Das würde ich an Deiner Stelle tatsächlich nicht so weit kommen lassen, denn am Ende bist vielleicht Du der Dumme in Sachen Beleidigung etc.pOtH hat geschrieben:selbstjustiz im sinn von beleidigen kann auch ganz schnell nach hinten losgehen.
Das ist tatsächlich so, denn die Verkehrsüberwachung einer Kommune ist in der Regel nicht so schnell, wie sie vor Ort sein müsste, um solch ein Vergehen zu ahnden.pOtH hat geschrieben: am einfachsten ist immer noch fotos machen, datum uhrzeit aufschreiben u. jedesmal selbst bei der polizei anzeigen erstatten. dies ist zwar sehr mühsam u. bis die ersten erfolge eintreten dauert es aber dies ist m.M. nach der korrekte weg. weitere legale tricks u. kniffe kann man bei www.recht.de -> forum bekommen.
Schau mal hier, was z.B.. die Stadt Frankfurt auf ihrer Homepage hat: https://secure.ekom21.de/Formularserver ... 0&Form=283
Um solch eine Owi-Anzeige rechtlich hieb- und stichfest zu bekommen, bedarf es halt so vieler Angaben wie möglich.
Bei solch einer Fremdanzeige müsst Ihr aber wissen, dass Ihr dann in der Verwarnung als Zeugen drin steht. Anders geht es leider nicht, da die städtischen Mitarbeiter das selbst ja nicht gesehen haben, und jeder will ja, dass so eine Verwarnung gerichtsfest ist.

Leider wollen viele nicht, dass die Beschuldigten dann wissen, wer sie "angeschwärzt" hat, und ziehen dann den Schwanz - Respektive die Anzeige - ein bzw. zurück.
Wenn Du jedoch solch eine schriftliche Anzeige sehr genau und gewissenhaft bei der Verwarngeldstelle in Oberursel einreichst, müsste solch eine Fremdanzeige jedoch ohne Weiteres rechtlich durchgehen. (Ich weiß nicht, ob der gültige Tatbestandskatalog irgendwo im Internet aufrufbar ist. Du kannst ja mal danach suchen. Vermutlich trifft der folgender Tatbestand zu: 112292 "Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. Ausfahrt - §12 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, § 54 BKat. - 10 Euro - oder mit Behinderung: Tatbestand 112293 - und behinderten dadurch andere - 15 Euro.
Je "professioneller" Du so eine Anzeige bei der Stadt Oberursel machst, desto besser ist es und um so ernster wird die auch von der Behörde genommen.
Ich kenne das leider zur Genüge, da ich beruflich als Beschwerdestelle in solchen Sachen ein direkter Ansprechpartner für unsere Bürger hier bei unserer Stadtverwaltung bin und sowas auch sehr oft hier eingeht.
Rechtlich ist es so - und das wurde auch schon x-mal gerichtlich bestätigt:
Wenn jemand aus seiner Ausfahrt rausfahren will, weil er Dringendes zu erledigen hat, dann kann er die örtliche Verkehrsüberwachung anrufen, die den Falschparker, der rechtswidrig die Einfahrt zuparkt, dann kostenpflichtig abschleppt.
Anders verhält es sich jedoch, wenn man wieder nach Hause kommt und in seine Einfahrt will. Hier sagen Urteile, dass es einem in solch einem Fall zuzumuten ist, auch mal außerhalb der privaten Einfahrt oder Garage sein Fahrzeug abzustellen.
Sollte die "Blockade" der eigenen Einfahrt jedoch noch am nächsten Tag vorhanden sein, dann kann die Verkehrsüberwachung - also das kommunale Ordnungsamt (und nicht die Polizei) - das Fahrzeug abschleppen lassen.
Ansosnten könntest Du ggf. nochmal versuchen, beim Bauamt - oder wo auch immer die Verkehrsplanung bei der Stadt Oberursel angesiedelt ist - zu erreichen, dass die eine Grenzmarkierung (umgangssprachlich Zick-zack-Linien) vor Eure Einfahrt malt.
Ggf. wirkt die ein wenig mehr auf die Kunden des Kiosk, aber eine Garantie ist das natürlich nicht, denn es gibt ja leider genug Ignoranten, die parken, wo sie wollen - egal ob Schwerbehindertenparkplatz oder Taxistand.
Außerdem ist -je nachdem, wie es bei Euch in der Umgebung aussieht - die Gefahr gegeben, dass dann auch die ganzen Nachbarn so eine Grenzmarkierung eingerichtet haben wollen, und da schrecken dann die Kommunen auch aufgrund der Kosten schnell mal zurück und machen dann doch nichts.
Von daher ist es echt am effektivsten, wenn Ihr in schöner Regelmäßigkeit die oben genannten Fremdanzeigen macht. Nach und nach spricht sich das dann sicherlich schon unter den Kunden des Kiosks rum.

Gruß, Jan