Massefehler Kabelbaum 407 Rechtslage

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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peugeotkaeufer407
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Massefehler Kabelbaum 407 Rechtslage

Beitrag von peugeotkaeufer407 » Fr 20.09.13 10:46

Hallo,

hier ein Klassiker:

nach Kauf eines Peugeot 407 wurde von Händlerseite nichts Wesentliches an der Ursache unternommen um die symptomatischen irreführenden Fehlermeldungen nebst Piepton zu beheben. Mir wurde nun vom Werkstattmeister schlussendlich geraten, das Massekabel auf das Blech des linken hinteren Rücklichtes zu legen. Habe ich gemacht, nun wird das Display heiss und die Fehler bleiben. Ist diese Lösung fachmännisch gesehen seriös?

Die Garantie eines halben Jahres (Aussage der Werkstatt) ist inzwischen verfallen und sie übernimmt natürlich keine weitere Gewährleistung, (hat sie meiner Meinung nach im Kern eigentlich nie), Nun gut.

Welche Tips und Tricks gibt es zunächst, diesen Massefehler soweit in den Griff zu bekommen, so dass die Fehlermeldungen verschwinden und die Elektronik funktioniert.
Falls die Elektronik im SW 407 werksseitig eine Katastrophe ist, wie könnte man rechtlich gesehen einen entsprechenden Beweis führen?
Das Ganze ist nicht erfreulich, war dafür aber umso teuerer, was ich bedaure.


Danke
MfG
Ein Käufer

Chris870BD
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Re: Massefehler Kabelbaum 407 Rechtslage

Beitrag von Chris870BD » Fr 20.09.13 12:15

peugeotkaeufer407 hat geschrieben:Hallo,
Habe ich gemacht, nun wird das Display heiss und die Fehler bleiben. Ist diese Lösung fachmännisch gesehen seriös?

Hallo,

Was meinst du damit das dass Display heiss wird?? Das mit der masseleitung ist die einzige lösung. Oder deine platine wo die Birnen drinne sind hat nen Knax.

Grüsse
Chris

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freeeak
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Re: Massefehler Kabelbaum 407 Rechtslage

Beitrag von freeeak » Fr 20.09.13 18:48

Du hast neben der garantie die der händler freiwillig gibt noch die gesetzliche gewährleistung welche 1jahr beträgt.
Nach 6 monaten tritt die beweislastumkehr ein-hier musst du jetzt beweisen das der fehler schon beim kauf vorhanden war(was ja wahrscheinlich anhand von rechnungen,werkstattaufträgen etc kein problem sein wird)
Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für A.T.U.

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