Eintragung Tieferlegung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
JimSchlieg

Eintragung Tieferlegung

Beitrag von JimSchlieg » Do 19.07.01 08:55

Hallo zusammen,


ich werde nächste Woche meinen PUG tieferlegen lassen. Meine Frage - reicht es eigentlich aus, wenn die Tieferlegung "nur" im Fahrzeugschein eingetragen worden ist?? Mein Händler meinte nämlich, dass er nur den Fahrzeugschein bräuchte, aber nicht den Brief!?!?!?!


Hoffe auf Hilfe von Eurer Seite


Cu


Jim

Doppelwinkel

Re: Eintragung Tieferlegung

Beitrag von Doppelwinkel » Do 19.07.01 09:09

Nein reicht nicht aus: Eintragungen darf nur der Tüv machen - und nur im Brief. Mit dem mußt Du dann zur Zulassungsstelle und die stellen dir einen neuen Fzg-Schein aus


Gruß Doppelwinkel

JimSchlieg

Re: Eintragung Tieferlegung

Beitrag von JimSchlieg » Do 19.07.01 09:18

>Nein reicht nicht aus: Eintragungen darf nur der Tüv machen - und nur im Brief. Mit dem mußt Du dann zur Zulassungsstelle und die stellen dir einen neuen Fzg-Schein aus


>Gruß Doppelwinkel


Hallo Doppelwinkel


danke erstmal für die Info - heisst das etwa, dass ich meinen Brief bei meinem Händler lassen muss???? - der TÜV-Fuzzi kommt dort nämlich zur Abnahme hin - und dann selber hinterher zu Zulassungsstelle fahre???? Habe nämlich einen Komplettpreis ausgehandelt inklusive TÜV-Abnahme vor Ort....


Gruß


Jim

MORPHUS
Handbremsen-Wender
Beiträge: 779
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Tüv Eintragung muss nicht im Brief sein !!!

Beitrag von MORPHUS » Do 19.07.01 10:00

>Hallo zusammen,


>ich werde nächste Woche meinen PUG tieferlegen lassen. Meine Frage - reicht es eigentlich aus, wenn die Tieferlegung "nur" im Fahrzeugschein eingetragen worden ist?? Mein Händler meinte nämlich, dass er nur den Fahrzeugschein bräuchte, aber nicht den Brief!?!?!?!


>Hoffe auf Hilfe von Eurer Seite


>Cu


>Jim


Hi,


also bei mir reichte für die Eintragung einer Tierferlegung und Rad Felgen Kombination beim Tüv der Fahrzeugschein .


Und zwar wurde überhaupt nichts im Schein vermerkt sondern ich bekam vom Tüv eine Bescheinigung (sieht aus wie ein Gutachten), daß die Sachen am Fahrzeug vorgeführt worden sind und eine Freigabe vom Tüv bekommen haben .


Der Tüv Beamte meinte ,daß wenn ich wollte ! ich die Sachen auf der Zulassungsstelle im Brief eintragen lassen kann (was extra Geld kostet) aber dies nicht vorgeschrieben ist ,sondern es reicht wenn ich die Tüv Bescheinigung


im Fahrzeug mit mir führe.


greets MORPHUS

Aron
Forums Opi
Beiträge: 12419
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

so siehts aus!!!

Beitrag von Aron » Do 19.07.01 10:27

moin...


aber es kommt auch auf die Art der Abnahme an, es kann auch in diesen


Abnahmegutachten stehen "die Abnahme ist unverzüglich in die Fahrzeugpapiere


aufzunehmen"


bei meinem 306 hatte ich auch so ein Schriebs von der Dekra, was ich "immer mit


meinem Wagen mitführen musste", beim 206 stand das andere drinn :-(,


wahrscheinlich weil es ne Einzelabnahme war....


im Übrigen muss es nicht immer sein Das nur der Tüv Einzelabnahmen


(Paragraph 21) durchführen darf, ist je nach Bundesland unterschiedlich,


z.B. in Thüringen darf das nur die Dekra(nur als Beispiel)


mfG,,,Aron

Benutzeravatar
Coopex
Benzinpreisignorierer
Beiträge: 2549
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 68623
Land: Deutschland
Wohnort: In der letzten Hessen-Ecke vor Worms! :)
Kontaktdaten:

so seh' ich das auch ... (o.T)

Beitrag von Coopex » Do 19.07.01 11:21

kein Text

STREETFIGHTER

Re: Eintragung Tieferlegung

Beitrag von STREETFIGHTER » Do 19.07.01 11:24

>Hallo zusammen,


>ich werde nächste Woche meinen PUG tieferlegen lassen. Meine Frage - reicht es eigentlich aus, wenn die Tieferlegung "nur" im Fahrzeugschein eingetragen worden ist?? Mein Händler meinte nämlich, dass er nur den Fahrzeugschein bräuchte, aber nicht den Brief!?!?!?!


>Hoffe auf Hilfe von Eurer Seite


>Cu


>Jim


Brauchst den brief net- der tüv trägt das auf eine anbaubestätigung ein die du dann im auto mitführen mußt.


also lass dir keinen scheiß erzählen, denn man braucht wenn man ein teilegutachten nach§19.3 hat keinen Briefeintrag mehr!!!


