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Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: Sa 30.01.10 19:30
von schissche
Hallo Leute,

entsetzt musste ich gestern feststellen, dass mit der TÜV verwehrt wurde, da ich einen nicht erlaubten Auspuff dran habe.

Vorgeschichte:

Habe mir vor ca. einem Jahr einen Endschalldämpfer ersteigert

Beschreibung
Laser Bosi Edelstahl Endschalldämpfer für Peugeot 307
Der Endschalldämpfer wurde extra für den Endschalldämpferhändler Bosi angefertigt.Deswegen steht auf den Endrohren ( 2 x 90 mm Durchmesser ) nicht Laser sondern BOSI.
Die ABE ist allerdings von Laser !!!

Die ABE ist für den kompletten Schalldämpfer man braucht ihn nicht eitragen zu lassen


Da mir das ganze etwas komisch vorkam habe ich darauf hin einen Thread eröffnet siehe hier:
http://peugeotforum.de/forum/viewtopic. ... 21#p651221


Für mich war das Thema erledigt, habe den Endschalldämpfer verbaut und bin recht gut damit gefahren.


NUN der Schock, Kein TÜV da keine Nummer auf dem Endschalldämpfer & dieser schöne Zettel ist auch nen Dreck wert, da dieser NICHTS aussagt (so der TÜV-Prüfer).


Habe zum Glück das Ebaymitglied noch gefunden und auch gleich eine Mail geschrieben was das ganze denn so soll und das ich dachte das das Teil eintragungsfrei war.

Antwort seinerseits:

hallo

da kann ich nur an bosima oder an laser verweilen, da ich nur das was die mir gesagt haben weiter gegeben habe



Nun mal die Frage an EUCH ^^ was soll ich denn jetzt tun???

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: So 31.01.10 00:09
von Oxas
Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das Laser was für Bosi baut, und oder auch um gekehrt?

In Der ABE, EC, EG, ECC, EEC, CEE muss eine E-Nummer stehen, diese muss auch auf dem Topf stehen, ist das nicht der Fall, bzw. hat der Topf keine E-Nummer hat er nie eine ABE, EC, EG, ECC, EEC, CEE gehabt.



Mfg Oxas

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: So 31.01.10 04:22
von obelix
schissche hat geschrieben: Nun mal die Frage an EUCH ^^ was soll ich denn jetzt tun???
naja, sorry...

aber wer glaubt dass so ein verkaufwisch - denn nix anderes ist das was der dir da mitgeschickt hat, ein prospektblatt - als abe durchgeht...
das wort approval und die 3 felder daneben sind nix anderes als ein feld zum ankreuzen, wenn der pott sowas hätte, so ähnlich wie auf anderen verkaufskartonagen z.b. farbvarianten aufgeführt sind und dann die im karton befindliche angekreuzt ist.

dir wird wohl nur eines bleiben - versuchen den pott per einzelabnahme zu tüven oder eben abbauen.
von dem vk wirst wahrscheinlich nix zu erwarten haben, vor allem ned nach so langer zeit. selbst wenn das ein gewerblicher ist wirst ewigkeiten mit dem streiten müssen. letztendlich wirst wohl recht bekommen, aber das erst nachdem du den massiv unter druck setzt bzw. per anwalt und evtl. gericht dein recht erstreitest.

vor allem musst du erstmal beweisen können, dass er das als abe angeboten hat, und die auktionkannst sicher nimmer aufrufen als beweis.

gruss

obelix

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: Di 02.02.10 21:50
von Utensil
oder du borgst dir für den bescheuerten tüffer halt nen standard-auspuff und baust deinen normalen danach wieder ran.

ich mein, was soll das geplapper mit abe und e-nummer denn? wenn der nicht zu laut ist und abgase aus'm loch kommen is doch alles prächtig!

genau das gleiche hatte mir damals ein prüfer aus der dekra hauptniederlassung berlin bei der vollabnahme meines krads mit symetrischem us-scheinwerfer geraten. ihm war sogar egal ob ich das ding mit draht an's moped rödel... was für ein abzockerpack! :daumenrunter:

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: So 07.02.10 15:25
von PSADriver82
Bei den Laser ESDs ist normalerweise auch nur eine Karte aus Karton dabei wo draufsteht das der ESD eine ABE besitzt, diese aber nicht vom Kunden zur Einsicht angefordert werden kann und deshalb die Karte immer mitzuführen ist!

