lieber chips...pug-205 hat geschrieben:scho ma popcorn holen?
Service
lieber chips...pug-205 hat geschrieben:scho ma popcorn holen?
Hmmmm... lt. Aussage vom Tüv-Prüfer muss das Fahrzeug die Abgaswerte erfüllen, die für das Jahr der EZ vorgeschrieben waren. Sollte keine Euro 1 1985 Pflicht gewesen sein, so ist auch eine "Verschlechterung" möglich.obelix hat geschrieben::-)pug-205 hat geschrieben:@ peuGOTT
Du hast die eintragung wohl noch mit serienspritze bekommen, kann mir net vorstellen das deine doppelweber bei nem 92iger eintragungsfähig sind.
gruß
nicht mal bei einem 85er...
weil eben schlichtweg eine verschlechterung der abgaswerte legal nicht möglich ist. der mi hat aber euro 1 und somit sind keinerlei vergaser und andere rückwärts gerichteten änderungen machbar. isses trotzdem eingtragen isses ilegal.
selbst ein 8v ist auch bei unter euro 1 nicht legalisierbar mit vergasern. ausser man lässt ein abgasgutachten machen. das zu bestehen halte ich für nicht machbar und ist auch in der heutigen zeit nimmer praktikabel, da man irgendwann doch mal in ne umweltzone fahren muss. und ohne kat gibbet nur die schwarze plakette:-) ne h-lizenz bekommt man aber frühestens 2013 für nen 205, und ob man dann sondergenehmigungen bekommt ist fraglich.
gruss
obelix
ist prinzipiell nicht verkehrt.Frank309 hat geschrieben: Hmmmm... lt. Aussage vom Tüv-Prüfer muss das Fahrzeug die Abgaswerte erfüllen, die für das Jahr der EZ vorgeschrieben waren. Sollte keine Euro 1 1985 Pflicht gewesen sein, so ist auch eine "Verschlechterung" möglich.
Wie gesagt, Aussage eines Tüv Prüfers. Ich hab mir noch nicht die Zeit genommen, das zu prüfen, da es mich nicht wirklich tangiert.