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Expertenfrage bzl. gewerblicher Handel bei Ebay
Verfasst: Sa 29.08.09 22:01
von schissche
Hallo Leute,
habe mal ne Frage an die Verkaufs/Rechtsexperten
Folgendes:
Ne Freundin von mir käuft regelmäsig elektronik Artikel bei Ebay ein (immer das selbe Produkt)
Die Teile bekommt Sie in der Regel immer wieder teurer verkauft.
Da es ja nicht legal ist die selben Artikel immer und immer wieder bei Ihr zu verkaufen, haben wir uns überlegt, dass ich ja einfach die Teile bei mir im Ebay verkaufe.
So, denke ich zu umgehen, dass Sie gewerblichen Handel bei Ebay betreibt (billg einkaufen/teuer verkaufen)
WIEVIEL ARTIKEL DARF ICH DENN BEI MIR WIEDER VERKAUFEN (BZW DARF ICH DAS ÜBERHAUPT) ODER MUSS ICH DA EIN GEWERBE ANMELDEN, WENN ICH IN REGELMÄSIGEN ABSTÄNDEN DIE GLEICHEN ARTIKEL WIEDER VERKAUFE????
es handelt sich um ca. 25 Artikel falls da jemand hilft
Re: Expertenfrage bzl. gewerblicher Handel bei Ebay
Verfasst: So 30.08.09 13:15
von max
Hallo,
ich glaube bei euch fehlt es an Grundwissen-in jeder Richtung.
Warum sollte es nicht erlaubt sein mehr mals den gleichen Artikel zu verkaufen?
Aber um das kurz zu beschreiben:
In dem Moment, wo Ihr Artikel verkauft um damit einen Gewinn zu erzielen ist der
Bereich einer Gewerbeanmeldung in Betracht zu ziehen.
Wenn ich mich nich täusche liegt die Grenze bei 512 Euro im Jahr. Alles was darüber kommt müßte als Gewerbe angemeldet werden.
Nur da ich ja ausgehe, dass es bei euch bei einigen Infos fehlt schlag ich euch vor mal zu einem Steuerberater zu gehen.
Hinweis:
Wenn ein findiger Ebay-Gewerbetreibender euch auf die Schliche kommt könnt Ihr mit
einem Anwaltsschreiben rechnen. In der Ebay Zeitung wird oft genug davon berichtet.
Gruß
Max
schissche hat geschrieben:Hallo Leute,
habe mal ne Frage an die Verkaufs/Rechtsexperten
Folgendes:
Ne Freundin von mir käuft regelmäsig elektronik Artikel bei Ebay ein (immer das selbe Produkt)
Die Teile bekommt Sie in der Regel immer wieder teurer verkauft.
Da es ja nicht legal ist die selben Artikel immer und immer wieder bei Ihr zu verkaufen, haben wir uns überlegt, dass ich ja einfach die Teile bei mir im Ebay verkaufe.
So, denke ich zu umgehen, dass Sie gewerblichen Handel bei Ebay betreibt (billg einkaufen/teuer verkaufen)
WIEVIEL ARTIKEL DARF ICH DENN BEI MIR WIEDER VERKAUFEN (BZW DARF ICH DAS ÜBERHAUPT) ODER MUSS ICH DA EIN GEWERBE ANMELDEN, WENN ICH IN REGELMÄSIGEN ABSTÄNDEN DIE GLEICHEN ARTIKEL WIEDER VERKAUFE????
es handelt sich um ca. 25 Artikel falls da jemand hilft
Re: Expertenfrage bzl. gewerblicher Handel bei Ebay
Verfasst: So 30.08.09 20:37
von duke307
max hat geschrieben:In dem Moment, wo Ihr Artikel verkauft um damit einen Gewinn zu erzielen ist der Bereich einer Gewerbeanmeldung in Betracht zu ziehen.
Wenn ich mich nich täusche liegt die Grenze bei 512 Euro im Jahr. Alles was darüber kommt müßte als Gewerbe angemeldet werden.
...
Hinweis:
Wenn ein findiger Ebay-Gewerbetreibender euch auf die Schliche kommt könnt Ihr mit
einem Anwaltsschreiben rechnen. In der Ebay Zeitung wird oft genug davon berichtet.
Ich möchte das mal folgendermaßen erweitern und kommentieren.
Es gibt einen § 14 AO (Abgabenordnung).
§ 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.
Es spielt also gar keine Rolle, ob und in welcher Höhe du Gewinne erwirtschaftest. Es kommt alleine darauf an, dass du selbständig (= in eigener Verantwortung), nachhaltig (= wiederholt) Einnahmen (= NICHT zwingend Gewinn) erzielst. Bereits dann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Bei einer gewerblichen Tätigkeit gibt es keinen Freibetrag, der nicht zu versteuern ist.
Was der Vorredner meint, ist wahrscheinlich der Freibetrag für private Veräußerungsgeschäfte (die unter die "sonstigen Einkünfte" siehe § 22 Nr. 2 EStG fallen). Das wäre aber nur der Fall, wenn du etwas einmalig verkaufst. Da gibt es tatsächlich einen Freibetrag von 600 EUR (vgl. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Kann auch in dem Punkt meinen Vorredner beipflichten, dass sie bzw. du dich ausgiebig informieren solltest. Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe.
