HILFE: Zulassung eines Kfz aus dem EU-Ausland
Verfasst: Mi 02.05.12 17:34
ich wollte im März mein altes Motorrad mal wieder anmelden. Hatte auch alle Papiere zusammen. Meinen alten Kfz-Brief (nicht entwertet) und eine HU-Bescheinigung gem § ???? StVZO der KÜS
Unglücklicherweise war in dem Brief ein Stempel des polnischen Zolls, weil ich das Krad 1994 für einige Jahre mit nach Polen genommen und dort zugelassen hatte.
Daran hat sich die Dame auf der Zulassung hochgezogen und verlangte ein "Vollgutachten" bzw. ich solle das Krad bei der Zulassungstelle vorführen.
Da ich wenig Nerv habe mit dem Krad unangemeldet durch die Gegend zu fahren, habe ich es vorgezogen mir das Vollgutachten über einem mobilen Prüfer der DEKRA zu besorgen. dieser hat mich leider immer wieder vertröstet, doch seit heute habe ich nun ein "Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 STVZO"
Das Ding sieht aber nicht viel anders aus als ein Kfz-Brief oder Kfz-Schein oder Teil I bzw II der Zulassungsbescheinigung oder wie das jetzt heisst. Also nur jede Menge technischer Daten.
Davon, dass mein Krad jetzt auch verkehrssicher ist (= HU) steht da leider nichts.
Eine AU braucht der alte Zossen nicht.
Weiss jemand, ob ich damit wirklich mein Krad zugelassen bekomme. Habe wenig Lust wieder unnötig zur Zulassungsstelle zu fahren
Danke
Unglücklicherweise war in dem Brief ein Stempel des polnischen Zolls, weil ich das Krad 1994 für einige Jahre mit nach Polen genommen und dort zugelassen hatte.
Daran hat sich die Dame auf der Zulassung hochgezogen und verlangte ein "Vollgutachten" bzw. ich solle das Krad bei der Zulassungstelle vorführen.
Da ich wenig Nerv habe mit dem Krad unangemeldet durch die Gegend zu fahren, habe ich es vorgezogen mir das Vollgutachten über einem mobilen Prüfer der DEKRA zu besorgen. dieser hat mich leider immer wieder vertröstet, doch seit heute habe ich nun ein "Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis gem. § 21 STVZO"
Das Ding sieht aber nicht viel anders aus als ein Kfz-Brief oder Kfz-Schein oder Teil I bzw II der Zulassungsbescheinigung oder wie das jetzt heisst. Also nur jede Menge technischer Daten.
Davon, dass mein Krad jetzt auch verkehrssicher ist (= HU) steht da leider nichts.
Eine AU braucht der alte Zossen nicht.
Weiss jemand, ob ich damit wirklich mein Krad zugelassen bekomme. Habe wenig Lust wieder unnötig zur Zulassungsstelle zu fahren
Danke