Ich wollte einfach mal die Rechtliche Sache abklären und meinem Restaurierungsvideo 2 Lieder von ABBA hinterlegen, dazu habe ich mal die ganzen zuständigen Firmen gefragt was zu tun sei.
Hier der e-mail Verkehr....
----- Original Message -----
From: FROEHLICH Franz
To: rainer.adam@gmx.at
Sent: Tuesday, December 18, 2007 3:39 PM
Subject: AW: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrter Herr Adam,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Nutzung von geschützten Musikwerken sind für jeden der eingesetzten Musiktitel folgende Rechte zu erwerben:
1) Vervielfältigungsrecht: wird der Urheber oder (bei mehreren Urhebern) zumindest einer der Urheber von der austro mechana vertreten (d.h. ist dieser Mitglied der austro mechana bzw. einer entsprechenden ausländischen Verwertungsgesellschaft), ist dieses Recht ist bei der austro mechana zu erwerben (Ausnahmen: TV-Produktionen für Sendezwecke, Kino-Filme, TV- und Kino- Spots, Festival- und Wettbewerbsfilme, einzelne Kopien für Vorführungen auf Messen, etc.), der Tarif richtet sich nach dem letztendlichen Einsatzzweck, der Länge des Musikinhaltes sowie nach der Stückzahl. Dies gilt auch für Auftragskomponisten, die von der austro mechana vertreten werden.
2) Herstellungsrecht: darunter versteht man das Erfordernis der Zustimmung der Rechteinhaber an Komposition und Text (Musikverlag, Komponist, Textautor, Bearbeiter) in jedem Einzelfall, ein musikalisches Werk z.B. mit einem Filmwerk zu verbinden und diese Werkverbindung auf einem Bildtonträger erstmals festzuhalten. Dieses Recht liegt in der Regel bei einem Musikverlag (bzw. beim Auftragskomponisten) und ist direkt von diesem zu erwerben.
3) Das sogenannte Leistungsschutzrecht (= Recht des Tonträgerherstellers/Produzenten bzw. des/derInterpreten ander konkreten Aufnahme des Werkes) ist ebenfalls direkt bei der jeweils zuständigen Plattenfirma / beim Produzenten bzw. beim Auftragskomponisten (wenn dieser zugleich Produzent der Aufnahme ist) zu erwerben. Welche Plattenfima zuständig ist, sollte der Hülle/Verpackung des Tonträgers zu entnehmen sein. Sollten Sie weitere Informationen zur Schallplattenfirma benötigen, wenden Sie sich bitte an die LSG (Tel. 01/535 60 35-0).
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Fröhlich MA
Fachbereich Online
Geschäftsbereich Lizenzen
T +43 (0) 50717 - 19109
F +43 (0) 50717 - 99109
E franz.froehlich@akm.co.at
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Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM)
registrierte Genossenschaft m. b. H.
Baumannstraße 10, 1030 Wien
Firmenbuch: Handelsgericht Wien FN 95866f
UID-Nummer: ATU 16309705
I www.akm.co.at
Von: Rainer ADAM [mailto:rainer.adam@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 18. Dezember 2007 16:02
An: info@abba.de
Betreff: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich würde gerne bei meinem auf youtube.com liegenden Privatvideo 2 Lieder von ABBA als Hintergrundmusik verwenden.
Das Video ohne Musik ist Online und ist zu finden auf: http://www.youtube.com/watch?v=-uZktZz4r50
Die beiden Lieder wären "I have a Dream" und "The winner takes it all" beide von ABBA. Der Grund warum ich gerade diese beiden Lieder gewählt habe ist der dass ich 1. ABBA sehr gerne höre und 2. die Lieder sowohl vom alter als auch vom Inhalt meiner Meinung nach zu meinem Video passen würden.
Ich habe bei der Österreichischen AKM nachgefragt, aber das hat für mich eigentlich mehr fragen aufgeworfen als man mir beantworten konnte. Können sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen?
Mit freundlichen grüßen
Rainer ADAM
----- Original Message -----
From: Alain Barthel
To: 'Rainer ADAM'
Sent: Tuesday, December 18, 2007 4:22 PM
Subject: AW: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Hallo Herr Adam,
vielen Dank für Ihre Email-Anfrage. Grundsätzlich hat jeder, der Musik von anderen verwenden möchte entweer dafür Gebühren zu zahlen oder entsprechende Zustimmung des Rechtinhabers besitzen.
