ich glaube, hier herrscht ne ziemliche verwirrung:-)freeeak hat geschrieben:Beim e Zeichen gibt's aber kein Dokument zum mitführen
e-zeichen ist nicht gleich ewg-zulassung.
und nicht zu verwechseln mit dem e-prüfzeichen (mit wellenlinie) z.b. auf einem schweinwerfer...
das e-zeichen ist sowas wie die herstellernummer. sowas wie das vf3 in unseren fahrgestellnummern.
deshalb steht die immer druff. aber die ausführung des teiles muss eben damit korrellieren, die nummer des herstellers alleine sagt noch nix aus, ausser dass der hersteller registriert ist. ob aber das angebaute teil zu der (hoffentlich) mitgeführten abe passt ergibt sich aus der 2. nummer.
eine ewg-nummer dagegen ist einmalig und einragungs- und papierfrei.
so zumindest mein kenntnisstand.
gruss
obelix