Mein Auto:
306. 1.6nft bj 2001, abe Nr e98..., schrägheck
Alter Wagen meiner Freundin:
306 1.6nfz,Bj98, abe Nr. G2..., schrägheck
Es geht um 16Zoll Felgen 195/45 r16.
Sie hatte die damals auf ihrem 306, beim Tüv “laut Gutachten brauchen Sie die nicht eintragen”
Ich jetzt mit den räder und meinem Auto zum tüv, " kann ich Ihnen nicht eintragen nur mit 205er reifen"
Er meinte nach alter Abe (G2...) ging das nach der neuen nicht, könnte am abrollumfang liegen, Serienbereifung sei 195/55r15.
Ich nachgeguckt, Abweichung mit den 16zoll, abrollumfang -2,3%, bis -4% sind erlaubt.
Also warum darf ich die nicht fahren wenns vorher auf einem quasi identischen Wagen ging?
Mal davon abgesehen, das ich weiss das ich mit 205ern Stress an der HA(Radlauf) kriege.
Irgendwie muss das doch möglich sein??
Bilder vom Gutachten kommen noch, gerade schlechten Empfang.


