Seit wann braucht man für Originalteile gesonderte Papiere?
[Klugscheisser ein]
Schon immer dann, wenn "die Originalteile" nicht als Serienausstattung für das in Rede stehende Fahrzeug
(ggf. gegen Aufpreis) lieferbar waren...
In diesem Fall haben wir es offensichtlich mit Serienausstattung zu tun (Hab das "V6" im Eingangspost heute Morgen überlesen).
Wenn du aber auf einen PH.1 306er die Original Cyclone2-Felgen (Ph.II) montierst, kann und darf der Prüfer zumindest eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller oder eine Abnahme nach §19.2 verlangen.
Auch wenn du Serienbereifung fährst.
Andersrum genauso:
Hatte mal ein Golf3 Cabrio mit den wunderschönen einteiligen BBS 15" vom Golf2, der Eintrag in die Papiere war erst machbar, als ich nachweisen konnte dass diese Felge auch auf'm Corrado lieferbar war (Teilenummer) und damit dann die Frage der Felgen-Traglast geklärt.
[Klugscheisser aus]
Gruß CptAGE