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alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 11:40
von 306cabrio
Hallo zusammen,
wollte hier mal ein hoffentlich hilfreichen Thread zum Thema ältere TÜV eintragungen machen.
Da ich sicher nicht der einzige bin, welcher vor zig Jahren etwas hat eintragen lassen, was heute unmöglich wäre.
Mich würde interessieren was passiert wenn mich die Polizei heute anhalten würde.
Und die Polizisten ahnung von Tuning und TÜV haben.
Oder kann es passieren dass ein TÜV Prüfer bei einer normalen HU diese Eintragungen für ungültig erklärt ?
z.B. habe ich folgende Eintragung in den Papieren stehen:
Komplette auspuffanlage Edelstahl (KAT - Mitteltopf - Endtopf) in Verbindung mit K&N Luftfilter
oder:
215/40 R16 Reifen auf Felge 9*16
mit dieser Kombination ist im 306er nur die Lauffläche unter dem Radkasten, nicht aber (wie heutzutage vorgeschrieben) der Komplette Reifen und die Felge.
Vermutungen habe ich nun genug im web gefunden.
Leider aber keine Tatsachenberichte.
Also wenn jemand hier etwas berichten kann darüber, oder vielleicht die genaue Gesetzeslage kennt - IMMER HER DAMIT

Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 11:59
von freeeak
Das würde mich auch interessieren...
Zumal man bei dem thema von 3 verschiedenen tüv prüfern 3 verschiedene aussagen bekommt...
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 12:01
von obelix
306cabrio hat geschrieben:Hallo zusammen,
wollte hier mal ein hoffentlich hilfreichen Thread zum Thema ältere TÜV eintragungen machen.
Da ich sicher nicht der einzige bin, welcher vor zig Jahren etwas hat eintragen lassen, was heute unmöglich wäre.
Mich würde interessieren was passiert wenn mich die Polizei heute anhalten würde.
Und die Polizisten ahnung von Tuning und TÜV haben.
Oder kann es passieren dass ein TÜV Prüfer bei einer normalen HU diese Eintragungen für ungültig erklärt ?
z.B. habe ich folgende Eintragung in den Papieren stehen:
Komplette auspuffanlage Edelstahl (KAT - Mitteltopf - Endtopf) in Verbindung mit K&N Luftfilter
oder:
215/40 R16 Reifen auf Felge 9*16
mit dieser Kombination ist im 306er nur die Lauffläche unter dem Radkasten, nicht aber (wie heutzutage vorgeschrieben) der Komplette Reifen und die Felge.
Vermutungen habe ich nun genug im web gefunden.
Leider aber keine Tatsachenberichte.
Also wenn jemand hier etwas berichten kann darüber, oder vielleicht die genaue Gesetzeslage kennt - IMMER HER DAMIT

bestandsschutz...
ganz einfach.
die alten eintragungen kann keiner pauschal für ungültig erklären.
man kann ja ned jedesmal, wenn sich bestimmungen ändern die ganzen abnahmen für ungültig erklären und die leute zwingen alles neu zu machen.
einfaches beispiel: damals durften endrohre aus der schürze ragen, heute nimmer. deshalb kann dich aber keiner zwingen, deinen gutmann-pott weg zu schmeissen.
im übrigen sind nicht alle k&n ungültig, das betrifft nur einige der gutachten, nicht alle.
im 205 gabs auch eines von heissel, in versch. gutmann-gutachten sind die teil der tuningmassnahme und somit legal eingetragen.
gruss
obelix
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 12:10
von freeeak
Ich kenne einige die ihr k&n 57i kit ausbauen mussten.
Trotz eintragung etc weil das gutachten zurückgenommen wurde.
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 13:04
von Timon
obelix hat geschrieben:bestandsschutz...
ganz einfach.
die alten eintragungen kann keiner pauschal für ungültig erklären.
man kann ja ned jedesmal, wenn sich bestimmungen ändern die ganzen abnahmen für ungültig erklären und die leute zwingen alles neu zu machen.
Ganz so einfach ist es auch nicht. Es gibt Sachen, die haben Bestandsschutz und welche, die haben keinen Bestandsschutz. "Gefälligkeitseintragungen", die auch vor der EU-Vorschrift schon illegal waren, lasse ich mal außen vor. Bei sicherheitskritischen Sachen kann es sehr wohl sein, dass man keinen Bestandsschutz hat. Gerade bei der Reifengeschichte könnte ich mir das gut vorstellen, nicht umsonst wurde das von Lauffläche auf kompletten Reifen ausgeweitet. Leider erhält man unterschiedliche Aussagen und irgendwie ist auch keiner bereit, mal einen Paragraphen oder ein Schriftstück rauszureichen.
Viele Grüße
Frank
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 13:32
von obelix
Timon hat geschrieben:obelix hat geschrieben:bestandsschutz...
ganz einfach.
die alten eintragungen kann keiner pauschal für ungültig erklären.
man kann ja ned jedesmal, wenn sich bestimmungen ändern die ganzen abnahmen für ungültig erklären und die leute zwingen alles neu zu machen.
Ganz so einfach ist es auch nicht. Es gibt Sachen, die haben Bestandsschutz und welche, die haben keinen Bestandsschutz. "Gefälligkeitseintragungen", die auch vor der EU-Vorschrift schon illegal waren, lasse ich mal außen vor. Bei sicherheitskritischen Sachen kann es sehr wohl sein, dass man keinen Bestandsschutz hat. Gerade bei der Reifengeschichte könnte ich mir das gut vorstellen, nicht umsonst wurde das von Lauffläche auf kompletten Reifen ausgeweitet. Leider erhält man unterschiedliche Aussagen und irgendwie ist auch keiner bereit, mal einen Paragraphen oder ein Schriftstück rauszureichen.