Ausser du hast so uralte federn die nur einen technischen bericht haben oder nur


ein gutachten.

BamBam
Rückwärtseinparker
Beiträge: 4264
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland

Brief und schein müssen (!) identisch sein!!!

Beitrag von BamBam » Do 19.07.01 12:27

Wenn du die eintragung machen läßt muß du auch den schein "berichtigen".


Gestern hab ich auch einige dinge eintragen lassen. Kann da nur folgendes sagen:


1: Ich hab über 2 stunden drauf gewartet, damit die mir in 10min alles in den Brief einträgt.


2: Was nicht so ohne weiteres ging, da die Beamtin (sorry) bescheuert war und mit mir erstmal diskutieren mußte.


Hab mein auto tiefer, demzufolge ändert sich die höhe. Und die schönheit fragte mich warum ich meine alus mit abnehmen lassen habe und die jetzt eintragen will/muß. Ich hab ihr vorher aber erklärt das die alus WEGEN der tieferlegung abgenommen werden mußten. (Ich hätte angeblich nicht erwähnt das bei einer tieferlegung das auto doch tatsächlich tiefer geht, sprich das sie auch die höhe ändern muß.)


3.Dann fragte sich mich ob sich das leergewicht änderte durch die tieferlegung. Da mußte ich nur lachen und hab ihr vorher schon gesagt, das bei mir nur federn getauscht wurden und die nicht gerade 50kg wiegen.


4. Die olle trulle sich aufgeregt hat weil: "So junger mann, sie haben jetzt 3 eintragungen machen lassen und bezahlen 21 dm, das hätten a) früher machen müssen b) jedes einzeln" Und noch andere sprüche wie "Da sie ja nun einiges geld gespart haben, werde ich den text, den ich hier (in den schein) eintragen muß, kürzen!" <- Sie wollte mir keinen 2ten ausstellen. *g*


5.Wenn ich der frau 100dm gebe und mich das ganze 21dm kostet, wieviel geld bekomme ich da zurück? Ich hab über 80 wieder bekommen. Dann als ich ihr das mal vorgerechnet hab, wollte sie den schein zerfetzen. "Ich wußte doch ich habe vorher einen anderen namen gelesen" Sie dachte ich würde die eintragung für jemand anders vornehmen lassen. DOch falsch gedacht, was sie gelesen hat war der name meines vaters (der mir das fahrzeug an meinem 18ten geb. überschrieb)


6.Fing sie immer wieder an mir zu drohen:"Ich kann jederzeit nachverfolgen ob die genehmigung orginal is!!!" <- toll mach mal *gähn*


So dazu soviel


Ansonsten brauchst du bloß die federn(tieferlegung) abnehmen zu lassen. Bekommst dann son schein der dich 67 dm kostet und es reicht wenn du den mit dir führst.


Bam


PS: Wenn du eintragungen vornehmen läßt (in den schein) warte bis du alles abgenommen hast/kriegst und geh nur einmal zur zulassungsstelle. Ich sehe nicht ein das die fürs tippen 21dm verlangen!!!

Andreas H
ADAC-Fan
Beiträge: 527
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

KEIN BRIEF NÖTIG

Beitrag von Andreas H » Do 19.07.01 14:53

Hallo,


du gibst Deinen Schein beim Händler ab, TÜV/DEKRA erstellen ein Gutachten. Diese Gutachten mußt Du im Fahrzeug mitführen, bis Du sowieso was an den Papieren machen läßt (Umzug z.B.). Dann KANNST Du es im Brief eintragen lassen. Die Eintragung im Brief wurde früher vorgeschrieben. Da heute aber 80% der Autos auf Pump gekauft sind, hat fast niemand mehr einen Brief zuhause. Ging also nicht mehr.


Gruß


Andreas


PS: Für meine Tieferlegung habe ich auch Gutachten der Abnahme. Keine Briefeintragung, kein Eintrag im Schein...

frank 309

Re: KEIN BRIEF NÖTIG

Beitrag von frank 309 » Do 19.07.01 17:28

>Hallo,


>du gibst Deinen Schein beim Händler ab, TÜV/DEKRA erstellen ein Gutachten. Diese Gutachten mußt Du im Fahrzeug mitführen, bis Du sowieso was an den Papieren machen läßt (Umzug z.B.). Dann KANNST Du es im Brief eintragen lassen. Die Eintragung im Brief wurde früher vorgeschrieben. Da heute aber 80% der Autos auf Pump gekauft sind, hat fast niemand mehr einen Brief zuhause. Ging also nicht mehr.


>Gruß


>Andreas


>PS: Für meine Tieferlegung habe ich auch Gutachten der Abnahme. Keine Briefeintragung, kein Eintrag im Schein...


Auch wenn du den Brief nicht zu Hause hast wird es dort eingetragen!


Den kann man nämlich bei der Bank für die Eintragung anfordern!!!


Soviel dazu.

Antworten