[Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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CaliforniaPug
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[Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 05.09.08 12:10

Hallo Leute,

ein leidiges Thema, ich weiß, es wurde auch schon viel debatiert und das auch kontrovers.

Vorneweg: ich befinde mich momentan in Deutschland, genauergesagt im Raum München.
Gestern hat es bei mir gekracht, Abgang ins Feld gemacht, glücklicherweise keine Personen zu schaden gekommen, aber meine Front (Golf III) sieht nicht mehr so gesund aus, Frontachse hat wohl auch schon bessere Zeiten gesehen.
Situation wie folgt: Bundesstraße, Tempo 100, kein Überholverbot (jedoch schweinegefährlich, deswegen überholt da auch keiner). Etwa auf der Hälfte der 4km langen Strecke gibt es zuerst in die eine, dann in die andere Richtung einen kurzen zweispurigen Ausbau zum überholen (viele landwirtschaftliche Fahrzeuge unterwegs). Perfekte Sicht, trockene Straße, keine Sonnenblendung, Straße in ordentlichem Zustand, usw.
Auf halber Strecke, kurz nach dem zweispurigen Bereich fuhr ich mit ca. 110. Schon von weitem sah ich eine riesige Autoschlange sich mit ca. 60km/h heranschlängeln (dachte: "sicherlich ein Traktor, is ja nix neues"). An der Spitze fuhr ein roter 206 (mit einer steineselalten Frau, was ich erst nachher erfahren habe). Am Begin der Überholspur der Gegenrichtung scherte ein Fahrzeug aus zum überholen. Etwa 15m vor mir zog der überholende Fahrer plötzlich auf die (baulich nicht getrennte) Gegenspur, ich konnte nur noch ins Feld ausweichen. Wirklich viel konnte ich nicht beobachten, sah nur kurz vor mir einen silbernen 3er auf meiner Spur.
Eindeutige Geschichte möchte man meinen, dem ist aber nicht so. Der "Unfallverursacher", ein mittdreißiger hielt natürlich an, ebenso wie einige ihm folgenden Fahrzeuge, nicht jedoch die 206 Fahrerin. Polizei kam natürlich auch.
Nun zum eigentlichen: Anscheinend (unabhängig voneinander von den Zeugen und dem BMW Fahrer bestätigt) hat die alte Frau im 206 beim Überholmaneuver direkt als der BMW Fahrer neben ihr war einen ziemlich bösen Schlenker nach links gemacht, der Mann ist natürlich entsetzlich erschrocken und auf die Gegenspur geraten, Rest dürfte klar sein.
Die Polizei sieht das jedenfalls nicht so: in ihren Augen, trotz all den Zeugen, ist der BMW Fahrer der Verursacher und zu 100% daran Schuld (meine nur geringfügig überhöhte Geschwindigkeit verändert nichts daran, sie trug offensichtlich nicht zum Unfall bei und auch erlaubte 100 hätten nichts geändert). Die Polizei weigerte sich auch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen die Oma zu ermitteln, die Anzeige wurde nur extrem Widerwillig aufgenommen und das auch erst nach ewigen Debatten.
Jetzt meine Frage (tut mir leid, dass das etwas länger geworden ist): Für mich ist der Unfallverursacher die Frau, die ganz offensichtlich den BMW abgedrängt hat (ob der jetzt einen Fahrfehler begangen hat oder nicht sei einmal dahingestellt). Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist bekannt, es gibt 3 Leute die das Geschehen aus der 1. Reihe gesehen haben (sowie den BMW Fahrer und mich). Zum einen ist die Frage wie das jetzt mit der Versicherung läuft, der BMW Fahrer will selbstverständlich den Schaden nicht zu 100% übernehmen, weil er sich nicht als voll schuldig sieht (was ja auch klar ist). Der Schaden kann ja wohl erst nach Klärung der Schuldfrage von der Versicherung (der Dame, hoffentlich) reguliert werden oder? Zweitens: Wie kann man diesem Verkehrshindernis von Frau rechtlich beikommen? Sie hätte beinahe einen tödlichen Unfall verursacht! Drittens: Die Polizei scheint nur gegen den BMW Fahrer zu ermitteln und nicht gegen den eigentlichen Verursacher, wider besseren Wissens. Im Falle des Falles, wie kann ich diesen Herren am besten beikommen (Dienstaufsichtsbeschwerde => FFF = Formlos, Fristlos, Fruchtlos)? Muss einer von uns noch eine explizite Anzeige gegen diese Frau stellen und falls ja, welche? Mein Anwalt ist noch bis Dienstag im Urlaub, einen Rechtsbeistand habe ich also derzeit noch nicht (wird natürlich sofort eingeschaltet).

