Welche Leistungssteigerungen gibts f. 406 Coupe V6 (152 kW / 207 PS) ??

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
marek

Re: Anscheinend sind Dir die Folgen nicht so ganz klar...

Beitrag von marek » Do 10.05.01 13:55

>>>jojo, dann mach mal. und Gutachten? AU?


>>>grins


>>>Asterix


>>dat mache net nur ich...sondern bis jetzte 15 cc fahrer:-))


>>einer mit cad programm hat alles fertig..ab zum edelstahl-händler


>>über dat tüv thema kann ich nur lachen...


>>jedem das seine...wer angst hat unn null ahnung von jura soll zu gutmann gehen unn 1500 bezahlen..fertig aus


>... wenn Du eine Leistungssteigerung vornimmst, ohne sie in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen, bewegst Du Dein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis. Das heißt de facto ohne Versicherungsschutz. Die Versicherung muss bei einem Haftpflichtschaden zwar leisten, kann aber Regress bei Dir nehmen. Je nach Versicherung bis zu DM 15.000! Dazu kommt noch die strafrechtliche Verfolgung (fahren ohne Betriebserlaubnis) was i.d.R. Führerscheinentzug bedeutet. Plus satter Geldbusse. Vom Ärger mal ganz abgesehen.


>So, Du hast also Ahnung von Jura, dann erzähl mir jetzt doch mal ein bisschen was... z.B. mit welchen Paragraphenkenntnissen Du den Versicherungsregress abwenden willst z.B.?


>Bin mal gespannt.


>Obelix





aaaaaaaaaaalso bin zufällig an uni bonn und studiere dieses fach.


ich lasse mich hier net auf ne diskussion ein...allerdings nur mal soviel..


ihr alle lasst euch von den polizisten zu viel gefallen im rahmen einer verkehrskontrolle...ja und amen zu allem...dabei müsst ihr das net.


sage nur verdacht auf grobe technische fahrzeugveränderung und stillegung (welches das schlimmste der maßnahmen ist) zu sowas kanns nie kommen, wenn man sich in der kontrolle vernünftig verhält (also nicht beim heranfahren auffällt)


und viel mehr noch, nur mal aus spaß auf ein telefonat mit seinem rechtsschutzanwalt per handy besteht...


sofort wird nämlich abstand von dieser maßnahmen genommen (mir in köln, was als scholimm gilt, passiert mit meinem alten 205 gti)


und man bekommt nur ein merkblatt zur vorstellung beim tüv...unn bis dahin ist das auto wieder im serientrimm.


desweiteren ist öffnen der motorhaube, gasgeben, anfassen von irgendetwas im wagen verboten (hausfriedensbruch), stillegung aufgrund von lokalmessungen nicht erlaubt, sondern wird einfach praktiziert!


fakt ist aber, daß die meisten dann anfangen zu zittern und sich leider wirklich alles gefallen lassen


thema versicherungsschutz.....hatte schon einen unfall und die polizei hat weder verbotenen aupuff beanstandet...wie auch..nach unfall...noch offenen luftfilter.





letztendlich bleibt aber trotzdem der hinweis: kein risiko, kein spaß


gruß


marek


ciao

Andreas H
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Re: Anscheinend sind Dir die Folgen nicht so ganz klar...

Beitrag von Andreas H » Do 10.05.01 13:58

>>>>jojo, dann mach mal. und Gutachten? AU?


>>>>grins


>>>>Asterix


>>>dat mache net nur ich...sondern bis jetzte 15 cc fahrer:-))


>>>einer mit cad programm hat alles fertig..ab zum edelstahl-händler


>>>über dat tüv thema kann ich nur lachen...


>>>jedem das seine...wer angst hat unn null ahnung von jura soll zu gutmann gehen unn 1500 bezahlen..fertig aus


>>... wenn Du eine Leistungssteigerung vornimmst, ohne sie in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen, bewegst Du Dein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis. Das heißt de facto ohne Versicherungsschutz. Die Versicherung muss bei einem Haftpflichtschaden zwar leisten, kann aber Regress bei Dir nehmen. Je nach Versicherung bis zu DM 15.000! Dazu kommt noch die strafrechtliche Verfolgung (fahren ohne Betriebserlaubnis) was i.d.R. Führerscheinentzug bedeutet. Plus satter Geldbusse. Vom Ärger mal ganz abgesehen.


