>Ich glaub da hab ich mich etwas falsch ausgedrückt...
>Bei dem besagten Endtopf handelt es sich um einen Devil XL 102mm Durchmesser. So weit so gut werdet Ihr sagen. Problem: ich habe meinen Pug einem Freund abgekauft (`95), der diesen Endtopf in Frankreich gekauft hat. Er hat dafür keine ABE oder ähnliches bekommen (interessiert die in Frankreich scheinbar recht wenig?), und mir beim Kauf erzählt, es gäbe keine ABE dafür.
>Das war mir natürlich nicht genug. Ich bei einem Devil-Händler angerufen (auch ´95), wollte wissen ob es da nun was gibt oder nicht. Die Auskunft: eine ABE gibt es für diesen Topf nicht!!!
>So, nun weiß ich, daß es doch sowas gibt. Problem: Der Unfall wurde natürlich Polizeilich aufgenommen und meine Papiere "gefilzt". Eingetragen war er nicht und eine ABE konnte ich nicht vorlegen. Wie dann die "gegnerische" Versicherung Wind von der sache bekommen hat, weiß ich nicht. Vielleicht hat der Unfallverursacher denen was gesteckt. Keine Ahnung. Jedenfalls wußten sie es und haben meinen Pug am nächsten Tag auf dem Hof von meiner KFZ-Werkstatt begutachtet. (Da war im übrigen laut Aussage vom Meister auch die Polizei dabei).
>Daraufhin teilte mir die versicherung eben mit, daß sie nicht zahlen, da bei meinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen sei. Ohne Betrieberlaubnis dürfte ich nicht fahren, und dann wäre auch der Unfall nicht passiert.
>Und dann noch die Aussage vom ADAC!
>Ihr könnt Euch vorstellen, daß ich da am Boden war. Deshalb mein posting.
>Nun erfahre ich hier es gibt doch eine ABE? d.h. doch wenn ich die vorlegen kann bin ich aus dem Schneider?????
>Bin für jede Hilfe dankbar
>Bernd
>PS: Bei den eventuell anstehenden finanziellen Konsequenzen bin ich weit davon weg hier irgendwelche Witze zu machen!
Also: Um nur mal so am Rande die komplexe Thematik zu streifen:
Jeder kennt Versicherungen: Das sind Schweine vor dem Herren und die Zahlen keinen Pfenning, wenn sie nicht müssen und nutzen jede Chance, aus der Zahlungspflicht herauszukommen.
Jedenfalls würde ich mir an DEINER Stelle einen GUTEN Anwalt nehmen - spezialisiert auf den Bereich Verkehrsrecht, etc.
WEIL - ob gefällt oder nicht ... das mit dem Erlöschen der BE ist grundsätzlich richtig, ABER
1. hättest Du gerade auf dem Weg zum TÜV sein können - und das Gegenteil sollte man Dir erstmal nachweisen, insofern Du noch nichts gegenteiliges geäußert hast.
und
2. gibt es einen kausalen Ablauf der ganzen Geschichte.
Dazu gehört zwar, daß der Unfall nicht passiert wäre, wenn Du ohne BE nicht dort gefahren wärst. Dazu gehört aber AUCH, daß die Eintragung eines ESD - der keinerlei Einflüsse auf Dein Fahrverhalten - und somit auf den Unfall hat - nichts daran geändert hätte, daß der Unfall passiert wäre.
Ich habe soetwas in DER Art noch nicht gehört ... und ich würde mir einen wirklich guten Anwalt nehmen, denn ich möchte behaupten, wenn Du mit Gutachtern auffährst, die im Prinip bestätigen können, daß der ESD Unfall-unrelevant, etc. stehen Deine Chancen nicht sooo schlecht.
So ... zu guter Letzt: Es gibt ein XL-Gutachten - wie in der Überschrift - für'n 309er. Das heißt nix über den 306er, aber ruf einfach mal bei SAV an Tel.: 08251/827299 ... wenn die kein Gutachten haben, dann niemand.
Hoffe Dir geholfen zu haben,
Gruß, Markus
Service