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von Obelix » Do 10.05.01 15:19
>>geht hier doch nicht um die schlimmen unfälle...
>>dann sag deinem dozenten mal nen schönen gruß und er soll sich mal bei jemandem erkundigen (rechtsanwalt) der von DIESER sache auch was versteht. um den erloschenen versicherungsschutz und um die verpflichtung der polizei das fahrzeug stillzulegen kommt auch dein herr dozent nicht herum. wenn er dir was anderes erzählt, lügt er.
>>im übrigen geht es nicht nur um die "schlimmen" unfälle, sonder auch um bagatell schäden. wenn dir die versicherung dahinter kommt (und glaub mir, die herren von der versicherung, die unfälle begutachten sind in der letzten zeit sehr spitz geworden) zahlst du den schaden selber...
>>mein rat aus eigener leidvoller erfahrung: glaub nicht alles was dir die herren dozenten erzählen, die haben die weisheit nicht gepachtet und sind leider oft viel zu weit von der praxis entfernt...
>>gruß asterix
>hat eine kanzlei...mit diesem themenschwerpunkt.....deswegen erzählt er auch sehr viel aus seiner schon sehr langen praxis!
Ich glaub ich muss jetzt mal was klarstellen. Es geht hier um klare Verstöße gegen geltendes Recht. Ob und wie man mit irgendwelchen juristischen Winkelzügen die Folgen mindern kann ist hier nicht das Thema.
Thema ist das fehlende Gutachten und das Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug. Wenn Du als angehender Jurist(?) der Meinung bist, das es sich hier um ein Kavaliersdelikt handelt, dann hoffe ich, dass Du nie promovierst. Da stimmt nämlich mit der grundsätzlichen Einstellung was nicht.
Auf jeden Fall ist das untersuchen von verdächtigen Fahrzeugen sehr wohl jedem Polizisten gestatte. Und wenn Du Dich querlegst, läßt er das Teil abschleppen und Du kannst NIX dagegen machen. Dann allerdings wird es richtig fies. Der TÜvV untersucht das Auto von oben bis unten und schwupps, viele Eintragungen sind weg, die illegalen Sachen kommen alle ans Licht.
Die nehmen sich dann nämlich in aller Regel viiiiel Zeit für Dein Auto :-)
Soviel mal zum Thema no risk no fun. Weisst Du eigentlich, was für ein Problem Du dann am Hals hast? Ich würd gern mal mit Deinem Dozenten ein paar Takte diskutieren. Entweder er hat überhaupt keinen Plan oder Du zitierst falsch...
Aus strafrechtlich relevanten Tatsachen kommst ohne Beziehungen und Vitamin B nämlich nicht raus, Du heisst schließlich nicht Kohl, der auf Ehrenwort Rechtsbrüche begehen darf.
Und von irgendwelchen Glücksfällen in Polizeikontrollen wollen wir ja schließlich nicht ausgehn. Wenn Du Pech hast, kommst Du an einen, der "zufälligerweise" das selbe Fahrzeug in der Garage hat (mir selbst schon passiert). Was machstn dann?
Diskussionen um so ein Thema sind eigentlich ziemlich unproduktiv, deshalb wird das hier mein letzter Kommentar zu dieser Angelegenheit.
Fakt ist einfach, daß Du mit Deiner homegrown-Bastellösung kein Gutachten hast. So siehts aus, und da hilft kein Argument und keine Ausflüchte.
Ich wünsch Dir nicht, daß Du meine Argumente mal am eigenen Leib zu spüren bekommst, sonst kannst die restliche Studienzeit zu Fuß gehn, weil Du Deine Kohle für die Strafen und Rückzahlungen an die Versicherung brauchst.
Fahr Du weiter illegal, aber hör auf, andere mit fadenscheinigen Begründungen auch dazu überreden zu wollen. Oder übernimmst Du die Haftung, wenn die dann erwischt werden? Im übrigen solltest Du wissen, dass auch schon die Aufforderung zu illegalen Handlungen strafbar ist :-)
Obelix