>>So, Du hast also Ahnung von Jura, dann erzähl mir jetzt doch mal ein bisschen was... z.B. mit welchen Paragraphenkenntnissen Du den Versicherungsregress abwenden willst z.B.?


>>Bin mal gespannt.


>>Obelix


>


>aaaaaaaaaaalso bin zufällig an uni bonn und studiere dieses fach.


>ich lasse mich hier net auf ne diskussion ein...allerdings nur mal soviel..


>ihr alle lasst euch von den polizisten zu viel gefallen im rahmen einer verkehrskontrolle...ja und amen zu allem...dabei müsst ihr das net.


>sage nur verdacht auf grobe technische fahrzeugveränderung und stillegung (welches das schlimmste der maßnahmen ist) zu sowas kanns nie kommen, wenn man sich in der kontrolle vernünftig verhält (also nicht beim heranfahren auffällt)


>und viel mehr noch, nur mal aus spaß auf ein telefonat mit seinem rechtsschutzanwalt per handy besteht...


>sofort wird nämlich abstand von dieser maßnahmen genommen (mir in köln, was als scholimm gilt, passiert mit meinem alten 205 gti)


>und man bekommt nur ein merkblatt zur vorstellung beim tüv...unn bis dahin ist das auto wieder im serientrimm.


>desweiteren ist öffnen der motorhaube, gasgeben, anfassen von irgendetwas im wagen verboten (hausfriedensbruch), stillegung aufgrund von lokalmessungen nicht erlaubt, sondern wird einfach praktiziert!


>fakt ist aber, daß die meisten dann anfangen zu zittern und sich leider wirklich alles gefallen lassen


>thema versicherungsschutz.....hatte schon einen unfall und die polizei hat weder verbotenen aupuff beanstandet...wie auch..nach unfall...noch offenen luftfilter.


>


>letztendlich bleibt aber trotzdem der hinweis: kein risiko, kein spaß


>gruß


>marek


>ciao


Ich hoffe nur, daß Du mit diesem Wissens-Stand Deine Scheine und das Examen schaffst....


Sobald Du anfängst den Bullen auf den Keks zu gehen, können Sie ohne weiteres Dein Auto sofort stillegen und einen Gutachter rufen. Aber mach doch was Du willst...


Gruß


Andreas

marek

Re: Anscheinend sind Dir die Folgen nicht so ganz klar...:-)

Beitrag von marek » Do 10.05.01 14:23

>>>>>jojo, dann mach mal. und Gutachten? AU?


>>>>>grins


>>>>>Asterix


>>>>dat mache net nur ich...sondern bis jetzte 15 cc fahrer:-))


>>>>einer mit cad programm hat alles fertig..ab zum edelstahl-händler


>>>>über dat tüv thema kann ich nur lachen...


>>>>jedem das seine...wer angst hat unn null ahnung von jura soll zu gutmann gehen unn 1500 bezahlen..fertig aus


>>>... wenn Du eine Leistungssteigerung vornimmst, ohne sie in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen, bewegst Du Dein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis. Das heißt de facto ohne Versicherungsschutz. Die Versicherung muss bei einem Haftpflichtschaden zwar leisten, kann aber Regress bei Dir nehmen. Je nach Versicherung bis zu DM 15.000! Dazu kommt noch die strafrechtliche Verfolgung (fahren ohne Betriebserlaubnis) was i.d.R. Führerscheinentzug bedeutet. Plus satter Geldbusse. Vom Ärger mal ganz abgesehen.


>>>So, Du hast also Ahnung von Jura, dann erzähl mir jetzt doch mal ein bisschen was... z.B. mit welchen Paragraphenkenntnissen Du den Versicherungsregress abwenden willst z.B.?


>>>Bin mal gespannt.


>>>Obelix


>>


>>aaaaaaaaaaalso bin zufällig an uni bonn und studiere dieses fach.


>>ich lasse mich hier net auf ne diskussion ein...allerdings nur mal soviel..


