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Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 13:54
von vulkanus
Morgen
Kurz und knackig: Welche Strafe würde ich bekommen, wenn ich mit einem vorläufigen österreichischem Führerschein (also diesem A4-Wisch, gibts eh bei euch auch) und einem Pass in Deutschland im Zuge einer Verkehrskontrolle angehalten werde? Oder wird das akzeptiert?
MfG Andreas
Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 16:04
von Mr. Mitchell
Das ist fahren ohne Fahrleraubnis. Die genaue Strafe müsst ich jetzt googeln, wird aber saftig zumal du auch noch als Ausländer stärker bestrafft werden wirst.
Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 17:38
von vulkanus
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein vergessen? Oder gibts letzteres nur für Inländer? Führerschein vergessen wäre ja noch bezahlbar: 10 Euro, d.h. für mich als Ösi vermutlich das doppelte, also 20.
Es ist ja nicht so, dass ich keinen Führerschein habe... Die Klasse B hab ich seit fast 9 Jahren. Das ließe sich also per Abfrage feststellen, sofern das Länderübergreifend funktioniert. Zwecks Neueintragung der Klasse A werde ich den Schein aber nächste Woche nicht vorweisen können. Mit Glück kommt der neue Schein am Freitag an - mit Pech aber erst am Dienstag.
Wäre es zwingend Fahren ohne Fahrerlaubnis würde Schweinfurt wohl ins Wasser fallen:
"Regelstrafen" bei Ersttätern: [...]
ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS [...]
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
Das ist jedenfalls mehr als der ganze Ausflug insgesamt kostet...
Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 17:54
von Mr. Mitchell
B ist bei uns Auto und A bis 125ccm Moped. Meinst du das?
Ist aber alles total egal. Wenn du auf oder in etwas sitzt und sich bei der Nachfrage rausstellt (vorrausgesetzt du hast gesagt du hast den Schein vergessen) das du keine gültige Erlaubnis hast wirds richtig teuer.
Dan kommt ja noch der Straftatbestand des Vorsatzes dazu, da du ja trotz deines Wissens der nicht Gültigkeit vorsätzlich falsche Angaben machst um einen Verstoß oder (je nachdem wie die das wichten) sogar ne Straftat verbergen wolltest.
Also lass es besser, zumal die Bullen bei treffen ja eh immer sehr sehr gerne kontrolieren.
Ausserdem was ist wenn ein Unfall oder der gleichen geschiet egal ob selbstverschuldet oder nicht......bei ner Prüfung wirds immer teuerer
Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 18:10
von vulkanus
Da wärs jetz spannend ob eine Nachfrage bei den österreichischen Behörden am Wochenende klappt...
B ist bei uns natürlich auch PKW bis 3,5 Tonnen, AV (A Vorstufe) sind einspurige KFZ bis 125 ccm und A (unbeschränkt) sind Motorräder. Lezterer soll bei mir eingetragen werden, 'dank' Scheckkartenformat ist das aber mit Wartezeit verbunden. Die Anreise plane ich natürlich mitm 205, ein Motorrad steht leider noch nicht zur Verfügung.
Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 18:22
von Mr. Mitchell
ah Licht im Dunkeln, dass heisst du wartest du auf eine neue Pappe mit Nachtrag des Mopeds?
Dann würde ich behaupten ist das gültig da man ja durch Nachfrage feststellen kann dass du ja seit Jahren einen gültigen PKW Schein hast. Laut meinen Infos ist das alles in ner Zentralen Datenbank und kann jederzeit festgestellt werden
Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 19:16
von vulkanus
Jop, ich warte nur auf den Nachtrag des Motorrades.
So klingt das jedenfalls schon besser

Ich werde morgen noch versuchen meinen Antrag in einen Express-Antrag zu wandeln. Das erhöht zumindest die Wahrscheinlichkeit dass es sich ausgeht

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 21:20
von obelix
vulkanus hat geschrieben:Morgen
Kurz und knackig: Welche Strafe würde ich bekommen, wenn ich mit einem vorläufigen österreichischem Führerschein (also diesem A4-Wisch, gibts eh bei euch auch) und einem Pass in Deutschland im Zuge einer Verkehrskontrolle angehalten werde? Oder wird das akzeptiert?
MfG Andreas
ich versteh nu die aufregung ned:-)
der vor. fs ist ja ebenso ein amtliches dok.
und du bekommst den ja, DAMIT du damit fahren kannst.
so what???
das iss nix anderes als ein vorl. perso, wenn du den richtigen vergeigt hast. damit kanst auj in urlaub fahren.
gruss
obelix
Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 21:54
von vulkanus
Naja, wird halt eben immer dazu gesagt, dass man damit nur innerhalb des eigenen Landes fahren darf und er außerhalb nicht gilt. Und bevor ich mir 500 Euro Strafe aufdrücken lass sekkier ich lieber euch

Re: Österreichischer vorläufiger Führerschein in D - Strafe?
Verfasst: Do 13.05.10 22:19
von obelix
vulkanus hat geschrieben:Naja, wird halt eben immer dazu gesagt, dass man damit nur innerhalb des eigenen Landes fahren darf und er außerhalb nicht gilt. Und bevor ich mir 500 Euro Strafe aufdrücken lass sekkier ich lieber euch

das geht ja mal gar ned - du bist gefälligst vor ort. du hast mir noch den beweis mit dem plöden pdf-proggi zu liefern - das get nämlich immer noch nicht.
gruss
obelix