Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Pastabas
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Beitrag
von Pastabas » Mo 30.07.12 16:02
Moin,
Ich besitze einen Peugeot 206, Baujahr 99, 65kw Benziner!
Auspuff Marke: Sebring
Typ: unbekannt ( sehe keine Kennnummer oder sonstiges, das mich auf den Typ hinweisen könnte, ebenso Bilder vergleich auf Hersteller Seite, mir ebenso nicht 100% sicher
E-Kennnummer: E4 030453 (soweit ich weiß, bräuchte ich eigentlich kein ABE, da diese Nummer eingestanzt is...
Maße: 90/75/250 Rohr
Habe eine Frist bis zum 13.08 ein ABE vorzuweisen vom Auspuff, ansonsten Stilllegung bzw anderen Auspuff ran,
insofern wäre ich euch sehr Dankbar, falls ihr eine ABE von dem Auspuff besitzt und sie mir schicken könntet.
(Klar Hersteller kontaktieren, aber mir zu dumm 15€ in nen Briefumschlag zu legen etc etc)
Mfg und danke im vorraus!
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hirni77
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Beitrag
von hirni77 » Mo 30.07.12 16:15
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Pastabas
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Beitrag
von Pastabas » Mo 30.07.12 16:20
Bezweifel es, in der PDF handelt es sich ja um einen Astra
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obelix
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Beitrag
von obelix » Mo 30.07.12 17:09
Pastabas hat geschrieben:Bezweifel es, in der PDF handelt es sich ja um einen Astra
tja - irgendwo auf dem pott muss ne nummer sein, sonst nützt auch die beste abe nüscht. denn das ist die zuordnung zum papier.
also nochmal kopp unters auto und suchen. und mit der nummer findet sich dann auch evtl. im web was. ansonsten den vorbesitzer fragen oder den verkäufer des pottes. oder eben 15 öcken nach hilzingen schicken.
gruss
obelix
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Beitrag
von freeeak » Mo 30.07.12 19:34
Wenn da ne e-Nummer drauf ist sollte der wirklich eintragungsfrei sein.
Fahr mal beim örtlichen TÜV vorbei,lass das klären und wenn du wirklich keine Abe brauchst lass es dir vom TÜV bescheinigen und leg das der Polizei vor
Bist ungeschickt, hast linke Hände?
Läufst gegen Türen und auch Wände?
Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?
Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?
Du bist ein Mann für A.T.U.
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nillebor
Beitrag
von nillebor » Mo 30.07.12 19:56
Code: Alles auswählen
"Sollte der Auspuff ein E-Prüfzeichen haben, sprich z.b E4......, ist er grundsätlich zugelassen. Die Polizei bzw. der Tüv steht in diesem Fall in der Beweisplicht dir zu zeigen, das der angebrachte Auspuff nicht für dein Auto zugelassen ist. Heißt also, DIE müssen beim BKA anfragen, für welche Autos der Aupuff speziell zugelassen ist. Da das den meisten zu großer Akt ist, mach sie sich meist garnicht die Mühe. Papiere müssen in diesem Fall nicht mitgeführt werden."
das problem ist meistens das die polizei selber nicht weiß was ab geht! wenn ich an das kurvenlicht im nsw denke - bis die das geschnallt haben!!!
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Pastabas
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Beitrag
von Pastabas » Mo 30.07.12 20:47
das dachte ich mir auch mit dem eintragungsfrei, für die seitenspiegel trage ich ja auch kein ABE mit-.-
der polizist argumentierte mit: er habe keine lust unter dem Auspuff zu schauen.
Werd morgen nochma schauen ob ich doch eine Kennnummer finde, das mir den Typ verraten könnte.
wenn nix hilft, werde ich es mal mit dem TÜV versuchen, wie du erwähnt hast.
Ansonsten hole ich mir nen Standart Auspuff, schnauze voll xD, tüv machte auch jedesmal ärger, aber kam trotzdem imma durch.
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Mr. Mitchell
Beitrag
von Mr. Mitchell » Mo 30.07.12 20:56
das muss ich dich in der Weltansicht enttäuschen. ABE heisst nicht drann schrauben und sorgenfrei.
Eine ABE muss IMMER mit sich geführt werden. Da ist der Herr in grün absolut im Recht. Gerade bei Thema Auspuff wird viel betrogen - weil es auch einfach ist. Insofern musst du eben 15 Euro zahlen, denn ne kopierte oder gescannte bringt dir auch nichts.
Bei uns kostet ein Gutachten 70 Euro, insofern ist das noch sehr human was die aufrufen.
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freeeak
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Beitrag
von freeeak » Mo 30.07.12 20:58
Das ist hart...keine Lust zu bücken..dem hätt ich was erzählt.
Ich mach mir bei Kontrollen immer den spaß mit dickem ordner und doppelseitigem fahrzeugschein.wenns keine 5 Minuten dauert und der dann den mängelblock zückt will ich immer die dienstnummer usw das ich mich beschweren kann.
Wenn schon Kontrolle dann auch richtig und vollständig.
Das hat mir schon einige unnötige mängelscheine erspart weil entweder lassen die mich dann so fahren oder prüfen wirklich alles nach und liegen dann auch unters Auto um Nummern zu suchen.
Natürlich muss bei so ner Aktion auch alles eingetragen sein...
Abe immer mitführen ist klar...
Beim e Zeichen gibt's aber kein Dokument zum mitführen
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Mr. Mitchell
Beitrag
von Mr. Mitchell » Mo 30.07.12 21:08
Jeder seriöse Tuner gibt auch zu seinen Produkten mit E-Prüfzeichen (Achtung E-Nummer heisst noch lange nicht immer E-Prüfzeichen) auch die entsprechende Bescheinigung. Denn die bekommt man bei Abnahme beim TÜV und sollte sie auch an den Kunden weiterreichen.
Grundsätzlich muss man jede bauartbedingte Änderung am Fahrzeug nachweisen und belegen. Nur weil es häufig von Polizisten lässig gehandhabt wird, werden die die Ihren Job richtig machen immer gleich verteufelt.
Nicht falsch verstehen, finde es auch lästig aber so sind eben die Spielregeln.