Vielen Dank, Leute
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Re: [Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von Timon » Fr 05.09.08 12:36

Mh, wenn ich das so lese, tauchen ein paar "Fragen" auf...

Entgegenkommende Fahrzeuge in der Geschwindigkeit einzuschätzen halte ich für sehr gewagt, evt. ist die Frau auch schneller als 60 gefahren...
Vllt. musste die Frau irgendwas auf der Strasse ausweichen?
Du hast das Geschehen gesehen, kannst dich aber nur noch an den BMW vor dir erinnern. Den Schlenker der Frau hast du nicht gesehen.

Der Schlenker kann so böse nicht gewesen sein, dass man in die Gegenspur ausweichen muss. Der Unfallverursacher ist damit der BMW-Fahrer. Sie kann vllt. eine kleine Teilschuld bekommen, aber das interessiert die Polizei nicht. Sie war nach Sachlage der Polizei nicht am Unfall beteiligt.

Und ob sie Unfallflucht begangen hat, ist auch fraglich. Sie muss den Unfall nicht bemerkt haben, sie war physisch nicht daran beteiligt. Jaja, es gibt Spiegel, aber selbst junge Leute sehen den aufblendenden, funkelnden, krachmachenden Rettungswagen hinter ihnen nicht ;) Ist also kein altersbedingtes Problem.

Fazit: Kann ne lange Verhandlung mit unklarem Ausgang werden...

Gruß
Frank
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Re: [Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von Coopex » Fr 05.09.08 12:47

