Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Andreas H
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Beitrag
von Andreas H » Do 10.05.01 14:01
Hey,
lies mal weiter unten, was ich dort gepostet habe. Nochwas: selbstverständlich dürfen die die Haube öffnen, wenn sie Dich mit einem zu lauten Auto erwischen...
Gruß
Andreas
PS: Und umso unfreundlicher Du wirst, umso genauer wird kontrolliert.
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marek
Beitrag
von marek » Do 10.05.01 14:13
>Hey,
>lies mal weiter unten, was ich dort gepostet habe. Nochwas: selbstverständlich dürfen die die Haube öffnen, wenn sie Dich mit einem zu lauten Auto erwischen...
>Gruß
>Andreas
>PS: Und umso unfreundlicher Du wirst, umso genauer wird kontrolliert.
1. dürfen sie das eben nicht :-)hausfriedensbruch
2. wer sich damit erwischen lässt muss blöd sein à la mit vollgas an die kontrolle ranrollen:-)
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@lex
Beitrag
von @lex » Do 10.05.01 14:42
>>Hey,
>>lies mal weiter unten, was ich dort gepostet habe. Nochwas: selbstverständlich dürfen die die Haube öffnen, wenn sie Dich mit einem zu lauten Auto erwischen...
>>Gruß
>>Andreas
>>PS: Und umso unfreundlicher Du wirst, umso genauer wird kontrolliert.
>
>1. dürfen sie das eben nicht :-)hausfriedensbruch
>2. wer sich damit erwischen lässt muss blöd sein à la mit vollgas an die kontrolle ranrollen:-)
Hi,
also ob sich das Öffnen einer Motorhaube unter Hausfriedensbruch subsumieren lässt halt ich für fraglich. Im Schönke-Schröder StGB Kommentar ist jedenfalls bei §123 nicht die Rede von einem PKW als Tatobjekt. Ich kann mich aber erinnern, dass bei dem unbefugten Öffnen eines PKWs gegen den Willen des Eigentümers schon teilweise Hasufriedensbruch angenommen wurde. Dies ist jedoch unbeachtlich, weil davon auszugehen ist, dass die Polizei sich bei allen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Ihre generelle Ermaechtigungsklausel berufen kann. Unter Gefahrenabwehr faellt auch die Ueberpruefung eines KFZ auf Verkehrstuechtigkeit...
So sehr Ich auch staatliche Willkuer verabscheue, wuerde ich im Falle einer Kontrolle eher zur Kooperation raten, denn die Polizei hat schon recht gute Moeglichkeiten Ihre Massnahmen durchzusetzen.
@lex
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marek
Beitrag
von marek » Do 10.05.01 14:46
>>>Hey,
>>>lies mal weiter unten, was ich dort gepostet habe. Nochwas: selbstverständlich dürfen die die Haube öffnen, wenn sie Dich mit einem zu lauten Auto erwischen...
>>>Gruß
>>>Andreas
>>>PS: Und umso unfreundlicher Du wirst, umso genauer wird kontrolliert.
>>
>>1. dürfen sie das eben nicht :-)hausfriedensbruch
>>2. wer sich damit erwischen lässt muss blöd sein à la mit vollgas an die kontrolle ranrollen:-)
>Hi,
>also ob sich das Öffnen einer Motorhaube unter Hausfriedensbruch subsumieren lässt halt ich für fraglich. Im Schönke-Schröder StGB Kommentar ist jedenfalls bei §123 nicht die Rede von einem PKW als Tatobjekt. Ich kann mich aber erinnern, dass bei dem unbefugten Öffnen eines PKWs gegen den Willen des Eigentümers schon teilweise Hasufriedensbruch angenommen wurde. Dies ist jedoch unbeachtlich, weil davon auszugehen ist, dass die Polizei sich bei allen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Ihre generelle Ermaechtigungsklausel berufen kann. Unter Gefahrenabwehr faellt auch die Ueberpruefung eines KFZ auf Verkehrstuechtigkeit...
>So sehr Ich auch staatliche Willkuer verabscheue, wuerde ich im Falle einer Kontrolle eher zur Kooperation raten, denn die Polizei hat schon recht gute Moeglichkeiten Ihre Massnahmen durchzusetzen.
>@lex
ganz meine rede.......kooperieren, höflich bleioben...sich aber net alles gefallen lassen:-)
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Andreas H
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Beitrag
von Andreas H » Do 10.05.01 17:09
Hallo,
also ich gehe weiterhin davon aus, daß es nicht als Hausfriedensbruch zu werten ist.
Und im Falle eines Unfalls kommt Dir jeder mittelmäßige Gutachter drauf...
Gruß
Andreas