Radarfotos derzeit vor gericht nicht haltbar.

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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sub
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Radarfotos derzeit vor gericht nicht haltbar.

Beitrag von sub » Di 24.11.09 22:09

http://www.wiwo.de/finanzen/radarkontro ... is-414635/

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber mal wieder ausgebremst. Schon vor einigen Wochen hoben die Richter ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte. Die verdachtsunabhängige Aufnahme verstoße gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagten die Richter. Jetzt zeigt sich, dass das Urteil weitreichende Folgen hat: Inzwischen liegen erste Entscheidungen vor, in denen Amtsge-richte auch Temposünder freisprechen, die – wie üblich – durch das Foto eines Blitzgeräts und nicht durch ein Video überführt werden sollen. Solche Fotos seien nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr als Beweis verwertbar, erklärten etwa die Amtsgerichte in den sächsischen Städten Grimma und Eilenburg.

Nach Ansicht der Richter ist die Aufnahme und Speicherung eines Fotos ebenfalls ein Eingriff in das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, der nur legitim wäre, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe. Die fehlt aber. „Da gibt es eine Gesetzeslücke“, sagt Anwalt Frank Seutter von der Kanzlei Buse Heberer Fromm. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, der Sachverhalt werde derzeit „juristisch geprüft“.
Fragliche Identifiktion

Die Straßenverkehrsbehörden sind nervös. „Wenn Fahrzeughalter derzeit auf Anfrage angeben, sie wüssten nicht, wer ihr Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat, sind die Beamten in einer schwierigen Situation“, sagt Seutter. Denn ihr Beweis – das Foto – droht ihnen vor Gericht um die Ohren gehauen zu werden.

Keine Probleme gibt’s aber, wenn Fahrer per Laser gemessen und direkt herausgewunken werden. Dann sehen die Beamten, wer am Steuer sitzt – und sind nicht auf ein Foto angewiesen.
Gruß
Stephan

pOtH
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Re: Radarfotos derzeit vor gericht nicht haltbar.

Beitrag von pOtH » Di 24.11.09 22:26

-> Das Urteil des BVerfG bezieht sich auf eine spezielle Überwachungsmethode.
-> Normale Blitzer sind davon nicht betroffen u. weiterhin auswertbar.
-> Videoüberwachung ist davon nur dann betroffen, wenn sie verdachtsunabhängig filmen und dann hinterher ausgewertet wird wer einen Verstoß begangen hat. Wenn jedoch nur Verdächtige gefilmt werden (Wobei "Verdächtig" das nächste hintertürchen ist!), z.B. bei einem Videowagen der Polizei, dann ist das auch nach dem Urteil des BVerfG erlaubt. Auch wenn z.B. eine Videokamera auf einer Brücke installiert ist und dann von einem Beamten jedesmal eingeschaltet wird, wenn er den Verdacht hat, dass der Abstand nicht eingehalten wird oder die Geschwindigkeit übertreten wird, dann ist das weiterhin erlaubt.

Das Urteil wird vielleicht die Verfahrensweise ändern, nicht jedoch das Knöllchen verhindern...

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Re: Radarfotos derzeit vor gericht nicht haltbar.

Beitrag von sub » Mi 25.11.09 07:21

So kannst du nicht argumentieren!

Es wird verdachtsunabhängig erstmal jeder gemessen / gefilmt der da lang fährt. Mit der selben Argumentation wurde versucht Gesprächsdaten aufzuzeichnen, dies wurde gekippt und nun darf das nur zur Verhinderung / Aufklärung SCHWERER Straftaten verwendet werden,wozu Geschwindigkeitsübertretungen eindeutig nicht zählen.

Verdachtsabhängig bezieht sich explizit auf eine Person, nicht auf eine anonyme Gruppe Autofahrer. Jeder Anwalt der nicht 4 Semester geschlafen hat wird das vor Gericht auch verargumentieren können.
Gruß
Stephan

Maverick78
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Re: Radarfotos derzeit vor gericht nicht haltbar.

Beitrag von Maverick78 » Mi 25.11.09 10:24

Falsch, es geht um die willkürliche automatisierte Aufzeichnung von Fahrzeugen und einer späteren Auswertung. Damit werden aber auch Leute "aufgezeichnet" und "überwacht" die brav das Tempo nicht überschreiten. Thema Datenschutz ist hier das große Problem, da diese Aufzeichnungen willkürlich auch für Personenüberwachungen/-verfolgung missbraucht werden könnten ... (eifersüchtige Polizisten gibt es auch immer wieder)
Bei Radaranlagen oder Messschleifen wird aber nur derjenige abgelichtet, der auch wirklich das Tempo überschreitet. Es werden keine Kennzeichen gespeichert/aufgezeichnet die unschuldig sind ... Das ist ein gewaltiger Unterschied

CaliforniaPug
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Re: Radarfotos derzeit vor gericht nicht haltbar.

Beitrag von CaliforniaPug » Mi 25.11.09 11:50

Nee nee... das Urteil des BVerfG betrifft durchaus auch Blitzer.

Du kannst nicht einfach ein Foto von irgendwem machen, solange keine gesetzliche Grundlage besteht (z.B. wie bei der sog. erkennungsdienstlichen Behandlung). Das BVerfG hat zwar anhand des Beispiels der Totalüberwachung und nachfolgender Auswertung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erläutert, das heißt aber nicht, dass das nur in diesem Fall gültig ist (die Auslegung des Grundgesetzes hat allgemeinen und nicht fallbezogenen Charakter). Es heißt auch nicht, dass das ganze verdachtsabhängig geschehen muss.

Konkret bedeutet es folgendes: bis nicht eine entsprechende gesetzliche Regelung gefunden ist, sind alle Bilddokumente die von zu schnellen Autofahrern aufgenommen werden gerichtlich nicht verwertbar. Das beträfe also auch den Polizisten, der auf der Brücke mit der Kamera steht (es sei denn, das Fahrzeug wird unmittelbar danach angehalten).

Das ganze hat natürlich nur den Effekt, dass so der Fahrer nicht ermittelbar ist, wenn der Halter nicht geständig ist bzw. nicht anderweitig (z.B. per Bauchladen) nachgewiesen werden kann, wer der Fahrer war. Das ganze muss dann also eingestellt werden (evtl. kann man dem Halter ein Fahrtenbuch aufdrücken), weil die Bestrafung des Halters ohne Beweise für ein Verschulden der Sippenhaft gleichkäme.

Das ganze hat natürlich NICHTS mit den Messungen an und für sich zutun, da diese ja völlig unabhängig von den Personendaten geschieht (quasi anonym).

Es ist natürlich fraglich, ob das BVerfG dies so gewollt hat - letztendlich muss das wohl der BGH klären oder das BVerfG das ganze nochmal konkretisieren, zumindest solange der Gesetzgeber nicht ein verfassungsgemäßes Gesetz erlässt, das das ganze wieder erlaubt.
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