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Bei uns werben ein Teil der anderen Baumärkte damit, dass bei Garantiefällen die Geräte auch bei denen reklamiert werden können, auch wenn das Gerät woanders gekauft wurde. Einzige Bedingungen sind, dass der Kassenzettel da ist, es ein Markengerät ist (also nicht Budget usw.) und sie die Marke auch selber führen. Im Zweifel halt der Hersteller.BamBam hat geschrieben:wegen dem garantieanspruch, es müßte der hersteller dann haften, glaub ich.