>>ihr alle lasst euch von den polizisten zu viel gefallen im rahmen einer verkehrskontrolle...ja und amen zu allem...dabei müsst ihr das net.


>>sage nur verdacht auf grobe technische fahrzeugveränderung und stillegung (welches das schlimmste der maßnahmen ist) zu sowas kanns nie kommen, wenn man sich in der kontrolle vernünftig verhält (also nicht beim heranfahren auffällt)


>>und viel mehr noch, nur mal aus spaß auf ein telefonat mit seinem rechtsschutzanwalt per handy besteht...


>>sofort wird nämlich abstand von dieser maßnahmen genommen (mir in köln, was als scholimm gilt, passiert mit meinem alten 205 gti)


>>und man bekommt nur ein merkblatt zur vorstellung beim tüv...unn bis dahin ist das auto wieder im serientrimm.


>>desweiteren ist öffnen der motorhaube, gasgeben, anfassen von irgendetwas im wagen verboten (hausfriedensbruch), stillegung aufgrund von lokalmessungen nicht erlaubt, sondern wird einfach praktiziert!


>>fakt ist aber, daß die meisten dann anfangen zu zittern und sich leider wirklich alles gefallen lassen


>>thema versicherungsschutz.....hatte schon einen unfall und die polizei hat weder verbotenen aupuff beanstandet...wie auch..nach unfall...noch offenen luftfilter.


>>


>>letztendlich bleibt aber trotzdem der hinweis: kein risiko, kein spaß


>>gruß


>>marek


>>ciao


>Ich hoffe nur, daß Du mit diesem Wissens-Stand Deine Scheine und das Examen schaffst....


>Sobald Du anfängst den Bullen auf den Keks zu gehen, können Sie ohne weiteres Dein Auto sofort stillegen und einen Gutachter rufen. Aber mach doch was Du willst...


>Gruß


>Andreas





scherzkeks.....


um mich brauchste dir keine gedanken zu machen..habe zwar erst 4 semester hinter mir..aber dat wird schon:-))


un wenn du den "bullen" auf den keks gehts biste selber schuld.......wie man in den wald reinruft..so schallt es auch wieder raus..


ich hatte noch ein problem mit denen..im gegenteil.....

Asterix
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zu hilf, ein noch nicht ausgelernter jurist...

Beitrag von Asterix » Do 10.05.01 14:23

tja, und was machst du bei einem unfall mit z.B. personenschaden, oder noch schlimmer mit todesfolge? dann kannst du, selbst wenn du nicht schuld bist deinen versicherungsschutz vergessen. keine ahnung wie alt du bist, aber eins ist sicher: dann zahlst du bis an dein lebensende. ganz von der psychischen belastung mal abgesehen.


im übrigen hast du in einem punkt unrecht: die polizei darf nicht nur, sondern ist verpflichtet deine karre stilllegen , da durch ein nichteingetragenes teil sofort die betriebserlaubnis erlischt. durch die erloschene betrieberlaubnis besteht für dieses fahrzeug kein versicherungsschutz mehr und der polizist hat selbst den kopf in der schlinge, wenn er es nicht, im interesse der anderen verkehrsteilnehmer, sofort euas dem verkehr zieht.


mein tip studier du jura zu ende, vielleicht geht dir dann ein licht auf.


falls du mir nicht glaubst, frag einfach einen deiner zukünfigen kollegen, die schon ein paar jahre berufserfahrung haben.


zum thema preise bei gutmann: sicher haben die teile ihren preis, aber ich weiß wenigstens, daß ich bei denen qualität bekomme. und das mit tüv. der von dir genannte preis ist im übrigen mit edelstahlendtopf. ohne ist das gleich ne ganze ecke billiger.


gruß asterix

marek

dann glaub du dat mal schön weiter...unn mach net so schlimme unfälle

Beitrag von marek » Do 10.05.01 14:27

>tja, und was machst du bei einem unfall mit z.B. personenschaden, oder noch schlimmer mit todesfolge? dann kannst du, selbst wenn du nicht schuld bist deinen versicherungsschutz vergessen. keine ahnung wie alt du bist, aber eins ist sicher: dann zahlst du bis an dein lebensende. ganz von der psychischen belastung mal abgesehen.


