Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
			
		
				
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								XenonShock							
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								von XenonShock » Mi 22.03.06 22:02
			
			
			
			
			Kann mir jemand was zu Folgendem Fall sagen.
z.B   
Dein Auto hatte einen Unfall. Du bringst das Auto zur Werkstatt mit Abtrittserklärung. die Reparatut wird gemacht aber auch andere Arbeiten. z.B Cleanen andere Farbe und so. Die Firma Rechnet mit dem Betrieb ab.
So wenn nun die Versicherung wind bekommt das da mehr sachen gemacht wurden als sollte wer ist dann dran. Die Firma oder der Fahrzeugbesitzer ?
			
									
									
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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																			 -swordfish-
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						Beitrag
					
								von -swordfish- » Mi 22.03.06 22:04
			
			
			
			
			Meinst du mit Firma die Werkstatt?
			
									
									
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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								Timon							
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								von Timon » Mi 22.03.06 22:10
			
			
			
			
			Hallo,
Rechtsberatung ist nicht erlaubt 
 
Vermutlich sind beide dran. Einmal die Werkstatt wegen Betrug und du wegen Anstiftung zum Betrug. Weil die Werkstatt sowas sicher nicht von alleine macht.
Gruß
Frank
PS: Die Gruppe der Rechtsanwälte möge mir die u.U. nicht korrekten Bezeichnungen der Taten verzeihen 

Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik: 

 
		 
				
		
		 
	 
	
				
	
				
		
				
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								XenonShock							
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								von XenonShock » Mi 22.03.06 22:11
			
			
			
			
			> Timon schrieb:
> 
> Hallo,
> 
> Rechtsberatung ist nicht erlaubt 

> 
> Vermutlich sind beide dran. Einmal die Werkstatt wegen Betrug und du wegen Anstiftung zum Betrug. Weil die Werkstatt sowas sicher nicht von alleine macht.
> 
> Gruß
> Frank
> 
> PS: Die Gruppe der Rechtsanwälte möge mir die u.U. nicht korrekten Bezeichnungen der Taten verzeihen 
 
ja schon aber der Kunde unterschreibt ja nix in der art. und Meiner meinung ist da die Firma  dran zu kriegen da die nach Gutachten abrechnet.
 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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																			 Mr. Mitchell
						
						
													
							
						
									
						Beitrag
					
								von Mr. Mitchell » Mi 22.03.06 22:12
			
			
			
			
			Rein rechtlich tritts du den Schaden ab, somit bist du zunächts aussen vor. Da du aber gleichzeitig den Auftrag zu den Umbauten gibst und damit einverstanden bist dass das mit Erlösen aus deiner Unfallrechnung verrechnet wird, hast du genauso die berühmte A--karte gezogen.
Im schlimmsten Fall werden beide Parteien in Regress genommen und dir wird die Versicherung gekündigt, und wenn du dann ne neue suchst in die nachhackt bei deiner alten weil du einfach ohne Fahrzeugwechsel ne neue Versicherung brauchst kannst du unter Umsatänden von denen abgelehnt werden, und glaub mir die forschen nach.
am einfachsten ist es wenn du schon so krumme Dinger machst das dir der Betrieb ne fiktive Rechnung schreibt dann ists gut.
Ich schreib jetzt immer du weil sich das sonst so blöd liest, ist ja egal ob du das jetzt bist oder sonst jemand
			
									
									
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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																			 Dietmar
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						Beitrag
					
								von Dietmar » Mi 22.03.06 22:13
			
			
			
			
			also z.b. wenn mein Auto ein Unfall hat, dann lasse ich ein Gutachten machen, gebe die Daten dem Rechtsanwalt und der Schaden wird nach Gutachten mit der Versicherung abgerechnet. 
Keine Problme in Richtung Versicherungsbetrug.
Dietmar
			
									
									
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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								Timon							
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						Beitrag
					
								von Timon » Mi 22.03.06 22:15
			
			
			
			
			> Flowmaxx schrieb:
> ja schon aber der Kunde unterschreibt ja nix in der art. und Meiner meinung ist da die Firma  dran zu kriegen da die nach Gutachten abrechnet.
Ich glaube, da muss man differenzieren. Wenn du den Wagen abgibst und sagst, macht mal, dann bist du vermutlich raus, wenn die was extra machen und abrechnen. Aber welche Werkstatt macht das von sich aus? Daher sehe ich diesen Fall als eher unwahrscheinlich an. Ohne Unterschrift wird es die Werkstatt aber wiederrum schwer haben nachzuweisen, dass du den Auftrag dafür gegeben hast. Damit bist du zwar raus, hast aber eine Werkstatt weniger.
Gruß
Frank
			
									
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								von Sordey307 » Mi 22.03.06 22:17
			
			
			
			
			Wenn dieser sogenannte "Jemand" es eventuell erst plant und es noch nicht zu spät ist, würde ich "jemand" sehr von dem Gedanken abraten. Wenn die Versicherung erstmal nachhakt ist eine Anzeige schnell raus. Und wenn eine Versicherung Anzeige erstattet wegen Versicherungsbetrugs geht einem der A*rsch auf Grundeis (Anm. d. Redaktion: norddeutsche Redewendung  

 ). Die Staatsanwaltschaften sind dort dann auch extrem engagiert, da Anzeigen von Versicherungen sehr stichhaltig sind. Dies kann ich von meiner Arbeit in der Schadenabwicklung bei einer großen dt. Verischerung, bei der ich auch jetzt noch tätig bin, durchaus bestätigen.
Es wird mit Sicherheit Ärger für die Werkstatt als auch für Herrn "Jemand" geben.
					Zuletzt geändert von 
Sordey307 am Mi 22.03.06 22:26, insgesamt 2-mal geändert.
									
 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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						Beitrag
					
								von Sordey307 » Mi 22.03.06 22:20
			
			
			
			
			@Flowmaxx
Du bringst zwei Sachen durcheinander:
Wenn man nach Gutachten abrechnet, unterschreibt man keine Abtrittserklärung bei der Werkstatt.
Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, kannst Du mit dem Geld machen, was Du willst. 
Wenn Du eine Abtritterklärung beim Händler unterschreibst, tust Du dies nur, wenn der Wagen repariert werden soll. Dann wird auch nicht nach Gutachten, sondern nach tatsächlich angefallenen Reparaturkosten abgerechnet.