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Renault Megane Motorschaden Garantie?Gewährleistung???

Verfasst: So 05.09.10 12:09
von derkleinepug106
Moin moin,

ein Kumpel von mir fährt einen Renault Megane 1.9 Diesel Bj.2007 Laufleistung beim Kauf 110 tkm

Nun hat er das Auto 2 Monate & 1 Woche mit 12 tkm mehr auf dem Tacho und der Zylinderkopf ist kaputt. Ist vielleicht nicht wichtig aber der Händler weiß wieviele Kilometer mein Kumpel monatlich fährt. Was genau beim Auto ist kann ich noch nicht sagen.


Renault stellt sich nun aber quer und sagt das es kein Garantiefall ist, mein Kumpel soll also nun für die Kosten für einen neuen Austauschmotor aufkommen.

Ich weiß das hier manch schlaue Köpfe (auch Händler) hier sind die ein die Sache eventuell erläutern können...

Re: Renault Megane Motorschaden Garantie?Gewährleistung???

Verfasst: Mo 06.09.10 10:16
von gr4vy
Der Wagen wurde beim Händler gekauft?
Wenn ja, dann würde ich dem den Karren auf den Hof stellen, und auf die Sachmängelhaftung pochen.. Bei 2 Monaten und einer Woche gibts da seitens des Händlers überhaupt keine Handhabe, sich da querzustellen. Die 12tkm mehr auf dem Tacho spielen da auch keine Rolle.
Kann schon sein, dass die Werksgarantie von Renault bei nem 3 Jahre alten Wagen mit 110tkm nicht mehr gilt, und ne Kopfdichtung da als Verschleiß abgeschrieben wird. Das ändert aber nichts daran, dass der Händler innerhalb der ersten 6 Monate für auftretende Mängel zu haften hat.

Re: Renault Megane Motorschaden Garantie?Gewährleistung???

Verfasst: Di 07.09.10 11:16
von derkleinepug106
naja er hat mir gesagt er stellt sich quer, nun will er einen Anwalt einschalten.

Er war leider immer etwas gut mütig und hat alles geglaubt und später klein bei gegeben, vielleicht denkt ja der Händler das er es diesmal auch macht. Traurig das ganze...

Achso nicht die Kopfdichtung ist kaputt sonder der Kopf selbst, irgendwas sagte er ist weggeschmolzen, die Glühkerze war auf jedenfall nur noch die Hälfte vom original

Re: Renault Megane Motorschaden Garantie?Gewährleistung???

Verfasst: Sa 11.09.10 23:13
von pOtH
gr4vy hat geschrieben:...dass der Händler innerhalb der ersten 6 Monate für auftretende Mängel zu haften hat.
BGB § 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Ein Anwaltsschreiben macht schon "Druck", aber wenn der Händler nicht auf den Kopf gefallen ist dann wird er sagen das der Mangel nicht von Anfang an bestand (Der Defekt hätte früher auffallen müssen!?) u. die Sache aussitzen. Der Richter wird vermutlich einen Gutachter beauftragen u. je nachdem wie dessen "Urteil" ausfällt wird die Geschichte noch teurer!

//Edit// Bin mir jetzt nicht sicher, meine aber das der Händler für Folgeschäden nicht haften muss - vielleicht kennt sich jemand besser damit aus... //Editend//

Re: Renault Megane Motorschaden Garantie?Gewährleistung???

Verfasst: So 12.09.10 12:34
von derkleinepug106
naja ich bin mal gespannt was passiert