Holle hat geschrieben:Moment :
1. Wenn die Zündspule ein Verschleissteil ist, wäre die Angelegenheit hier zu Ende.
Korrekt. Allerdings scheint es bei vielen Urteilen nicht nur darum zu gehen, OB es ein Verschleißteil ist, sondern auch ob es bei dem Alter des Teils für den Käufer zu erwarten wäre, dass es schon verschlissen ist. Beispiel: ein Zahnriemen, der nach 240tkm/10 Jahren ausgetauscht werden muß, aber schon nach 2 Jahren und 30Tkm reißt ist eher ein Mangel. Das entscheidet dann halt im Einzelfall (und vor Gericht gibt es immer nur Einzelfälle) ein Richter. und der wird mangels eigener Sachkenntnis ein Gutachten beauftragen.
Holle hat geschrieben:
2. Wenn sie KEIN Verschleissteil ist, braucht er nach Meinung keinen Gutachter, um zu beweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes ( und nur darauf stellt die gesetzliche Gewährleistung ab ) in Ordnung war...andernfalls hätte man damit nicht so lange fahren können
Er braucht auch keinen Gutachter. Der Händler muß beweisen, daß es sich um ein Verschleißteil handelt, da der Kauf ja weniger als 6 Monate her ist. Aber selbst wenn er jetzt einen Gutachter beauftragt (den er selber bezahlen müsste. Schätzung 1000€) könnte der Käufer ja trotzdem klagen. Dann entscheidet das Gericht ob es auf Grundlage des vorhandenen Gutachens entscheiden kann, oder es lässt selber eines erstellen. Bei der Sachmängelhaftung wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß Schäden, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, und nicht offensichtlicher Verschleiß sind und auch nicht bei Kauf für den Käufer offensichtlich waren, von Anfang an vorhanden waren, weshalb der Verkäufer dafür einstehen muß. Das Gegenteil kann halt mit Hilfe eines Gutachtens bewiesen werden. Nach 6 Monaten muß der Käufer diesen Beweis beibringen, vorher der Verkäufer. Das wird natürlich bei solchen Bagatellbeträgen nicht gemacht, da es völlig unwirtschaftlich ist. Stattdessen wird der Verkäufer auf seine Kosten reparieren lassen. Um das Kostenrisiko zu verringern verkaufen Händler üblicherweise nur noch an andere Gewerbetreibende, bei denen sie diese Haftung ausschliessen können, oder sie schliessen halt grundsätzlich eine Gebrauchtwagengarantie ab.
Ein Händler der das nicht tut ist meiner Ansicht nach unseriös (die Kalkulation ist einfach zu riskant) und wird versuchen sich von seinen Leistungen zu drücken.
Holle hat geschrieben:
So oder so wird das eine gewagte Nummer, und eine Rechtschutzversicherung lehnt den Fall vielleicht dann sogar ab...aber Fragen kann man ja immer.
Das könnte sie nur, wenn keine Aussichten auf Erfolg besteht. Das dürfte hier wohl kaum der Fall sein. Mein Anwalt liebt solche Fälle (auch wenn der Streitwert grenzwertig niedrig ist): wenig Arbeit für ihn und gute Erfolgsaussichten
Holle hat geschrieben:
Gebrauchtwagengarantie...starten so bei 300 Euro, oder ?
Beim nem alten 206 schreckt das ne Menge Kunden doch gleich ab.
Je nach Alter werden die halt nur noch privat oder an Gewerbe verkauft.
Ein "seriöser" Händler preist die Garantieversicherung einfach ein. Ich glaub die von meinem Golf hat fürs erste Jahr (den Händler) 600€ gekostet.
Es gibt da anscheinend auch eine Masche die einige Fähnchenhändler fahren (einem Kollegen ist das gerade passiert). Es werden bekannte Mängel kaschiert und der Wagen mit der Versicherung verkauft. Tritt das Problem dann auf, bekommt der Händler die Reparaturkosten von der Versicherung erstattet. Oft geht das aber nicht: irgendwann bekommt er halt keine Versicherung mehr.