Das ist aber auch wieder Auslegungssache des Richters, denn vielleicht ist der Unfall ja gerade aus dem Grund passiert das der Hintermann das Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs zu spät erkannt hat (weil dessen RL getönt waren) und dem deshalb draufgebraten ist!CaliforniaPug hat geschrieben: nicht ganz: falls DU nachweisen kannst, dass das Teil durch das die Betriebserlaubnis erloschen ist in keiner Weise zum Unfallher- und -ausgang beigetragen hat kann es sein, dass die Versicherung das trotzdem regulieren muss. Der Präzedenzfall dafür (habe leider das Aktenzeichen nicht parat) war eine nicht zulässige Beleuchtung hinten bei einem Auffahrunfall an der Ampel (der Unfallverursacher hatte geschwärzte Rücklichter). Die Versicherung verweigerte zuerst die Regulierung des Schadens, bis der Fall vor Gericht ging. Die Urteilsbegründung war, dass die nicht zulässigen Rückleuchten des auffahrenden Fahrzeuges in keinerlei Zusammenhang mit dem Unfall standen (ergo: wenn der Unfall trotz korrekter Teile zu 100% genauso abgelaufen wäre). Allerdings würde ich es nicht drauf ankommen lassen, weil man das wohl immer Einklagen muss - strafrechtliche Aspekte sind hiervon jedoch nicht betroffen!
Oder meinst du das der Unfallverursacher (Auffahrende) getönte RL hatte und diese mit dem Unfall an sich nichts zu tun hatten. Damit sieht das natürlich anders aus und die Versicherung muss den Schaden des Unfallopfers regulieren