CaliforniaPug hat geschrieben:Der "Unfallverursacher", ein mittdreißiger hielt natürlich an...
Als "natürlich" sehe ich dieses Verhalten in der heutigen Zeit schon lange nicht mehr, aber zumindest in diesem Punkt hast Du ja Glück gehabt...
CaliforniaPug hat geschrieben:Die Polizei weigerte sich auch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen die Oma zu ermitteln, die Anzeige wurde nur extrem Widerwillig aufgenommen und das auch erst nach ewigen Debatten.
Jetzt meine Frage (tut mir leid, dass das etwas länger geworden ist): Für mich ist der Unfallverursacher die Frau, die ganz offensichtlich den BMW abgedrängt hat (ob der jetzt einen Fahrfehler begangen hat oder nicht sei einmal dahingestellt). Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist bekannt, es gibt 3 Leute die das Geschehen aus der 1. Reihe gesehen haben (sowie den BMW Fahrer und mich). Zum einen ist die Frage wie das jetzt mit der Versicherung läuft, der BMW Fahrer will selbstverständlich den Schaden nicht zu 100% übernehmen, weil er sich nicht als voll schuldig sieht (was ja auch klar ist). Der Schaden kann ja wohl erst nach Klärung der Schuldfrage von der Versicherung (der Dame, hoffentlich) reguliert werden oder?
Also Deine Frage bezieht sich in diesem Fallw wohl eher auf die Versicherungsleistungen. Aus Erfahrung kann ich nur sagen, daß Versicherungen natürlich am liebsten garnichts zahlen. Ego zahlen sie natürlich auch erst dann, wenn die komplette rechtliche (Schuld-)Frage geklärt ist. Deine Aussage gegenüber den Versicherung sollte natürlich wahrheitsgetreu sein - entsprechend werden viele Fragen von Seiten der Versicherung auftauchen wenn Deine Schilderung gegenüber der Versicherung von dem Inhalt der polizeilichen Akte abweicht.
CaliforniaPug hat geschrieben:Zweitens: Wie kann man diesem Verkehrshindernis von Frau rechtlich beikommen? Sie hätte beinahe einen tödlichen Unfall verursacht! Drittens: Die Polizei scheint nur gegen den BMW Fahrer zu ermitteln und nicht gegen den eigentlichen Verursacher, wider besseren Wissens.
Wie Du schon sagtest ist sie mutmaßlich Unfallverursacherin. Ich persönlich hätte die Geschichte mit dem Schlenker auch für eine Ausrede des Überholenden gehalten - es kommt oft genug vor, daß die Leute so spät überholen, daß sie in den Gegenverkehr fahren MÜSSEN. Wenn Du aber sicher bist, daß mehrere unabhängige Zeugen diesen "Schlenker" der alten Dame gesehen und bezeugt haben, dann ist die Damen zumindest mit-Verursacherin, entsprechend sollte, bzw. muß ermittelt werden.
Eine Unfallflucht ist tatbestandsmäßig gegeben. Da stellen sich andere Fragen die zu anderen Fragen führen, z.B.: Hat die Frau etwas von dem Unfall mitbekommen oder mitbekommen müssen? Du selber weißt, wie selbst "normale" Autofahrer in den oder die Rückspiegel gucken und auf andere Dinge außer den "Tunnel" vor sich achten - oft genug nämlich garnicht.
Will heißen: Wenn ein Anwalt der alten Dame nachweisen könnte, daß sie tatsächlich nichts mitbekommen hätte, etc. etc. etc. ... hätte ggf. keine Flucht stattgefunden - ob sie in diesem Fall vielleicht ihre verkehrsrechtliche Fahrtauglichkeit auf´s Spiel setzt ist wieder eine andere Frage. Fakt ist aber, daß in diese Richtung ermittelt werden MUß wenn es Anhaltspunkte für eine Flucht gibt.
CaliforniaPug hat geschrieben:Im Falle des Falles, wie kann ich diesen Herren am besten beikommen (Dienstaufsichtsbeschwerde => FFF = Formlos, Fristlos, Fruchtlos)? Muss einer von uns noch eine explizite Anzeige gegen diese Frau stellen und falls ja, welche? Mein Anwalt ist noch bis Dienstag im Urlaub, einen Rechtsbeistand habe ich also derzeit noch nicht (wird natürlich sofort eingeschaltet).
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bezieht sich lediglich auf ein Fehlverhalten der Beamten in fachlicher oder menschlicher Hinsicht, ist also eigentlich nicht für soetwas gedacht.
In diesem Falle sollte eher der §258a StGB greifen - die Strafvereitelung im Amt.
Du kannst sicherlich eine solche Anzeige erstatten. Du kannst aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß diese Anzeige "hochmotiviert" aufgenommen wird und zumindest versucht wird, diese "aus der Welt zu schaffen".
Sinnigererweise würdest Du einen sachlichen förmlichen Text über die ganze Sache aufsetzen und diesen an das zuständige Polizeipräsidium schicken - Schreiben die "von oben nach unten" ihren Weg gehen haben in der Regel ihre Wirkung.
Bezüglich der Anzeige der Frau: Diese Anzeige muß eigentlich - wie schon gesagt - von der Verfolgungsbehörde geschrieben werden und halt auch entsprechend ermittelt.
DU kannst - unabhängig davon - falls tatsächlich alles "unter den Tisch gekehrt" wird, natürlich ebenfalls eine solche Anzeige erstatten. Ich würde dazu allerdings von vorneweg zu einem Nachbar-Revier des zuständigen gehen, denn das zuständige Revier wird die Weiterbearbeitung sowieso abgeben, sofern die Ermittlungen ergeben, daß die Polizisten sich ggf. fehlverhalten haben und/oder strafbar gemacht haben.

Hm. Nuja. Falls Du noch Fragen hast ...

de Maggus :kaffee:
Oha.
Zuletzt geändert von Coopex am Fr 05.09.08 12:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 05.09.08 12:50

danke für die antwort timon:

die geschwindigkeit von 60km/h kommt nicht von mir, sondern von den zeugen (und die können das ja mit ihrem tacho wohl recht genau einschätzen). ich selber habe den schlenker wirklich nicht gesehen, aber laut auskunft der hintermänner und frauen war er gewaltig, hat angeblich die halbe linke spur blockiert (und ich sehe keinen grund warum 3 völlig unbeteiligte fahrer unabhängig voneinander lügen sollten).
das mit der unfallflucht ist schon richtig so, sie hat das wahrscheinlich wirklich nicht bemerkt, ging auch eher darum überhaupt diese frau in das geschehen miteinzubeziehen und unfallflucht war "einfachste".
zum thema polizei: vielleicht war es für sie so, dass sie die frau nicht am unfallgeschehen beteiligt sahen, aber nach vier zeugenaussagen die eindeutig darauf hinweisen, dass sie definitiv beteiligt war, sollte das doch eigentlich grund genug dafür sein, die ermittlungen aufzunehmen, einstellen kann man's im zweifelsfall ja immernoch.
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Re: [Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von Timon » Fr 05.09.08 13:01