Alles andere ist erst einmal nicht legal. Es machen natürlcih sehr sehr viele diese Untermalung, auch bei Disneyclips (da sind ja gleich zwei Rechteinhaber betroffen) un dhoffen, wo kein
Kläger, da kein Richter. Was heissen soll, wenn Sie es tun, setzen Sie sich der Gefahr aus, das man Sie wegen Urheberrechtsverletzung abmahnt und Schadensersatz verlangt.
Alain Barthel
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GEMA Generaldirektion München
Direktion Industrie - Infostelle
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rainer ADAM [mailto:rainer.adam@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 15. Januar 2008 11:37
An: Industrie, Info
Betreff: Fw: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe bei youtube.com ein Video der restaurierung meines Oldtimers online gestellt (http://www.youtube.com/watch?v=-uZktZz4r50 ).
Ich würde dieses Video gerne mit 2 Musikstücken von ABBA hinterlegen, beide Musikstücke werden NICHT geschnitten und würden in voller länger abgespielt werden. Das erste Lied wäre "I have a Dream" und das zweite "The winner takes it all".
Ich habe auch schon bei der Österreichischen AKM nachgefragt und bei der Abba.de Internetseite, beide konnten mir nicht wirklich weiterhelfen.
Können sie mir weiterhelfen und mir sagen 1. was dies kosten würde und 2. wie ich zu den notwendigen Rechten komme?
MFG
Rainer ADAM
----- Original Message -----
From: Industrie, Info
To: Rainer ADAM
Sent: Tuesday, January 15, 2008 1:23 PM
Subject: AW: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrter Herr Adam,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Sie werden sicherlich verstehen, dass wir Ihnen nur nach geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Wahrnehmung von Urheberrechten durch die Deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA antworten können. Die GEMA ist beauftragt, hinsichtlich des Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechts sowie des Aufführungs- und Senderechtes für ihre Mitglieder aktiv zu werden, wenn deren musikalische Werke genutzt werden, in welcher Form auch immer. Weiterhin vertritt die GEMA auch das musikalische Weltrepertoire für eine Nutzung durch deutsche Lizenznehmer, sofern es sich um das Repertoire einer anderen Verwertungsgesellschaft handelt als das der GEMA.
Die GEMA betrachtet die sogenannten Content-Provider (Inhalte-Anbieter) als ihre Lizenzschuldner. Somit müssen Anwender, die z.B. bei einem Portal ein Video mit Musik aus dem GEMA-Repertoire einstellen, keine Lizenz durch die GEMA erwerben und damit auch keine Lizenzgebühren abführen. Trotzdem sind durch den Produzenten des Videos Rechte abzuklären, die im allgemeinen nicht durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden dürfen. Hinsichtlich dieser Rechteeinholung wurden Sie bereits durch die AKM unterrichtet. Um die Rechte zu erwerben, müssen Sie sich an den Urheber direkt, oder wenn das nicht möglich ist, an den ihn in Österreich vertretenden Musikverlag wenden(Das Recht zur Verbindung von Werken der Tonkunst mit Werken einer anderen Gattung). Wenn Sie in Ihrem Film bereits auf einem Tonträger oder anders veröffentlichte Werke nutzen möchten, sind vorher die Leistungsschutzrechte ebenfalls zu beachten. Hierzu wenden Sie sich am besten an den jeweiligen Tonträgerhersteller. Zu den Kosten können wir Ihnen keinen Angaben machen, da diese unterschiedlich sein können und nicht wie bei den Verwertungsgesellschaften nach veröffentlichten Tarifen abgerechnet werden. Ein kleiner Hinweis noch: Die GEMA lizenziert grundsätzlich keine Auslandsnutzungen. Was bedeutet, dass Sie mit Wohnsitz in Österreich nur durch die Österreichische Verwertungsgesellschaft lizenzieren lassen können.
Ich hoffe, die GEMA hat für Sie ein bisschen Licht in das Dunkel gebracht.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Junk
GEMA Generaldirektion München
Direktion Industrie - Infostelle
phone: 0049-(0)89-48003-800
mail to:info-ind@gema.de
home: www.gema.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rainer ADAM [mailto:rainer.adam@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 15. Januar 2008 13:44
An: Industrie, Info
Betreff: Re: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrter Herr Junk
Vielen dank für ihre rasche Antwort. Doch so richtig klar ist mir das noch immer nicht.
Zum Verständnis möchte ich aber vorab sagen das mir bewußt ist das ich für die nutzung dieser Lieder eine Gebühr zu entrichten habe.
Aber sie schrieben:
Somit müssen Anwender, die z.B. bei einem Portal ein Video mit Musik aus dem GEMA-Repertoire einstellen, keine Lizenz durch die GEMA erwerben und damit auch keine Lizenzgebühren abführen. Trotzdem sind durch den Produzenten des Videos Rechte abzuklären, die im allgemeinen nicht durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden dürfen.