>im übrigen hast du in einem punkt unrecht: die polizei darf nicht nur, sondern ist verpflichtet deine karre stilllegen , da durch ein nichteingetragenes teil sofort die betriebserlaubnis erlischt. durch die erloschene betrieberlaubnis besteht für dieses fahrzeug kein versicherungsschutz mehr und der polizist hat selbst den kopf in der schlinge, wenn er es nicht, im interesse der anderen verkehrsteilnehmer, sofort euas dem verkehr zieht.


>mein tip studier du jura zu ende, vielleicht geht dir dann ein licht auf.


>falls du mir nicht glaubst, frag einfach einen deiner zukünfigen kollegen, die schon ein paar jahre berufserfahrung haben.


>zum thema preise bei gutmann: sicher haben die teile ihren preis, aber ich weiß wenigstens, daß ich bei denen qualität bekomme. und das mit tüv. der von dir genannte preis ist im übrigen mit edelstahlendtopf. ohne ist das gleich ne ganze ecke billiger.


>gruß asterix





glaub du dat mal schön brav weiter...komm mal zu uns an die uni nach köln unn frag mal den dozenten...der bestätigt dir es....


zu gutmann...ich persönlich hatte ja einen 205 gti mit gutmann nocke...und bin zufrieden mit denen...ich bweiß net wo jetzt dein problem ist:-)


sage ja nur...alles muss man sich bei denen auch nicht andrehen lassen

Asterix
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Re: dann glaub du dat mal schön weiter...unn mach net so schlimme unfälle

Beitrag von Asterix » Do 10.05.01 14:46

geht hier doch nicht um die schlimmen unfälle...


dann sag deinem dozenten mal nen schönen gruß und er soll sich mal bei jemandem erkundigen (rechtsanwalt) der von DIESER sache auch was versteht. um den erloschenen versicherungsschutz und um die verpflichtung der polizei das fahrzeug stillzulegen kommt auch dein herr dozent nicht herum. wenn er dir was anderes erzählt, lügt er.


im übrigen geht es nicht nur um die "schlimmen" unfälle, sonder auch um bagatell schäden. wenn dir die versicherung dahinter kommt (und glaub mir, die herren von der versicherung, die unfälle begutachten sind in der letzten zeit sehr spitz geworden) zahlst du den schaden selber...


mein rat aus eigener leidvoller erfahrung: glaub nicht alles was dir die herren dozenten erzählen, die haben die weisheit nicht gepachtet und sind leider oft viel zu weit von der praxis entfernt...


gruß asterix

marek

der dozent hat ne kanzlei...schwerpunkt verkehrsrecht:-)

Beitrag von marek » Do 10.05.01 14:48

>geht hier doch nicht um die schlimmen unfälle...


>dann sag deinem dozenten mal nen schönen gruß und er soll sich mal bei jemandem erkundigen (rechtsanwalt) der von DIESER sache auch was versteht. um den erloschenen versicherungsschutz und um die verpflichtung der polizei das fahrzeug stillzulegen kommt auch dein herr dozent nicht herum. wenn er dir was anderes erzählt, lügt er.


>im übrigen geht es nicht nur um die "schlimmen" unfälle, sonder auch um bagatell schäden. wenn dir die versicherung dahinter kommt (und glaub mir, die herren von der versicherung, die unfälle begutachten sind in der letzten zeit sehr spitz geworden) zahlst du den schaden selber...


>mein rat aus eigener leidvoller erfahrung: glaub nicht alles was dir die herren dozenten erzählen, die haben die weisheit nicht gepachtet und sind leider oft viel zu weit von der praxis entfernt...


>gruß asterix





hat eine kanzlei...mit diesem themenschwerpunkt.....deswegen erzählt er auch sehr viel aus seiner schon sehr langen praxis!

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Re: der dozent hat ne kanzlei...schwerpunkt verkehrsrecht:-)

Beitrag von Asterix » Do 10.05.01 15:03

dann erzählt er senf. glaub mir. sprich ihn doch mal auf den erloschenen versicherungsschutz an. bin gespannt was er zu sagen hat.


asterix

Obelix

Thema verfehlt

Beitrag von Obelix » Do 10.05.01 15:19

>>geht hier doch nicht um die schlimmen unfälle...