CaliforniaPug hat geschrieben:die geschwindigkeit von 60km/h kommt nicht von mir, sondern von den zeugen (und die können das ja mit ihrem tacho wohl recht genau einschätzen).
Ok, das kam so nicht aus der Schilderung raus, zumal du den "Traktor" noch erwähntest
CaliforniaPug hat geschrieben: ich selber habe den schlenker wirklich nicht gesehen, aber laut auskunft der hintermänner und frauen war er gewaltig, hat angeblich die halbe linke spur blockiert (und ich sehe keinen grund warum 3 völlig unbeteiligte fahrer unabhängig voneinander lügen sollten).
Naja, ohne die Strecke und die Fähigkeiten des BMW-Fahrers zu kennen, stellen sich mehrere Probleme. Wenn der BMW-Fahrer neben der Frau gewesen wäre und die so einen starken Schlenker macht, dann hätte sie den BMW berührt. War der BMW noch hinter der Frau während des Schlenkers, hätte eine Bremsung des BMW-Fahrers ausgereicht.

Und drei Fahrer, die die Situation "eindeutig" gesehen haben, wage ich zu bezweifeln. Du warst es nicht, also waren es drei Leute im Gegenverkehr. Mind. einer davon hatte keine freie Sicht. Und Zeugen lassen sich so schnell von anderen verleiten bzw. von ihrem Glauben, etwas gesehen zu haben. Meine Tochter schwört heute noch (nach mehreren Jahren), dass der BMW-Fahrer, der uns die Vorfahrt genommen hat, von rechts eingeschert ist. Der ist aber definitiv von links gekommen...sagt sogar er selbst :D

Worauf ich hinaus will...für dich sollte das Ziel sein, mit 0% (max. 30%) Schuld aus der Sache rauszukommen. Alles andere sind subjektive Eindrücke und auch die Richter entscheiden nicht alle homogen...

Gruß
Frank
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Re: [Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 05.09.08 13:40

erstmal danke auch an coopex für die stellungnahme.

also hier ist nochmal die rekonstruierte situation (anmerkung: das stammt nicht von mir, ich habe davon nichts gesehen woran im mich erinnern könnte).

Oma = Auto A
BMW = Auto B
Erstes Nachfolgendes Fahrzeug = Auto C
Zweites Nachfolgendes Fahrzeug = Auto D

Auto A vorne, schleicht. Überholstrecke beginnt, B zieht raus, C ebenfalls mit etwa 10m Abstand. D ist noch auf der rechten Spur, zwei Personen im Fahrzeug, etwa 20m hinter A.
Omas "Schlenker" geschieht etwa eine Autolänge bevor der BMW an ihrer Seite gewesen ist (d.h. zwischen den versetzt fahrenden Autos waren etwa 4-6m). Bremsspuren des BMWs sind erkennbar, aber eine Bremsung hätte keinesfalls, darüber sind sich wohl alle einig, ausgereicht. Als der BMW in den Gegenverkehr geriet waren zwischen mir und dem BMW lediglich noch besagte 15m. Nachweisbarer Wert sind 8m vom Begin meiner Bremsung und vom überschreiten der Bremsspur auf der Mittellinie des BMWs.
Eine Kolision zwischen A und B hat es nicht gegeben auch nicht zwischen B und mir.
Aussage von Fahrer C: Er hat sich natürlich über die Oma geärgert und hat zu ihr hinübergeschaut und gesehen wie sie in besagtem Abstand etwa die Hälfte der linken Spur blockierte und wäre ohne das Ausweichen von B wohl auf ihn aufgefahren, wäre er nicht in den Gegenverkehr geraten. Er beschreibt das Ausweichen des BMWs als sehr ruckartig.

Fahrer und Beifahrer in Auto D sagen aus, dass die Frau ohne erkenntlichen Grund plötzlich kurz vor dem BMW ausscherte, beschreiben auch eine ähnliche Distanz zwischen A und B zu diesem Zeitpunkt. Sie haben die Bremslichter von B und C gesehen und wie B auf die Gegenfahrbahn geriet. Sie selbst hatten keine größeren Probleme einer Kollision auszuweichen, da ihre Spur bis zu Auto A frei war.

