Seite 1 von 2
GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 17:21
von Schranzi
Hallo,
muss man die GT Front eintragen lassen oder bekommt man bei Peugeot dafür eine Freigabe? Denn beim GT sind diese ja auch nirgendwo eingetragen. Und von kleiner Frontschürze auf Große darf ich ja auch ohne Eintragung umrüsten.
Gruß
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 17:33
von Michael54431
soweit ich weiss muss man die eintragen lassen, beim pughändler gibts das gutachten.
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 17:39
von Encore
die gt stoßstange mußt eintragen lassen
ich hatte wegen der schürze nen riesen theater mit den grünen . obwohl es ein original peugeot teil ist mußt es ein tragen . Und bei der schürze mußt auch noch wegen dem nummern schild aufpassen. das prob hatte ich auch noch

drecks grüne
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 17:53
von Schranzi
Na toll, bin davon ausgegangen, da original Peugeot-Teil keine Eintragung notwendig ist. Dann muss ich wieder mein Gewinde hochdrehen, sonst gibt es wirklich Stress mit Nummernschild.
Danke
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 18:01
von Encore
schranzi wie tief ist dein nummern schild unten wieviel cm hast du vom boden bis unterkante vom nummernschild ?
meins war ursprünglich 7cm boden zum schild jetzt sind es 19,5 cm
das sieht so ***Mist*** aus kann ich dir sagen
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 18:33
von Schranzi
Da fragst du was.. keine Ahnung, zur Zeit ist er 6 cm tiefer und so bin ich durch den TÜV gekommen, aber nur mit Hinweis, dass das Kennzeichen höher soll. 20 cm sind ja vorgeschrieben, aber da komm ich ja nicht mal hin, wenn ich das Gewinde voll hochdrehe ^^
Naja bevor ich die GT Front dann eintrage, mach ich das Gewinde paar cm hoch und nach erfolgreicher Eintragung wird die Sau schleifen
Wo hast du denn jetzt das Kennzeichen?
Gruß
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 18:50
von Michassammy
also soweit ich weis schafft der 206 diese 20cm Mindestmaß auch im Orginalzustand nicht, habe mal was von einer Sonder- oder Ausnahmegenehmigung gehört, in wie weit das richtig ist weis ich aber nicht !!
Gruß Micha
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 19:01
von mike205gti
sevus,
würd mich einfach mal beim tüv onkel deines vertrauens erkundigen
gruß
mike
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 19:19
von Michael54431
bei peugeot gibts ne ausnahmegenemigung wegen den <20 cm
Re: GT Front eintragungspflichtig?
Verfasst: So 26.02.06 19:27
von Strange
Schnitzelix schrieb: bei peugeot gibts ne ausnahmegenemigung wegen den <20 cm
Da dürfte zumindest was dran sein, denn ich hab be mir noch keine Tieferlegung drin, sprich das Fahrzeug ist noch orgiginal, und auch da passt das mit den 20 cm nicht mehr ganz, weil beim Coupé nach dem Facelift das Nummernschild ganz unten hängt.
Gruß, Jan