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Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Fr 14.01.11 22:09
von BigAl
Sers,
hab da mal ne kleine frage zu ebay:
Wenn ein Verkäufer etwas verkauft, was nicht funktioniert, muß er das dann eigentlich zurück nehmen? Auch wenn er den berühmten satz "von Privat, keine Rücknahme usw." drunter schreibt?
Mfg Martin
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Fr 14.01.11 22:40
von obelix
BigAl hat geschrieben:Sers,
hab da mal ne kleine frage zu ebay:
Wenn ein Verkäufer etwas verkauft, was nicht funktioniert, muß er das dann eigentlich zurück nehmen? Auch wenn er den berühmten satz "von Privat, keine Rücknahme usw." drunter schreibt?
Mfg Martin
na klar...
ausser er deklariert es als defekt. (bevor du es kaufst)
wenn er es als i.o.verkauft und es kaputt ist fehlt eine zugesicherte eigenschaft, mithin ist der vertrag ungültig.
wusste er vom defekt ist es sogar betrug.
gruss
obelix
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Sa 15.01.11 04:00
von vulkanus
Wenns allerdings erst am Transportweg kaputt ging und es ein Paket war ists ein Versicherungsfall

Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Sa 15.01.11 11:36
von obelix
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: So 16.01.11 19:49
von Dirk@205
So weit ich weiß hat Obelix da unrecht.
Der Ebay-Standard-Satz ist für einen privaten Verkäufer ein wirksamer Weg, die Sachmängelhaftung gänzlich auszuschließen, dass darf er (im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern, die müssen für Sachmängel haften).
Tut die Ware bei Erhalt nicht, dann hat der Käufer Pech. Denn dann liegt ein Sachmangel für den der Verkäufer vertragsgemäß nicht haftet. Dass das so ist hast du akzeptiert, indem du geboten hast. Denn dadurch wird die Auktionsbeschreibung mit dem obigen Satz Vertragsbestandteil.
Grüße
Dirk
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Mo 17.01.11 17:45
von swordmaster
Dirk@205 hat geschrieben:So weit ich weiß hat Obelix da unrecht.
Der Ebay-Standard-Satz ist für einen privaten Verkäufer ein wirksamer Weg, die Sachmängelhaftung gänzlich auszuschließen, dass darf er (im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern, die müssen für Sachmängel haften).
Tut die Ware bei Erhalt nicht, dann hat der Käufer Pech. Denn dann liegt ein Sachmangel für den der Verkäufer vertragsgemäß nicht haftet. Dass das so ist hast du akzeptiert, indem du geboten hast. Denn dadurch wird die Auktionsbeschreibung mit dem obigen Satz Vertragsbestandteil.
Grüße
Dirk
ne ne, wenn der Verkäufer schreibt das Teil funktioniert oder er sagt garnix ABER verschweigt, dass es defekt ist, dann ist das Betrug usw. Da kann er sich nicht auch mit der Sachmangelhaftung rausreden. Sonst würde jeder seinen gebrauchten und kaputten Müll in Ebay setzen
Ich hoffe das Paket wwar versichert, denn ein problem ist ja, dem Verkäufer nachzuweisen, dass es bei Ihm zu Hause auch schon kaputt war. ist aber dann auch ein Problem von DHL und deren Rechtsabteilung.
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Mo 17.01.11 21:37
von BigAl
Sers,
danke euch erstmal.
Also der verkäufer hat ohne theater das teil zurück genommen. Find ich i.O. so. Was mich nur ärgert, ist die tatsache mit dem vielen porto *g* egal.
Das man sich als Verkäufer mit dem satz komplett aus der verantwortung nimmt, kann ich selber ned glauben. Da ich aber nicht bewandert bin im Handelsrecht, frag ich lieber leute, die damit wesentlich mehr zu tun haben als ich. Ich kann dann immer noch auswählen, ob es sich lohnt nen anwalt ein zu schalten.
Was mich an der Sache nur extrem ärgert ist folgende tatsache. 500 leutz kaufen nen fuck OBD2 lexiA PP2000 Diag Stecker und bei jedem funktioniert es und jeder ist voll zufrieden! Und dann kauft klein Martin als 501 käufer sowas und??? Genaaaaauuu, ht probleme. Ich könnt sowas von ..... Also bin ich jetzt wieder auf der suche nach einem Funktionierenden OBD2 DiagTool!!!
Mfg Martin
PS: Jetzt hab ihr zumindest was zu lachen *g*
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Di 18.01.11 08:35
von Mr. Mitchell
Hallo,
zunächst hat er es erfolgreich ausgeschlossen. Da er den Artikel aber falsch beschrieben hat, nützt Ihm der Ausschluss herzlich wenig und er muss es zurück nehmen. Grundsätzlich muss er bei defekter Ware auch die Rücksendekosten tragen.
Bei gewerblichen Verkäufern gibt es die sogenannte 40 Euro Klausel, die besagt dass im Falle eines gültigen Widerrufes der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hat wenn die gekaufte Ware einen Wert von 40 Euro nicht übersteigt.
Bei defekten oder Mängeln gilt dies aber auch nicht.
Nichts desto trotz würde mich die Auktion interessieren kannst du die mal verlinken?
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Di 18.01.11 08:52
von Dirk@205
swordmaster hat geschrieben:ne ne, wenn der Verkäufer schreibt das Teil funktioniert oder er sagt garnix ABER verschweigt, dass es defekt ist, dann ist das Betrug usw. Da kann er sich nicht auch mit der Sachmangelhaftung rausreden. Sonst würde jeder seinen gebrauchten und kaputten Müll in Ebay setzen
Mich wundert auch, dass Ebay bei dieser Gesetzeslage noch funktioniert. Es zeigt mir, dass der allergrößte Teil der Menschen ehrlich ist. Und die übrigen stellen ihren gebrauchten Müll ja bereits bei Ebay ein, deswegen ist es ja so problematisch.
Dein Beispiel: Betrug. Beweis das erst einmal. Das ist leicht, wenn der Verkäufer dir einen Ziegelstein statt nem Auspuff-Endtopf sendet, aber ganz schwer wenn er sein kaputtes Steuergerät bei Ebay einstellt nachdem er ein neues gekauft hat. Das kannst du quasi nicht beweisen.
Und wenn der Standard-Satz drinsteht, (Ich schreibe immer: "Verkauf von privat. Keine Garantie, keine Gewährleistung.") hast du die ******.
Grüße
Dirk
Re: Mal ne frage zu ebay
Verfasst: Di 18.01.11 09:09
von Mr. Mitchell
naja das praktizieren aber beide Seiten. Wie gesagt ich machs gewerblich. Was glaubst du wie oft mit Leute schon Ihre Altteile zurück geschickt haben. Motorsteuergeräte, Spritpumpen...... alle meine Waren sind speziell markiert. Da fällt das direkt auf.
Ich geb dann immer noch die Chance zu sagen, ok es tut mit leid werfen Sie es weg, ansonsten Anzeige!
Warum Ebay das zulässt, ganz einfach les dir mal deren ABGs durch. Die kassieren gerne Kohle und sind rein rechtlich gesehen für sowas so gut wie nicht zu belangen.
Da wird sich auch nie was ändern da es keine Alternativen gibt. Und wenn es dann doch mal was gibt, komtm Ebay überweist ein paar Milliönchen - zu denen ja keiner nein sagt - und der Konkurent wird geschluckt und vom Netz genommen, oder läuft weiter und alle die dort verkaufen denken Sie treten Ebay in die Eier dabei kassieren Sie dann nur eben dort