>>Hallo Leute!
>>Ich habe eine Frage bezüglich Alarmanlagen. Und zwar geht es mir in erster Linie um die "zulassungstechnischen Prüfzeichen". FTZ bzw. POSTZUGELASSEN.
>>Stimmt es , dass man eine Anlage die diese Punkte nicht erfüllt, in D nicht einbauen darf? Habe nämlich nirgendwo ein solches Zeichen entdecken können, weder auf der Zentralschalteinheit, noch auf der Fernbedienung.!
>>Danke!
>>Gruß Martin
>>P.S. Das Ding bleibt eh drin; ob Zugelassen oder nicht.:-)
>hi martin!
>meines wissens muss die arlarmanlage postzugelassen sein. hat was mit den frequenzen zu tun, ne fernbed. fürn garagentor z.b. muss auch von der postzugelassen sein. ob das aber einer kontrolliert, keine ahnung.
>wo haste denn das teil her?
>in diesem sinne
>nicki
Hi Nicki!
Das Ding ist von Car-Guard Alarmsysteme in Dortmund (Modell Defender-Expert). Ich war mittlerweile mal auf deren HP, und da wird versichert, dass alle hier vertriebenen Modelle alle erforderlichen Vorschriften erfüllen. Nur habe ich halt nirgends diese sonst üblichen Prüfzeichen gefunden!
Ansonsten funktioniert die Anlage einwandfrei.
Hat mich auch nur interessehalber gekümmert; niemand wird die Anlage auf Konformität mit den Funkgesetzen kontrollieren! (Hoffe ich)
Gruß Martin
der, der die Schwüle satt hat und auf das Gewitter wartet!:-)
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