Viele Grüße
Frank
jaaa-ein:-)
in erster linie hab ich ja von abnahmen gesprochen, die auf einem ofiziellen tüv-gutachten basieren - da ist auf keinen fall gefahr im verzug - ausser das gutachten wurde offiziell zurückgezogen.
was du hier ansprichst, sind einzelabnahmen, die ein prüfer aufgrund seiner berechtigung als aas so abgenommen hat. klar - wenn da was nicht rgelkonform ist, hast pech. die reifenabdeckung z.b. ist so ne sache die jeder prüfer für sich entscheidet. die gilt ab nem gewissen datum. ein prüfer legt es so aus, dass das eintragungsdatum zählt, der andere geht über die ez des fahrzeuges. insodern bietet das immer diskussionsstoff. fakt ist aber, das nach eu-richtlinie nix rausstehen darf, nach deutschem recht die abdeckung aber erst ab nem gewissen punkt gegeben sein muss. deshalb ist da aber nix verkehrsunsicher, der eintragende aas muss ja prüfen, ob unter allen verkehrssituationen die freigängigkeit gegeben ist. klar - ist sie das ned, ist die eintragung für'n popo... da muss man ned drüber nachdenken.
das ist sowas wie die oft angesprochene bodenfreiheit. da ist NIX klar geregelt, liegt also immer im ermessen des aas.
imgegensatz zu den gesetzen in österreich, da gibt es klare richtlinien, (ich glaube 13cm), wer tiefer ist isti llegal unterwegs. bei uns heisst es i.d.r. wenn das auto auf die prüfbahn kommt, ohne hängen zu bleiben, passt das schon:-)
gruss
obelix
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 13:53
von 306cabrio
Und genau jetzt sind wir wieder ganz oben in dem Thread.
Meine reifen schauen klar aus dem Radkasten,
die Lauffläche ist aber verdeckt.
Schleifen tut nichts.
Wenn ich sowas in anderen Foren schon gelesen hab, dann kam als nächstes folgende Antworten:
Antwort A: EU Recht geht über Deutsches recht
Antwort B: Nein Deutsches Recht geht über EU recht.....
Alles einfach mal geschrieben, ohne jeglichen Beweis, ohne Beispiel, usw....
Darum suche ich ja Tatsachenberichte oder Gesetze welche dies belegen können.
Grüße Thilo
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 13:58
von 306cabrio
Und zum Thema K&N
Es gibt noch Gutachten für offene Luftfilter,
aber bei all diesen Gutachten steht geschrieben:
*Nur in Verbindung mit originaler Auspuffanlage*
Bei mir steht *Komplette auspuffanlage Edelstahl (KAT - Mitteltopf - Endtopf) in Verbindung mit K&N Luftfilter*
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 14:48
von obelix
306cabrio hat geschrieben:Antwort A: EU Recht geht über Deutsches recht
Antwort B: Nein Deutsches Recht geht über EU recht...
ist prinzipiell auch richtig.
aber - es gibt genügend nationale regelungen, die nicht eu-konform sind:-)
ich würde das auch entspannt angehen, was schriftliches wirst da nur schwer finden, den vor allem der tüv rückt solche (angeblich internen) unterlagen nicht raus. die wollen sich ja ned selber das geschäft torpedieren. ausserdem würde dich das in die lage versetzen, jeden prüfer zum schwitzen zu bringen, der nimbus der gottheit in blau wäre damit flöten*gg* er kann dann nimmer ins blaue (autsch -wortspiel) argumentieren und sich über den unwissenden kunden erheben. die magie wäre aufgedeckt, der hoheprister entzaubert.
um da auf dem laufenden zu sein, müsstest da immer die neuesten ergänzungen zur stvzo zur hand haben, das kannst du abonnieren - für jede menge kohle:-9 nur die wurklich internen rilis wirst nirgends her bekommen. ausser du schaffst dort und hat direkten zugang.
gruss
obelix
Re: alte TÜV eintragungen vs. neue EU Verordnungen
Verfasst: Di 23.07.13 16:03
von 306cabrio
obelix hat geschrieben:306cabrio hat geschrieben:Antwort A: EU Recht geht über Deutsches recht
Antwort B: Nein Deutsches Recht geht über EU recht...
ist prinzipiell auch richtig.
aber - es gibt genügend nationale regelungen, die nicht eu-konform sind:-)
ich würde das auch entspannt angehen, was schriftliches wirst da nur schwer finden, den vor allem der tüv rückt solche (angeblich internen) unterlagen nicht raus. die wollen sich ja ned selber das geschäft torpedieren. ausserdem würde dich das in die lage versetzen, jeden prüfer zum schwitzen zu bringen, der nimbus der gottheit in blau wäre damit flöten*gg* er kann dann nimmer ins blaue (autsch -wortspiel) argumentieren und sich über den unwissenden kunden erheben. die magie wäre aufgedeckt, der hoheprister entzaubert.
um da auf dem laufenden zu sein, müsstest da immer die neuesten ergänzungen zur stvzo zur hand haben, das kannst du abonnieren - für jede menge kohle:-9 nur die wurklich internen rilis wirst nirgends her bekommen. ausser du schaffst dort und hat direkten zugang.
gruss
obelix
Ich lasse ja auch alles wie es ist, und warte ab.
Hab das mit meinem Alu-Heckflügel ja auch 5 Jahre ausgesessen.
Aber eines Tages war es halt vorbei...
Am meisten interessiert mich halt, ob schon jemandem diesbezüglich etwas passiert ist
Also Ärger mit Polizei oder TÜV wegen veralteten TÜV eintragungen.....
Grüße Thilo