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An die Versicherungsfachleute: Haftpflichtschaden?
Verfasst: Mi 09.09.09 09:18
von Soko
Hi Leute.
Folgendes ist passiert: Das Pferd eines Kunden hat mit beim Beschlagen vor die Hand getreten. Ich habe nun eine Mittelhandfraktur und bin mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig.
Grundsätzlich ist der Tierhalter mir gegenüber haftpflichtig, auch wenn es in Ausübung meines Berufs passiert. So weit auch kein Problem, der Pferdehalter hat es seiner Versicherung gemeldet. Was ist nun angemesen von der Versicherung zu fordern?
Verdienstausfall?
Schmerzensgeld?
Außerdem bin ich privatärztlich behandelt worden.
Ich habe Krankentagegeld ab dem 29. Tag versichert, der Schaden ist aber nicht durch mein Verschulden eingetreten, daher sehe ich auch nicht ein, meine Versicherung dafür in Anspruch zu nehmen.
Wenn sich damit einer auskennt, wäre es toll, wenn er mir seine Meinung dazu mitteilen könnte.
Vielen Dank.
Gruß Sascha
Re: An die Versicherungsfachleute: Haftpflichtschaden?
Verfasst: Mi 09.09.09 11:56
von pOtH
lass dich nicht in einem anonymen forum beraten, gehe zum anwalt (sollte er dich falsch beraten, so haftet er dafür!), denn es gibt einfach zuviele fettnäpfchen in die man treten kann - folgeschäden, versicherung speist einen einfach ab etc pp....
ein anwalt kostet zwar erstmal ein paar €, bringt im endeffekt aber deutlich mehr!
Re: An die Versicherungsfachleute: Haftpflichtschaden?
Verfasst: Mi 09.09.09 12:19
von XenonShock
Ja Anwalt ist das beste die erstberatung ist auch Kostenlos.
Aber Arbeitsausfall udn Schmerzensgeld sidn das mindeste. Kommt ja auch auf die Spätfolgen an. Es kann aber auch sein das dafür die Versicherung des Pferdes aufkommen muß.
Re: An die Versicherungsfachleute: Haftpflichtschaden?
Verfasst: Do 10.09.09 00:21
von pOtH
die kosten der sog. erstberatung richten sich nach dem streitwert u. ich denke nicht das sie (erstmal) kostenlos ist.
Re: An die Versicherungsfachleute: Haftpflichtschaden?
Verfasst: Do 10.09.09 05:52
von Matt´n
wenn das Beschlagen Dein Beruf ist, ist das ein Arbeitsunfall, da greift dann eigentlich nicht die Haftpflicht des Pferdebesitzers, sondern die Berufsgenossenschaft.
Verdienstausfall dürftest Du nur dann bekommen, wenn Du den Job als Selbstständiger machst, bist Du Angestellt, greift das nicht.
Re: An die Versicherungsfachleute: Haftpflichtschaden?
Verfasst: Do 10.09.09 07:32
von Timon
Moin,
Soko hat geschrieben:Außerdem bin ich privatärztlich behandelt worden.
bei Arbeitsunfällen (und dem Anschein nach war deiner einer) muss man als Angestellter immer zum Durchgangsarzt. Sonst stellt sich die Berufsgenossenschaft auch gerne mal quer.
Anwalt ist die beste Lösung, die sollten sich da besser auskennen
Viele Grüße
Frank
Re: An die Versicherungsfachleute: Haftpflichtschaden?
Verfasst: Do 10.09.09 09:46
von Soko
Matt´n hat geschrieben:wenn das Beschlagen Dein Beruf ist, ist das ein Arbeitsunfall, da greift dann eigentlich nicht die Haftpflicht des Pferdebesitzers, sondern die Berufsgenossenschaft.
Verdienstausfall dürftest Du nur dann bekommen, wenn Du den Job als Selbstständiger machst, bist Du Angestellt, greift das nicht.
Das dachte ich auch, ist aber nicht so. Siehe hier:
Wird ein Hufschmied beim Beschlagen eines Pferdes verletzt, so ist die Tierhalterhaftung in der Regel nicht vertraglich ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob der Halter des Pferdes beim Beschlagen anwesend ist. Den Hufschmied kann ein Mitverschulden treffen, wenn er die Möglichkeit des Ausschlagens des Pferdes nicht hinreichend berücksichtigt.
(OLG München, 26.7.1990, 1 U 2076/90)
Ich bin selbständig und nicht BG-pflichtig. Daher bin ich privat versichert mit Krankentagegeld und habe eine Berufsunfallversicherung.
Ich möchte aber meine Versicherungen nicht in Anspruch nehmen, weil mich so ein unerzogener Gaul getreten hat. Wenn ich ein Pferd vernagel, zu kurz schneide, schief stelle oder das Ding aus irgendwelchen anderen Gründen nach dem Beschlag lahm geht, dann binn ich auch dran.
Ich habe auch keine Lust, dass mich die gegnerische Versicherung über den Tisch zieht. Dann werde ich wohl zum Anwalt müssen.