max hat geschrieben:In dem Moment, wo Ihr Artikel verkauft um damit einen Gewinn zu erzielen ist der Bereich einer Gewerbeanmeldung in Betracht zu ziehen.
Wenn ich mich nich täusche liegt die Grenze bei 512 Euro im Jahr. Alles was darüber kommt müßte als Gewerbe angemeldet werden.
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Hinweis:
Wenn ein findiger Ebay-Gewerbetreibender euch auf die Schliche kommt könnt Ihr mit
einem Anwaltsschreiben rechnen. In der Ebay Zeitung wird oft genug davon berichtet.
Ich möchte das mal folgendermaßen erweitern und kommentieren.
Es gibt einen § 14 AO (Abgabenordnung).
§ 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.
Es spielt also gar keine Rolle, ob und in welcher Höhe du Gewinne erwirtschaftest. Es kommt alleine darauf an, dass du selbständig (= in eigener Verantwortung), nachhaltig (= wiederholt) Einnahmen (= NICHT zwingend Gewinn) erzielst. Bereits dann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Bei einer gewerblichen Tätigkeit gibt es keinen Freibetrag, der nicht zu versteuern ist.
Was der Vorredner meint, ist wahrscheinlich der Freibetrag für private Veräußerungsgeschäfte (die unter die "sonstigen Einkünfte" siehe § 22 Nr. 2 EStG fallen). Das wäre aber nur der Fall, wenn du etwas einmalig verkaufst. Da gibt es tatsächlich einen Freibetrag von 600 EUR (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Kann auch in dem Punkt meinen Vorredner beipflichten, dass sie bzw. du dich ausgiebig informieren solltest. Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe.
Unabhängig von der steuerlichen Sache (es spielt keine Rolle wer von euch verkauft, ihr handelt aus meiner Sicht dann beide gewerblich! Der Ebay-Anbieter aber auf jeden Fall) ist das auch zivilrechtlich sehr gefährlich. Gerade bei Ebay kann es nämlich schnell vorkommen, dass jemand euch verpfeift, wenn ihr als Privatpersonen gewerblich handelt. Und das wird dann i.d.R. sehr teuer wenn Post vom Anwalt kommt.
Fazit: wenn es sich lohnt, alles entweder professionell und brav offiziell gewerblich laufen lassen, oder immer mit einem Bein im steuerrechtlichen Gefängnis und dem hohen Risiko, von der "Konkurrenz" erwischt zu werden. Letzteres kostet wahrscheinlich mehr, als ihr bisher nebenbei verdient habt.
KEINE Rechtsberatung. Lediglich meine persönliche Meinung!