Der Produzent des Video's bin ich selbst. Es sind darin ausschließlich selbstgemachte Fotos und Video's zu sehen.
Wenn ich sie richtig verstanden habe ist ihrer Ansicht nach das Portal, also in dem Fall "Youtube.com" für die Lizensierung und die beschaffung der Vervielfältigungs und Verbreitungsrechte zuständig. Ist das so? Das vorrausgesetzt würde bedeuten ich KÖNNTE jede Art von Musik unter mein privates Video "legen" und youtube.com müsste für die Rechtliche richtigkeit sorgen?
MFG
Rainer ADAM
----- Original Message -----
From: Industrie, Info
To: Rainer ADAM
Sent: Tuesday, January 15, 2008 2:07 PM
Subject: AW: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrter Herr Adam,
Ihre Annahme ist richtig. Hinsichtlich der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte muss Youtube die Lizenzen bei der GEMA erwerben. Hinsichtlich dieser Wahrnehmung gibt es auch eine Vereinbarung zwischen Youtube und der GEMA für das Deutsche Territorium. Somit könnten Sie jedes musikalische Werk einstellen, sofern die durch Sie vorab einzuholenden Urheberrechte geklärt sind. Nochmals unser Hinweis: Dies alles betrifft Deutsches Recht und gilt grundsätzlich nur für Lizenznehmer, die Ihren Wohnort/Firmensitz in Deutschland haben.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Junk
Von: Rainer ADAM [mailto:rainer.adam@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 15. Jänner 2008 14:39
An: Kontakt
Betreff: Fw: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe bei youtube.com ein Video der restaurierung meines Oldtimers online gestellt (http://www.youtube.com/watch?v=-uZktZz4r50 ).
Ich würde dieses Video gerne mit 2 Musikstücken von ABBA hinterlegen, beide Musikstücke werden NICHT geschnitten und würden in voller länger abgespielt werden. Das erste Lied wäre "I have a Dream" und das zweite "The winner takes it all".
Wie sie weiter unten sehen hat mir die GEMA geschrieben das in diesem Fall das Portal "youtube.com" zuständig ist für vervielfältigung und verbreitung, aber ICH als Produzent des Video's (alles selbst gemachte Fotos und Videoaufnahmen) beim zuständigen Plattenlabel, in dem Fall sie, anfragen muß ob ich dies darf bzw. was ich zu tun habe.
Anbei finden sie auch noch sämtlichen e-mail Verkehr weiter unten den ich bislang zu diesem Thema an die verschiedenen Organisationen geschickt und bekommen habe.
MFG
Rainer ADAM
----- Original Message -----
From: Scheitl, Reinhard
To: rainer.adam@gmx.at
Sent: Tuesday, January 15, 2008 4:53 PM
Subject: WG: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrter Herr Adam,
ich habe mir Ihren Mailverkehr durchgelesen und Sie sind ja schon weit herumgereicht worden.
Leider muss ich Ihnen mitteilen dass Sie ABBA bitte nicht verwenden sollten da dies rechtlich sehr schwierig ist.
Lieben Gruß
Reinhard Scheitl
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reinhard scheitl
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Von: Rainer ADAM [mailto:rainer.adam@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 15. Jänner 2008 19:26
An: Scheitl, Reinhard
Betreff: Re: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrter Herr Scheitl
Vielen dank für ihr e-mail!
Ich habe speziell diese beiden Lieder auserkoren da sie meiner Meinung nach besonders gut zu meinem Video passen würden. Mir ist klar dass dies nicht kostenfrei passieren kann, aber wenn es irgendwie geht würde ich doch gerne diese Lieder in meinem Video als Hintergrund verwenden.
An wen könnte ich mich wenden damit die Sache eventuell leichter wird?
Liebe grüße
Rainer
----- Original Message -----
From: Scheitl, Reinhard
To: Rainer ADAM
Sent: Wednesday, January 16, 2008 8:56 AM
Subject: AW: Musikhintergrund bei Privatvideo im Internet
Sehr geehrter Herr Adam,
wie ich Ihnen schon geschrieben habe bin ich die richtige Ansprechperson. Weiters habe ich Ihnen geschrieben dass die Lizenzierung, speziell bei Repertoire der Gruppe ABBA, sehr schwierig ist. Bitte nehmen Sie von der Verwendung dieser Titel Abstand.
Lieben Gruß
Reinhard Scheitl
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