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also für mich ist auch ein vorrübergehendes dokument eben ein dokument das dir gestattet ein kfz zu bewegen, wenn da auf dem schein nicht ausdrücklich draufsteht das du den nicht ausserhalb der landesgrenzen verwenden darfst würde ich fahren.vulkanus hat geschrieben:Naja, wird halt eben immer dazu gesagt, dass man damit nur innerhalb des eigenen Landes fahren darf und er außerhalb nicht gilt. Und bevor ich mir 500 Euro Strafe aufdrücken lass sekkier ich lieber euch
seh ich genau so.Troubadix hat geschrieben: also für mich ist auch ein vorrübergehendes dokument eben ein dokument das dir gestattet ein kfz zu bewegen, wenn da auf dem schein nicht ausdrücklich draufsteht das du den nicht ausserhalb der landesgrenzen verwenden darfst würde ich fahren.
Wieso sollte ich alt aussehen? Die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) ist ja weiterhin aufrecht. Ich tausche ja nicht B gegen A sondern erweitere die Fahrerlaubnis um die Klasse A. Demnach muss doch bei einer Prüfung auch eine gültige Fahrerlaubnis für die Klasse B rauskommen, ev. sogar schon für die Klasse A, wenn der Antrag bereits in Bearbeitung ist... Da ich in einem PKW unterwegs sein werde müsste das passen.Mr. Mitchell hat geschrieben:wenn du aber sagst dass du das Teil vergessen hast und es ne prüfung gibt - was die meisten Plozilisten machen, gerade bei nem Ausländern wirst du alt aussehen.
Kontrolliert wurde ich noch nie. Das lag wohl bisher am eher unauffälligen 205. Der fällt aber dieses Jahr dann doch schon etwas mehr auf, Stichwort rehbrauner KotflügelTroubadix hat geschrieben:ausserdem wie oft haben sie dich schon kontrolliert in SW, da muss man schon sehr stumpfsinnige aktionen starten um "sogar in bayern" angehalten zu werden und bei 300-?00 peugeot bräuchte die polizei die sicher eine hundertschaft vor ort...