Unabhängig von der steuerlichen Sache (es spielt keine Rolle wer von euch verkauft, ihr handelt aus meiner Sicht dann beide gewerblich! Der Ebay-Anbieter aber auf jeden Fall) ist das auch zivilrechtlich sehr gefährlich. Gerade bei Ebay kann es nämlich schnell vorkommen, dass jemand euch verpfeift, wenn ihr als Privatpersonen gewerblich handelt. Und das wird dann i.d.R. sehr teuer wenn Post vom Anwalt kommt.
Fazit: wenn es sich lohnt, alles entweder professionell und brav offiziell gewerblich laufen lassen, oder immer mit einem Bein im steuerrechtlichen Gefängnis und dem hohen Risiko, von der "Konkurrenz" erwischt zu werden. Letzteres kostet wahrscheinlich mehr, als ihr bisher nebenbei verdient habt.
KEINE Rechtsberatung. Lediglich meine persönliche Meinung!
Re: Expertenfrage bzl. gewerblicher Handel bei Ebay
Verfasst: So 30.08.09 21:47
von XenonShock
Um welchen Artikel geht es genau ?
Wenn eBay das merkt stellen die auch Automatisch auf Gewerbe um.
Re: Expertenfrage bzl. gewerblicher Handel bei Ebay
Verfasst: Mo 31.08.09 10:24
von CaliforniaPug
Das ganze ist ein sehr umstrittenes Problem. Die Grenze, wann private Veräußerungsgeschäfte aufhören und gewerblicher Handel anhängt ist sehr schwammig und wurde in der Vergangenheit auch immer wieder (zum Teil widersprüchlich) von den Gerichten festgelegt.
Wenn jemand immer mal wieder verschiedene Dinge bei eBay verkauft, also ne Kaffeemaschine, dann mal nen Computerspiel, nen Auspuff und ne Ladung Ü-Eier Figuren, dann ist das eigentlich kein Problem. Auch wenn jemand auf einen Schlag einige verschiedene Posten, z.B. aus einer privaten Haushaltsauflösung verkauft, dann ist da wohl kaum von gewerblichem Handel zu sprechen.
In deinem Fall aber ist die Sache in meinen Augen recht eindeutig. Produkte zu kaufen um sie zu verkaufen (und dann auch noch immer das gleiche), wird wohl nur schwer als Privatgeschäft zu beziffern sein.
Hintergrund dessen ist, wie schon angesprochen, weniger der theoretisch mögliche Ausfall der Gewerbesteuer für den Staat. Oft gehts da ja um Beträge für die das Finanzamt noch nicht einmal den Brief aufmacht (klar, Steuerhinterziehung ist und bleibt strafbar und wird auch geahndet, aber wenn man seine 300€ Gewinn pro Jahr anmeldet, dann kommt dabei wirklich nicht viel rum). Es geht vielmehr um eine Wettbewerbsverzerrung. Als Privatperson hast du ja kaum Pflichten hinsichtlich der verkauften Artikel (außer den normalen Faktoren wie Lieferung, ordnungsgemäßer Zustand der Ware, keine irreführende Beschreibung, etc.) - als gewerblicher Unternehmer bist du z.B. verpflichtet (zumindest in vielen Fällen) dem Käufer Gewährleistung zu bieten, du musst Artikel zurücknehmen i.S. des Fernabsatzesetzes, usw usf.
Die "freundliche Konkurrenz" kann einem gewerblich handelndem der offiziell Privat verkauft da zivilrechtlich ganz schön ans Bein pinkeln - denk an die zunehmende Perversion, die die Abmahnung ad absurdum führt
Re: Expertenfrage bzl. gewerblicher Handel bei Ebay
Verfasst: Mo 31.08.09 14:24
von duke307
CaliforniaPug hat geschrieben:Das ganze ist ein sehr umstrittenes Problem. Die Grenze, wann private Veräußerungsgeschäfte aufhören und gewerblicher Handel anhängt ist sehr schwammig und wurde in der Vergangenheit auch immer wieder (zum Teil widersprüchlich) von den Gerichten festgelegt.
In deinem Fall aber ist die Sache in meinen Augen recht eindeutig. Produkte zu kaufen um sie zu verkaufen (und dann auch noch immer das gleiche), wird wohl nur schwer als Privatgeschäft zu beziffern sein.
Richtig. Die Rechtsprechung, wann man bei Ebay "gewerblich" handelt, ist keineswegs einheitlich. Da gibt es viele Urteile dazu und in jedem steht etwas anderes.
Allerdings ging es in solchen Fällen meistens um die Frage, ob es schon gewerblicher Handel ist, wenn man große private Sammlungen auflöst oder regelmäßig Gebrauchtwaren ein- und verkauft (z.B. nicht mehr passende Kinderkleidung, Computerteile als Hobbyschrauber usw.).
Das hat aber nichts mit dem steuerrechtlichem Sachverhalt zu tun. Hier gilt wie gesagt die Definition des § 18 AO. Und im Fall des Threaderstellers liegt hier dann ohne Zweifel eine gewerbliche Tätigkeit vor, da hat mein Vorredner absolut recht.
Auf die Gefahr das ich mich wiederholt: ich würde es nicht "hintenrum" machen und das Risiko eingehen. Wenn er damit auffliegt, wird es einfach zu teuer.
Und aus den genannten Gründen (Wettbewerbsverzerrung usw.) ist die Wahrscheinlichkeit nicht gerade gering, dass über Ebay nach kurzer Zeit schon eine Abnahmung ins Haus flattert.
Re: Expertenfrage bzl. gewerblicher Handel bei Ebay
Verfasst: Mo 31.08.09 17:54
von XenonShock
Wer Rgelmäßig Neuwahre Kauft und weiterverkauft Handelt Gewerblich.