Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Beitrag von vulkanus » Fr 14.05.10 00:26

Wieso, zum Beweis dass es geht könnt ich dir auch einfach ein Video schicken :auslach:
KTM - Ready to repair :D

Benutzeravatar
Troubadix
Forums Opi
Beiträge: 11345
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: hessen

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Beitrag von Troubadix » Fr 14.05.10 09:08

vulkanus hat geschrieben:Naja, wird halt eben immer dazu gesagt, dass man damit nur innerhalb des eigenen Landes fahren darf und er außerhalb nicht gilt. Und bevor ich mir 500 Euro Strafe aufdrücken lass sekkier ich lieber euch :D
also für mich ist auch ein vorrübergehendes dokument eben ein dokument das dir gestattet ein kfz zu bewegen, wenn da auf dem schein nicht ausdrücklich draufsteht das du den nicht ausserhalb der landesgrenzen verwenden darfst würde ich fahren.

ausserdem wie oft haben sie dich schon kontrolliert in SW, da muss man schon sehr stumpfsinnige aktionen starten um "sogar in bayern" angehalten zu werden und bei 300-?00 peugeot bräuchte die polizei die sicher eine hundertschaft vor ort...


also kommen wie obelix schon sagte


troubadix
Bild

"Ever Tried? Ever failed? No matter. Try again. Fail again. Fail better"

(Samuel Beckett)

Benutzeravatar
obelix
Administrator
Beiträge: 19502
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Beitrag von obelix » Fr 14.05.10 09:40

Troubadix hat geschrieben: also für mich ist auch ein vorrübergehendes dokument eben ein dokument das dir gestattet ein kfz zu bewegen, wenn da auf dem schein nicht ausdrücklich draufsteht das du den nicht ausserhalb der landesgrenzen verwenden darfst würde ich fahren.
seh ich genau so.

das ist ein amtliches dokument. und es ist dafür gedacht, das tatsächliche vorübergehend zu ersetzen.
nimm mal an, dir wird im urlaub die handtasche geklaut, mit allen papieren. dann gehst zu deinem konsulat und lässt dir auch solche ersatzpapiere ausstellen. wirst du deswegen deinen urlaub abbrechen, dein auto stehen lassen und mit dem zug heimfahren? sicher nicht.

und da du ja im grunde im besitz der fahrerlaubnis bist ist das so auch korrekt. aber ich würde eines machen: einfach mal auf der behörde anfragen. dann weisst du es ganz genau aus erster hand.

ansonsten schliesse ich mich dem singenden kollegen an - einfach fahren und gut ist.

gruss

obelix
308SW, der aktuelle Alltagshobel: VF34H5FWC9S197117
Meine Oldtimer

Benutzeravatar
obelix
Administrator
Beiträge: 19502
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Beitrag von obelix » Fr 14.05.10 09:48

o.k., google hilft weiter:

http://www.gemeindeportal.com/module/he ... format=php

so wies ausschaut ist der tatsächlich nur im inland gültig - was für ein schwachfug...
würde mich aber trotzdem ned abhalten:-)

dann eben führerschein vergessen - kostet maximal nen zwanni...

gruss

obelix
308SW, der aktuelle Alltagshobel: VF34H5FWC9S197117
Meine Oldtimer

Mr. Mitchell

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Beitrag von Mr. Mitchell » Fr 14.05.10 13:14

wenn du aber sagst dass du das Teil vergessen hast und es ne prüfung gibt - was die meisten Plozilisten machen, gerade bei nem Ausländern wirst du alt aussehen.

Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Beitrag von vulkanus » Fr 14.05.10 13:51

Mr. Mitchell hat geschrieben:wenn du aber sagst dass du das Teil vergessen hast und es ne prüfung gibt - was die meisten Plozilisten machen, gerade bei nem Ausländern wirst du alt aussehen.
Wieso sollte ich alt aussehen? Die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) ist ja weiterhin aufrecht. Ich tausche ja nicht B gegen A sondern erweitere die Fahrerlaubnis um die Klasse A. Demnach muss doch bei einer Prüfung auch eine gültige Fahrerlaubnis für die Klasse B rauskommen, ev. sogar schon für die Klasse A, wenn der Antrag bereits in Bearbeitung ist... Da ich in einem PKW unterwegs sein werde müsste das passen.
Troubadix hat geschrieben:ausserdem wie oft haben sie dich schon kontrolliert in SW, da muss man schon sehr stumpfsinnige aktionen starten um "sogar in bayern" angehalten zu werden und bei 300-?00 peugeot bräuchte die polizei die sicher eine hundertschaft vor ort...
Kontrolliert wurde ich noch nie. Das lag wohl bisher am eher unauffälligen 205. Der fällt aber dieses Jahr dann doch schon etwas mehr auf, Stichwort rehbrauner Kotflügel :D Insofern ist eine Kontrolle eher eine Spur wahrscheinlicher geworden. Natürlich fällt mein XS trotzdem noch bei weitem nicht so sehr auf wie bspw. die Autos unserer belgischen Genossen ;)

Naja, ich seh jetzt erst mal ob die Fahrschule offen hat. Wenn ja, dann ändern wir den Antrag auf einen Express-Antrag. Und danach gehts zum Honda-Händler :lach:
KTM - Ready to repair :D

CaliforniaPug
Motorabwürger
Beiträge: 1071
Registriert: Di 10.08.04 12:44
Land: Deutschland
Wohnort: San Diego, CA, USA

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 14.05.10 22:32

In meinen Augen ist das allerhöchstens Fahren ohne Führerschein, aber niemals Fahren ohne Fahrerlaubnis...
Lebensziel: Besitzer aller 205 in den USA zu sein!

205 GTI 1.9 Mi16 Volleder & Klima
205 Rallye 1.3 Serie
205 XS 1.4 Teilleder (im Aufbau)
BMW 2002TIi Baujahr 1975 (wird restauriert)

Antworten