon klar.
Aber ich möchte keine Grabenkämpfe mit dem TÜV ausfechten, ob z.B. jetzt die SerienGTI-Bremse für die höhere Leistung passt oder nicht, wenn schon jemand diese im "TCTI" eingetragen hat. So wie Kris gesagt hat, kann ich jetzt natürlich für alle (evtl. möglichen) Bedenken des TÜVs Gegen-Argumente finden. Das hilft mir schon mal weiter. Einfacher würde das natürlich für mich sein (glaube ich), das schon alles zusammengefasst in einer TCTI-Abnahme zu finden, also nicht getrennt in TD´s oder GTI´s.
Das ich dann auch eine Einzelabnahme speziell für meinen TCTI brauche ist mir schon bewusst. Aber daß sich der TÜVer überhaupt da ranwagt und sich auch davon überzeugen lässt, daß das geht, da würde mir und meinem Gewissen so ´ne Kopie schon sehr weiterhelfen.
Speziellen Dank an Soko und BigRed, die sich spontan dafür bereit erklärt haben mir so´n Ding zu schicken. Hut ab!!
Natürlich auch an Kris der mir passende Argumente geliefert hat (speziell die Sache mit dem Minikat ist bares Geld wert) und an all die anderen die sich an der Lösung beteiligt haben. So macht Forum Spass.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Klaus
hmmm...
die sache ist halt ned soo einfach.
ich geb dir mal ein beispiel: ich hab in meinem cti z.b. ne 283er bremse eingetragen.
zum einen ist die heftig überdimensioniert- das tut aber hier jetzt nix zur sache. der knackpunkt ist, dass du mit meiner briefkopie (16v-umbau) und diesen eintragungen beim prüfer zwar sauber dastehst, aber die umbauten (speziell an der bremse) zum teil mit dem motorumbau rein gar nix zu tun haben. denn für den turboumbau benötigst keine solche bremse, eine gute 247er mit scheiben hinten tuts zur eintragung völlig, denn der turbo hat ebenso wie der mi16 seine 147 pferdchen.
eigentlich jeder, der so nen umbau macht, lässt gleich noch ein paar andere sachen eintragen. und dein prüfer wird dann diese sachen als "voraussetzung" annehmen.
andere voraussetzungen ergeben sich auch bei manchen dingen, die NICHT in den eintragungen stehen. der llk z.b. ist grundsätzlich ne ermessensfrage, und grade der wird seltenst eingetragen, obwohl er nicht unerheblich zur leistung beiträgt und somit auch einfluss auf die abgase hat. wenn du jetzt z.b. nen cj als basis nehmen würdest und du nicht die frontschürze des gti/cti anbaust, wird dir die kiste auf der bahn dermassen leicht, dass auf manchen wellen der vorderwagen schlichtweg abhebt. auch sowas steht logischerweise nirgends drin, den die fs wird kaum einer extra eintragen lassen, ist ja ein originalteil des 205.
es gab z.b. auch früher mal gutachten für karosserieteile, in denen explizit ausgewiesen wurde, dass ein heckflügel nur in verbindung mit der entsprechenden - mit im gutachten aufgeführten - frontschürze zusammen montiert werden darf und eingetragen. DAS stand aber nie in den fahrzeugpapieren. hat man also mit der briefkopie nur den heckflügel auf einem anderen auto montiert und eintragen lassen passiert es dann eben u.u., dass der anpressdruck an der hinterachse zu gross wird die ha ständig bei hohen geschwindigkeiten auf block geht, im extremfall sogar was brechen kann und gleichzeitig das fahrzeug an der va extrem leicht wird und so zu einer gefahr.
das ist der grund, wieso ein sachverständiger sich nie auf ne eintragung eines anderen fahrzeuges verlassen soll, darf und im normalfall wird.
der königsweg ist grundsätzlich der, zusammen mit dem aas ein lastenheft zu erstellen und das punkt für punkt mit belegen und nachprüfbaren fakten abzuarbeiten. denn nur dann hast du z.b. auch die sicherheit, das ein anderer prüfer die eintragung nicht verwerfen wird/kann, wenn du in ner kontrolle z.b. beschuldigt wirst, die eintragungen seien nicht legal. dann kannst dich berigigt zurücklehnen und jeglichen einwand des andern prüfers entkräften.
ich würde nie im leben auf den gedanken verfallen, mit einer eintragungskopie eines anderen autos zu meinem prüfer zu gehen und das selbe haben zu wollen.
gruss
obelix