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: So 07.02.10 18:01
von volker206
PSADriver82 hat geschrieben:Bei den Laser ESDs ist normalerweise auch nur eine Karte aus Karton dabei wo draufsteht das der ESD eine ABE besitzt, diese aber nicht vom Kunden zur Einsicht angefordert werden kann und deshalb die Karte immer mitzuführen ist!
Hallo,

was ist das für ein Schrott. In der ABE muß doch zumindest stehen, für welchen Fahrzeugtyp der Endpott zugelassen ist. Da lacht dich ja jede Polizeikontrolle aus.

Gruß Volker

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: So 07.02.10 19:52
von PSADriver82
Is nunmal so und gibt auch eigendlich keine Probleme beim TÜV damit! Die ABE bzw. Prüfnummer steht auch dabei daher kann der TÜV die Daten normalerweise auch einsehen, nur der Halter selbst kann diese Bescheinigung halt nicht einfordern!

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: So 07.02.10 20:22
von Aron
PSADriver82 hat geschrieben:Die ABE bzw. Prüfnummer steht auch dabei daher kann der TÜV die Daten normalerweise auch einsehen, nur der Halter selbst kann diese Bescheinigung halt nicht einfordern!
Ja, steht auf dem Zettel, bei mir steht auch drauf "ist mitzführen". Jedoch gillt der Zettel nur dann wenn die E-Nummer auch mit der Nummer auf dem Bauteil übereinstimmt, was im besagten Fall nicht ist, da der Schalldämpfer keine Kennzeichnung hat. Bei mir steht auch E2xxxirgendwas auf dem Dämpfer, der Tüvvi vergleicht das mit dem Zettel(n) und ob das Fahrzeug darin gelistet ist, dann ist alles ok.

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: Mo 08.02.10 14:02
von CaliforniaPug
Man möchte wirklich meinen, dass man sich hier absichtlich blöd anstellt.

Hierzulande läuft das so: schnall dir den Endtopf dran, den du willst und gut ists, sofern das Teil nicht bei der nächsten Bodenwelle abfällt. Wenn das Teil nicht exorbitant laut ist, dann passt das auch so. Wer auf Nummer sicher gehen will, fährt zum Smogcheck: dort wird einfach aus einer vorgegebenen Entfernung gemessen, wie laut die Kiste im Standgas, bei Drehzahlen für 35 und 75mph ist (jeweils in zwei verschiedenen Gängen) ist und wenn der Grenzwert von wasweißichwievielen dB eingehalten wird ist's gut (sonst nachbessern oder abschrauben). Dauert 5 Minuten, kostet 10$ incl. Bestätigung, dass das so okay ist.

Klar wird auch da beschissen (11. Gebot: lass dich nicht erwischen), aber es wird einem wenigstens nicht wegen einer Formalie ans Bein gepinkelt.

Re: Problem mit der Eintragung Endschalldämpfer

Verfasst: Mo 08.02.10 15:50
von obelix
ich glaub ihr habt alle die bilder von den beiden seiten dieses wisches ned angeschaut:-)

nochmal:
die blätter sind weder ne abe noch ne ece- oder ewg-bescheinigung. das ist nix anderes als ein prospektblatt.
da lacht dich jeder polizist oder prüfer aus...

dass mit so einem wisch die probleme vorprogrammiert sind dürfte klar sein.
ein händler, der sowas als abe oder andere amtliche bescheinigung verkauft sollte wegen betruges angezeigt werden.

gruss

obelix