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Wie bereits geschrieben: wenn das ein permanenter Fehler ist hilft löschen des Fehlers alleine nichts. Der ist praktisch sofort wieder da.lurea hat geschrieben:Oxas, Du hast sowas nicht zufällig, oder?!?
Der Peugeothändler, bei dem Du das Auto gekauft hast, konnte den Fehler in der Garantiezeit (vor 1 Jahr hattest Du doch wohl noch Garantie) nicht richtig beheben und hat einfach etwas "durchgeschnitten und verlötet"?lurea hat geschrieben:Hallo,
wie viele andere habe auch ich das Problem mit der Airbag-Leuchte (Airbag/Gurtstraffer defekt), aber mein Peugeot Händler ist nicht in der Lage, den Fehler zu finden/beheben! Hatten das Auto schon 3 Tage, ausgelesen usw. Angeblich bräuchten sie ein spezielles Gerät, das bekommen sie nun nach über 1 Jahr immer noch nicht bei! Haben lediglich die Kabel durchgeschnitten und verlötet.
Und jetzt ist denen ihre eigene Reparatur nicht mehr gut genug und Du sollst einen neuen Airbag bezahlen?lurea hat geschrieben: Jetzt ist das Problem, das ich mein Auto in 3 Wochen abgebe (war 3-Wege-Finanzierung), geht zurück zum Händler. Mit Sicherheit wollen die mir schöne Kosten in Rechnung stellen, von wegen neuer Airbag oder so...
Ich würde das an Deiner Stelle anders klären: zum einen würde ich jemanden die Arbeiten der Werkstatt begutachten lassen, zum anderen mit einem Anwalt sprechen, der sich mit solchen Sachen auskennt. Ich habe den Eindruck, daß Du nicht sehr bewandert in Auto- und Rechtssachen bist - da ist externe Hilfe (selbst wenn sie Geld kostet) oft die günstigste Lösung.lurea hat geschrieben:Ja, deshalb will ich mit dem Autohaus auch nix mehr zu tun haben!
Finde es schlimm, dass ich samstags mein Auto abgeben soll, damit die montags dann die Bewertung durchführen! Die können ja dann sonst was behaupten!