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Arbeit ->Zivi->Studium o. Arbeitssuchend == Geld?

Verfasst: Mi 07.07.10 19:00
von Chakky
Hallo,

mich beschäftigt zurzeit folgende Frage ob ich nach den Zivildienst Arbeitslosengeld bekomme wenn ich mein Studium doch nicht anfangen kann.


Folgende Ausgangssituation:

Hab Abitur gemacht, danach eine Ausbildung (~2 1/2 Jahre) dann ein Jahr in meinen Beruf gearbeitet, seit März bin ich Zivi. Zivi ist ende November frei. Wohnsitz bei Hotel Mama.

Bekomm ich nach meinen Zivi, wenn ich nicht studieren kann Arbeitslosengeld obwohl ich zu Hause lebe? Oder muss ich am 1.Dez. gleich eine Wohnungbesitzen um nicht in die Lebensgemeinschaft meinen Eltern reinzufallen?

Alter 23 und Bundesland Sachsen (sofern ihr die Info braucht)


Ich hab gegoogelt, aber der großteil hat direkt nach der Schule Zivi/Bund gemacht und somit ist mein Fall doch rest selten und keine brauchbaren infos :(

Re: Arbeit ->Zivi->Studium o. Arbeitssuchend == Geld?

Verfasst: Mi 07.07.10 22:48
von 407driver
du musst dich mindestens 3 monate vor der arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. und dann sobald du arbeitslos bist noch am selben tag persönlich arbeiteslos melden beim amt. es stehen dir insgesamt 12 monate arbeitslosengeld 1 zu. danach gibts hartz 4. und dann musst du wieder mindestens 11 monate gearbeitet haben damit das arbeiteslosengeld 1 neu berechnet wird. kannst auch ruhig bei mutti wohnen bleiben^^

soweit meine infos, ansonsten bitte korrigieren. wenn du es aber genau wissen willst ruf doch einfach mal beim arbeitesamt an unter 01801 / 555111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min) die sind da ganz nett und beantworten dir alle fragen :cool:

Re: Arbeit ->Zivi->Studium o. Arbeitssuchend == Geld?

Verfasst: Do 08.07.10 11:11
von madmat
407driver hat geschrieben:du musst dich mindestens 3 monate vor der arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. und dann sobald du arbeitslos bist noch am selben tag persönlich arbeiteslos melden beim amt. es stehen dir insgesamt 12 monate arbeitslosengeld 1 zu. danach gibts hartz 4. und dann musst du wieder mindestens 11 monate gearbeitet haben damit das arbeiteslosengeld 1 neu berechnet wird. kannst auch ruhig bei mutti wohnen bleiben^^
90% ack.
Wer mindestens 12 Monate gearbeitet hat, erwirbt Anspruch auf 6 Monate ALG1.
Ab 24 Monaten Arbeit sinds dann 12 Monate ALG1.
Tabelle

Zivi/BW, Elternzeit und ähnliche Umstände verschieben den Anspruch um ihre jeweilige Dauer.
Für Wehr- oder Zivildienstleistende, die in den letzten 3 Jahren 10 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis standen gelten Sonderregelungen, die die Anspruchsdauer erhöhen können.
Damit bist Du dann vermutlich auch wieder bei 12 Monaten Anspruchsdauer.

Re: Arbeit ->Zivi->Studium o. Arbeitssuchend == Geld?

Verfasst: Do 08.07.10 19:12
von Chakky
na das klingt doch schon mal gut für einen notfall plan.

wie sieht es aus wenn ich ausziehen würde, verfällt dann irgendwelcher anspruch auf unterstützung (ähnlich wie beim Zivi und der USG)