Alle Beteiligten sind sich über die gefahrene Geschwindigkeit von etwa 60-65km/h einig. Es gibt zwar einige Unterschiede in den Aussagen was das Kennzeichen und die Automarke betrifft (bei dem 206 bin ich mir aber ganz eindeutig sicher), jedoch sind die wesentlichen Aussagen sehr ähnlich und Fahrer C und Fahrer/Beifahrer D haben sich bis zum eintreffen der Polizei nicht unterhalten, da C u.a. unterwegs war das Warndreieck aufzustellen udn ein Telefongespräch führte (n.b. die polizeiwache ist nur ein paar hundert meter weiter, die beamten waren etwa 4 minuten nach anruf zur stelle).

Was ich nicht verstehen, Timon, ist weshalb du eine Frage der Teilschuld meinerseits aufwirfst (nein, ich sehe das nicht als angriff, keine Angst). Ich hatte nach Abzug aller Messtoleranzen und der Tachodifferenz eine Geschwindigkeit von ziemlich genau 100km/h und hatte sonst keinerlei Möglichkeit einer Kollision auszuweichen, habe mich auch ansonsten korrekt verhalten und war nicht betrunken (wenn auch nen ganzschönen Kater, aber der Alkomat hat 0.0 ausgespuckt).

Edit!
Es gab noch ein drittes Nachfolgendes Fahrzeug, das angehalten hat. Der Fahrer hatte aber nach eigenen Angaben keine klare Sicht auf den Unfallhergang, sagte aber aus, dass die Oma schon seit dem letzten Ort (also etwa 2.5km) sehr unsicher und unruhig was das Spurhalten angeht, gefahren sei.
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Re: [Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von Timon » Fr 05.09.08 14:49

CaliforniaPug hat geschrieben:Es gibt zwar einige Unterschiede in den Aussagen was das Kennzeichen und die Automarke betrifft (bei dem 206 bin ich mir aber ganz eindeutig sicher)
So eine "Kleinigkeit" hat mir mal (neben anderen Sachen) den Hintern gerettet. Da wurde ich auch beschuldigt, in einem Mercedes gesessen zu haben. Die Aussage des Zeugen wurde dann stark angezweifelt, da ich keinen Mercedes fahre oder besitze.
CaliforniaPug hat geschrieben: Was ich nicht verstehen, Timon, ist weshalb du eine Frage der Teilschuld meinerseits aufwirfst (nein, ich sehe das nicht als angriff, keine Angst). Ich hatte nach Abzug aller Messtoleranzen und der Tachodifferenz eine Geschwindigkeit von ziemlich genau 100km/h und hatte sonst keinerlei Möglichkeit einer Kollision auszuweichen, habe mich auch ansonsten korrekt verhalten und war nicht betrunken (wenn auch nen ganzschönen Kater, aber der Alkomat hat 0.0 ausgespuckt).
Willkommen in Deutschland ;)
Keine Schuld an einem Unfall haben und mit 0% Schuld rauskommen, habe ich in der Vergangenheit bei Unfällen (nicht nur von mir) selten erlebt. Es hängt stark vom Richter ab, wie er die Situation einschätzt. So kann es passieren, dass du ca. 30% Mitschuld bekommst...Betriebsgefahr heißt das Zauberwort, wenn ich mich recht erinnere.

Gruß
Frank
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Re: [Recht] Fahruntauglicher Rentner ungesühnt?

Beitrag von CaliforniaPug » Fr 05.09.08 15:29

okay das mit der betriebsgefahr is natürlich immer so dieses zweischneidige schwert: hier wird sie aber nur schwerlich anzuwenden sein, da die dame, was wohl relativ einfach bewiesen werden kann grob fahrlässig gehandelt hat und da greift die gefahrenhaftung in der regel nicht.
das ganze wird aber wohl ohnehin gleich vor's landgericht gehen, da der schaden für das amtsgericht möglicherweise zu hoch ist. revision oder berufung sehe ich in so einem fall als zwingend nötig an
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re

Beitrag von peugeot205winner » Sa 06.09.08 17:49

hm jungs fragt doch einfach mal den blueside von hier
er studiert gerade jura, wenn sich einer auskennt , vielleicht der
wer hat interesse an der re union des alten oberfranken weiten france -power clubs

Bild

Fahr nie schneller als dein PUG es verträgt :autospiel:

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