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Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Di 08.12.09 16:15
von -Chris-
Hallo,
eine Bekannte von mir hat sich vor 2 Monaten nen VW Passat B5 gekauft.
Vor kurzem ist ihr aufgefallen, dass der Innenraum total nass war, die Werkstatt meinte dass es die Türgummis an allen 4 Türen sind.. Der Händler, bei dem es gekauft wurde stellt sich aber quer und will keine neuen Gummis einbauen, da Türgummis ein Verschleißteil sind und somit nicht in die Gebrauchtwagengarantie fallen.. Die Reparatur in der Werkstatt soll 200€ kosten.
Stimmt das? ist ein Türgummi ein Verschleißteil?
Muss der Händler nicht sowieso erstmal beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf bestand? Da gabs doch ne Regelung mit 6 Monaten..
Was kann sie tun? Nen Anwalt bzw. ne Rechtsschutz hat sie nicht und das Geld dafür auch nicht.
Womit kann man den Händler aus der Reserve locken? (gibts da Gesetzestexte?)
mfg Chris
Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Di 08.12.09 18:45
von Mr. Mitchell
altes Thema. Garantie hat mit Gewährleistung nix zu tun. Wenn die Garantie die Gummis nicht drinn hat dann ist das so.
ABER - du hast ja eine gesetzliche Gewährleistung für gebrauchte Waren. In der Regel 1 Jahr und im ersten halben Jahr muss der VK beweisen dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand. Nach 6 Monaten tritt die Beweisumkehr in kraft und du musst dem VK beweisen dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der übergabe bestand.
Dass es vorher nicht aufgetreten war, liegt bei den Gummis meist daran dass die Autos beim Händler in der Regel ja stehen. Und innerhalb von 2 Monaten können die Gummis gar nicht alle vier so stark verschleissen.
Insofern hinfahren und freundlich darauf hinweisen und auf kostenlosen Behebung bestehen. Wenn er bockt und sich querstell beim Kfz-Verband anrufen die haben eine kostenlose Schiedsstelle, hilft immer. Einen Anwalt braucht man für sowas nicht
Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Mi 09.12.09 00:25
von pOtH
Da hier ja auch noch ein paar "Rechtskundige" unterwegs sind will ich die Sache (als Laie!) mal ein bissel weiterspinnen. Händler sind sich zu oft zu sicher das der Kunde irgendwann entnervt abzieht u. nicht auf die Nacherfüllung/Mängelbeseitigung besteht.
Deshalb mal mein Gedankengang.:
Den VK schriftlich, mit Zeugen (Beim eintüten u. absenden od. persönliche Übergabe), eine Frist setzen bis wann er die Nacherfüllung/Mängelbeseitigung zu leisten hat (z.B. 20.12.2009), gleichzeitig androhen das man nach verstreichen der Frist einen Anwalt beauftragt u. der VK die Anwaltskosten nach BGB §439 Abs. 2 zu tragen hat - Alternativ könnte ich mir auch noch den sog. Verzugsschaden (BGB §286 Abs. 2, Satz 1 u./od. 3 - Alternativ, da jetzt die Nasse Jahreszeit ist, noch Satz 4) vorstellen...
Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Mi 09.12.09 11:08
von CaliforniaPug
Ganz andere Frage: kosten Türgummis für nen 85er Passat (damals war VW ja wirklich noch ein VOLKSwagen) wirklich 200 Steine?!
Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Mi 09.12.09 11:12
von Mr. Mitchell
wenn ich sehe was Gummis beim 205 kosten dann halte ich das durchaus für möglich

Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Mi 09.12.09 11:38
von CaliforniaPug
Schrottplatz? Oder ist das was von der Sorte "Einmal eingebaut - nur noch kaputt ausgebaut"? Bin noch nie in die Verlegenheit gekommen Türgummis tauschen zu müssen
Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Mi 09.12.09 11:52
von Mr. Mitchell
nene Schrottplatz ist oft ein Versuch wert. Wenn Sie gepflegt sind bekommt man sie eigentlich immer ganz ab. Man muss auf dem Schrott halt auch darauf achten ob sie schon porös werden, weil die Autos dort ja oft komplett der Witterung ausgesetzt sind und auch meist offen stehen.
ist ja nicht wie im Death Valley

Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Mi 09.12.09 13:55
von gr4vy
CaliforniaPug hat geschrieben:Ganz andere Frage: kosten Türgummis für nen 85er Passat (damals war VW ja wirklich noch ein VOLKSwagen) wirklich 200 Steine?!
Ist ein Passat
B5, nicht von 85

Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Mi 09.12.09 23:09
von CaliforniaPug
uhoh... wer lesen kann ist klar im Vorteil

Re: Türgummis - Gebrauchtwagengarantie
Verfasst: Do 10.12.09 16:31
von -Chris-
ja, is baujahr 98 oder so
sie will beim kfz-verband mal anrufen, ich werde berichten wie es weiter geht
