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obelix hat geschrieben:heute ins aktuelle atu-blättle geschaut.
(jaja - ich weiss, macht man ned, aber mir war langweilig:-) )
issn angebot drin, ne led-taschenlampe.
textbeschreibung:
"Neuer 1,25W LED-Chip für lupenreines, digitales Licht."
dachte ich so bei mir -
wow, hast du was verpasst?
gehst mal guggn.
also atu-homepage angesurft, onlineshop.
tatsächlich auch den artkel gefunden. allerdings steht da nix mehr von digital-licht.
dafür dann aber:
achtung:
"Die Energie einer Mignonzelle wird mit Lichtgeschwindigkeit in den Gallium Power Chip gepumpt"
aua...
gruss
obelix
ich überleg schon den ganzen tag....Vollgastauglich hat geschrieben: hmmm ... und jetzt überleg mal, was alleine die pumpe kosten mag, die die mignonzelle auspumpt ... noch dazu so schnell! blöd ist nur, die leuchtdauer, die ne normale led mit einer batterie hat, hat sich dabei drastisch verkürzt, weil die pumpe so viel strom verbraucht ... die mignonzelle ist praktisch schon leergepumpt, bevor das erste digitale licht erscheint :vorkopphau:
ich seh schon die ersten atu- tuner, die eine lichtgeschwindigkeitspumpe für ihre zündkerzen modifizieren :zwinker: :floet:
obelix hat geschrieben: ich überleg schon den ganzen tag....
wenn der strom lichtgeschwindigkeit hat - was passiert dann mit dem digitalen licht?
mit der kleinen lampe haben wir also sol1. was passiert nun, wenn ich statt eines mi16 nen ganzen packen dieser lampen einbaue?
erreiche ich dann mehrfache solgeschwindikgeit? darf ich ohne kapitänspatent der sternenflotte dann überhaupt noch meinen 205 benutzen? und brauche ich dann einen führerschein mehr?
noch mehr fragen...
ich glaub ich geh ins bett...
ganz normal analog schlafen:-)
obelix
CaliforniaPug hat geschrieben:ach so ein blödsinn troubadix! das ding hat doch garnix mit der H-Zulassung zutun, das kriegst eh nicht eingetragen, weil der 205 nicht die nötige Bremsanlage dafür hat![]()
und selbst wenn du die neue Black Hole SuperStopper hast, wirds schwer, weil du kein Gutachten dafür hast. Die tragen das nicht ein, weil so schnelle Lichtteilchen Lackschäden an entgegenkommenden Fahrzeugen anrichten könnten. Du könntest natürlich welche nehmen die keine Teilchen sondern Wellen aussenden, aber die sind in Deutschland illegal, weil dem TÜV sonst keine Begründung einfiele sie zu verbieten
bzw auch das weil ich die teile ja nicht ständig anhaben werde...§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler.
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein
als rückfahrscheinwerfer gehts leder auch nicht durch§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
§ 52a Rückfahrscheinwerfer.
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein.