das hat - soweit ich mich entsinne - ja auch keiner gesagt. es ist einfach so, dass durch das tuning eine höhere kraft auf die kupplung wirkt. dadurch kann es passieren, dass die kupplung zu schwach ist und verreckt.Digital Racing hat geschrieben:Zum Tuning habe ich oben was vergessen zu erwähnen.
Ich habe Tuning mit TÜV. In meinen Papieren sind 121KW eingetragen und er hat eine Kopie vom Schein gemacht. Somit habe ich nix verheimlicht.
der hersteller legt die kupplung nach werksvorgabe aus. übertrifft deine leistung die vorgaben, isses einfach dein problem. du musst also mit einer ablehnung des herstellers der kupplung rechnen.
btw: der hersteller gibt IMMER eine schriftliche stellungnahme ab, viele werkstätten behaupten dann, sie hätten das nur telefonisch bekommen - stimmt nicht, nie... ein garantiefall MUSS dokumentiert werden, schon weil die ja ned bloss 2 fälle im jahr behandeln, da muss alles festgehalten werden. wenn dir also dein meister sagt - die haben abgelehnt, kein werksfehler - lass dir das schreiben zeigen. da steht nämlich die ausfallursache genau drin. die herstelller können zu jedem schadensbild auch genau sagen, wo es herkommt. wenn da drin steht - defekt durch öleinwirkung - isses die schuld der werkstatt. dann muss der ins futter. steht drin - überlastung - hast pech gehabt.
dem tüv isses worscht, ob die kupplung nach 2 wochen im sack ist. die prüfen nur, od das abgas stimmt und die geräusche. dazu noch die bremsanlage, ob die das auch aushält. also grob alles, was zur verkehrssicherheit und umweltgefährdung zählt. ne rutschende kupplung ist denen so egal, wie wenn in china einer ein fahrrad klaut. ist also kein argument für die haftung des teilelieferanten.
gruss
obelix