Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
			
		
				
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																			 pug-205
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						Beitrag
					
								von pug-205 » Mo 03.04.06 11:43
			
			
			
			
			frage an die spezialisten hier:
hab aufm 205 gti die original zusatzfernlichtscheinwerfer von pug frankreich mit gelbem glas.
erlaubt? geduldet? oder verboten?
			
									
									
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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																			 The Cleaner
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						Beitrag
					
								von The Cleaner » Fr 29.11.13 13:09
			
			
			
			
			Ha! Sehr gute Frage! 
Das interessieret mich jetzt auch. Wenn man originale gelbe Gläser fürs Zusatzfernlicht nachrüstet-gibt das Ärger oder nicht?
			
									
									Sauf-aber fahr!
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																			 The Cleaner
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						Beitrag
					
								von The Cleaner » Fr 29.11.13 13:13
			
			
			
			
			Ich sehe gerade.. ganz schön alt, der Beitrag 

Sauf-aber fahr!
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																			 Mr. Mitchell
						
						
													
							
						
									
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								von Mr. Mitchell » Fr 29.11.13 13:30
			
			
			
			
			Hallo,
die Nachrüstung ist verboten. Wenn du ein Fahrzeug hast, das seinerzeit werkseitig mit gelben Scheinwerfer ausgerüstet war, dies belegen kannst, dann kannst du auch wieder neue verbauen. Da hat der TÜV nichts dagegen. Ansonsten leider nicht.
Wir hatten vor ein paar Monaten erst das Thema als ein 404 getüvt werden musste und da haben wir sehr ausführlich darüber diskutiert. Der Prüfer hat uns dann sogar netterweise die entsprechenden Gesetzte und Vorschriften rausgesucht. Es macht dabei auch keinen Unterschied ob gelbe Glühbirne oder gelbes Glas.
MfG
			
									
									
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
				
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								Kris							
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						Beitrag
					
								von Kris » Fr 29.11.13 17:07
			
			
			
			
			einen unterschied macht es aber, ob wir über ZUSATZ-scheinwerfer oder HAUPT-scheinwerfer reden.
bei zusatzlampen ist gelb erlaubt. bei hauptscheinwerfern nicht.
			
									
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								obelix							
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						Beitrag
					
								von obelix » Fr 29.11.13 17:57
			
			
			
			
			Kris hat geschrieben:einen unterschied macht es aber, ob wir über ZUSATZ-scheinwerfer oder HAUPT-scheinwerfer reden.
bei zusatzlampen ist gelb erlaubt. bei hauptscheinwerfern nicht.
jein.
gelb nur für nebelleuchten. fernlampen gehn schon wieder nimmer:-)
§50 und 52 stvzo.
gruss
obelix