>>dann sag deinem dozenten mal nen schönen gruß und er soll sich mal bei jemandem erkundigen (rechtsanwalt) der von DIESER sache auch was versteht. um den erloschenen versicherungsschutz und um die verpflichtung der polizei das fahrzeug stillzulegen kommt auch dein herr dozent nicht herum. wenn er dir was anderes erzählt, lügt er.


>>im übrigen geht es nicht nur um die "schlimmen" unfälle, sonder auch um bagatell schäden. wenn dir die versicherung dahinter kommt (und glaub mir, die herren von der versicherung, die unfälle begutachten sind in der letzten zeit sehr spitz geworden) zahlst du den schaden selber...


>>mein rat aus eigener leidvoller erfahrung: glaub nicht alles was dir die herren dozenten erzählen, die haben die weisheit nicht gepachtet und sind leider oft viel zu weit von der praxis entfernt...


>>gruß asterix


>hat eine kanzlei...mit diesem themenschwerpunkt.....deswegen erzählt er auch sehr viel aus seiner schon sehr langen praxis!





Ich glaub ich muss jetzt mal was klarstellen. Es geht hier um klare Verstöße gegen geltendes Recht. Ob und wie man mit irgendwelchen juristischen Winkelzügen die Folgen mindern kann ist hier nicht das Thema.


Thema ist das fehlende Gutachten und das Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug. Wenn Du als angehender Jurist(?) der Meinung bist, das es sich hier um ein Kavaliersdelikt handelt, dann hoffe ich, dass Du nie promovierst. Da stimmt nämlich mit der grundsätzlichen Einstellung was nicht.


Auf jeden Fall ist das untersuchen von verdächtigen Fahrzeugen sehr wohl jedem Polizisten gestatte. Und wenn Du Dich querlegst, läßt er das Teil abschleppen und Du kannst NIX dagegen machen. Dann allerdings wird es richtig fies. Der TÜvV untersucht das Auto von oben bis unten und schwupps, viele Eintragungen sind weg, die illegalen Sachen kommen alle ans Licht.


Die nehmen sich dann nämlich in aller Regel viiiiel Zeit für Dein Auto :-)


Soviel mal zum Thema no risk no fun. Weisst Du eigentlich, was für ein Problem Du dann am Hals hast? Ich würd gern mal mit Deinem Dozenten ein paar Takte diskutieren. Entweder er hat überhaupt keinen Plan oder Du zitierst falsch...


Aus strafrechtlich relevanten Tatsachen kommst ohne Beziehungen und Vitamin B nämlich nicht raus, Du heisst schließlich nicht Kohl, der auf Ehrenwort Rechtsbrüche begehen darf.


Und von irgendwelchen Glücksfällen in Polizeikontrollen wollen wir ja schließlich nicht ausgehn. Wenn Du Pech hast, kommst Du an einen, der "zufälligerweise" das selbe Fahrzeug in der Garage hat (mir selbst schon passiert). Was machstn dann?


Diskussionen um so ein Thema sind eigentlich ziemlich unproduktiv, deshalb wird das hier mein letzter Kommentar zu dieser Angelegenheit.


Fakt ist einfach, daß Du mit Deiner homegrown-Bastellösung kein Gutachten hast. So siehts aus, und da hilft kein Argument und keine Ausflüchte.


Ich wünsch Dir nicht, daß Du meine Argumente mal am eigenen Leib zu spüren bekommst, sonst kannst die restliche Studienzeit zu Fuß gehn, weil Du Deine Kohle für die Strafen und Rückzahlungen an die Versicherung brauchst.


Fahr Du weiter illegal, aber hör auf, andere mit fadenscheinigen Begründungen auch dazu überreden zu wollen. Oder übernimmst Du die Haftung, wenn die dann erwischt werden? Im übrigen solltest Du wissen, dass auch schon die Aufforderung zu illegalen Handlungen strafbar ist :-)


Obelix

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