Zahnriemen Problem ?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Hafenkasper
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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von Hafenkasper » Sa 19.11.16 14:37

Holle hat geschrieben:Abwarten. So viele Verschleissteile gibts da nicht, die dieses Fehlerbild fabrizieren können.
Es klingt auch definitiv nach einem Mechanischen Problem wie wenn der irgendwo Blockiert. Hatte auch das Gefühl das sich der Motor recht schwer dreht.

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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von Hafenkasper » Di 22.11.16 12:53

Hab heute Vormittag vom Händer erfahren das es kein Gewährleistungsfall wäre. Auf Nachfragen was genau defkt sei meinte dieser nun es würde sich augenscheinlich um einen Marderbiss handeln und wäre somit keine Gewährleistung.
Habe erst einmal um genaue Fotos vom angeblichen Marderbiss gebeten.

Wer muss hier nun eigentlich Beweisen wann dieser angebliche Marderbiss entstanden ist ? Dieser könnte ja schon vor Kauf da gewesen sein und sich erst jetzt bemerkbar gemacht haben .

Gruß
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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von arfe » Di 22.11.16 13:33

Kommt es für die Gewährleistung auf ein Verschulden des Verkäufers an?

Käufer können verschiedene Arten von Sachmängelgewährleistungsansprüchen („Mängelrechte“) haben, die man gemeinhin als „Gewährleistung“ bezeichnet. Dabei kommt es nur in manchen Fällen auf ein Verschulden des Verkäufers an.

So muss der Verkäufer die Kaufsache, die bereits bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft ist, auf Wunsch des Käufers entweder gegen einen mangelfreien Gegenstand austauschen oder reparieren. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob den Verkäufer ein Verschulden daran trifft, dass die Kaufsache mangelhaft ist. Es ist somit egal, ob der Verkäufer überhaupt wusste, dass die Sache einen Mangel hat.

Hat die mangelhafte Kaufsache jedoch einen Schaden beim Käufer verursacht, so muss der Verkäufer den Schaden nur dann ersetzen, wenn ihn ein Verschulden trifft. Allerdings gelten hier Beweiserleichterungen für den Käufer. Grundsätzlich vermutet das Gesetz, dass bei solchen Schäden den Verkäufer ein Verschulden trifft, so dass der Verkäufer nachweisen muss, dass dies nicht der Fall ist.

Beispiel: Führt somit ein mangelhafter Toaster zu einem Küchenbrand, so muss der Verkäufer die Schäden an den sonstigen Gegenständen des Käufers nur dann ersetzen, wenn ihn für den Mangel an dem Toaster ein Verschulden trifft. Allerdings muss dabei nicht der Käufer dem Verkäufer das Verschulden nachweisen, sondern der Verkäufer muss im Gegenteil beweisen, dass ihn gerade kein Verschulden trifft.

Das betrifft allerdings Gewährleistungsansprüche innerhalb der 6 Monate!

§ 476 BGB

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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von Hafenkasper » Di 22.11.16 18:38

Und wieder neuigkeiten bzgl. meines Autos.
Nun soll plötzlich definitiv angeblich die Zündspule defekt sein. Ebenfalls laut Händler keine Gewährleistung...
Soll ich nun aus eigener tasche bezahlen.

Muss hier eigntlich nicht der Händler erstmal dafür sorge Tragen das dass Auto erstmal tatächlich wieder läuft?

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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von mattnmeng » Mi 23.11.16 10:03

Hafenkasper hat geschrieben:Und wieder neuigkeiten bzgl. meines Autos.
Nun soll plötzlich definitiv angeblich die Zündspule defekt sein. Ebenfalls laut Händler keine Gewährleistung...
Soll ich nun aus eigener tasche bezahlen.

Muss hier eigntlich nicht der Händler erstmal dafür sorge Tragen das dass Auto erstmal tatächlich wieder läuft?
Vorab: IANAL
Meiner Ansicht nach hat direkte Kommunikation zwischen Dir und dem Händler hier keinen Sinn mehr. Geh zu nem Anwalt und laß ausschließlich den mit dem Händler reden. Der spekuliert anscheinend darauf, dass Du das nicht tust.
in den ersten 6 Monaten muß der Händer jeweils beweisen, daß ein Schaden nicht schon vor dem Verkauf vorlag (bzw angelegt war). Das könnte er durch die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens durch einen KFZ-Gutachter tun. Sinnvollerweise durch einen der Wenigen, die auch vom Gericht bestellt werden (da ansonsten bei einem Gerichtsverfahren höchstwahrscheinlich das Gericht ein weiteres Gutachten erstellen lässt). Allein die Erstellung des Gutachtens wird den aktuellen Streitwert schon weit überschreiten. Dass er einen Gutachter findet, der "zu seinen Gunsten" gutachtet scheint mir auch unwahrscheinlich.

Du kannst Dir das hier mal durchlesen: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/g ... e=2#sect_0

Bei Gebrauchtwagen gilt nur die Besonderheit, daß die Gewährleistungszeit von 24 auf 12 Monate verkürzt werden kann. Alles andere ist gleich. die ersten 6 Monate muß der Verkäufer also beweisen, daß der Schaden noch nicht da war, danach der Käufer, daß er schon da war.
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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von Holle » Mi 23.11.16 15:26

Er ist mit der Zündspule 2500 km gefahren, d.h. sie war zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung. Ich würde es als Händler da mal entspannt drau ankommen lassen.
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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von king_nothing » Mi 23.11.16 20:21

Die Gewährleistung umfasst doch nicht Verschleiß technische defeckte innerhalb von 12 Monaten, oder bin ich da all die Jahre auf dem Holzweg gewesen?
Am ende der Schräglage kommt die stabile Seitenlage :floet:

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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von mattnmeng » Do 24.11.16 15:22

Holle hat geschrieben:Er ist mit der Zündspule 2500 km gefahren, d.h. sie war zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung. Ich würde es als Händler da mal entspannt drau ankommen lassen.
Ob eine Zündspule ein Verschließteil ist, wäre richterlich zu klären. Es gibt beim ADAC eine Liste mit Beispielurteilen https://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Ma ... 141982.pdf Zündspulen werden da nicht erwähnt. Anscheinend gehen die Gerichte davon aus, daß Teile deren regelmäßiger Ausstausch vorgesehen ist (Wartungsplan) Verschleißteile sind. Ein Nockenwellensensor (der ja bei vielen Motoren getauscht werden muß) ist beispielsweise KEIN Verschleißteil.

Fazit: ich würde es darauf ankommen lassen und im Zweifel klagen. Allerdings habe ich (nachdem mich eine KFZ-Versicherung einmal abgezockt hat) eine passende Rechtschutzversicherung. Mein risiko wäre da lediglich meine Selbstbeteiligung. Für den Händler dürfte sich das ungünstiger darstellen.

Was mich an der ganzen Geschichte aber sehr wundert: normalerweise schließt der Händler ja schon rein aus Eigeninteresse eine Gebrauchtwagenversicherung ab und rechnet solche Sachen darüber ab. Warum nicht hier?
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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von Holle » Do 24.11.16 15:56

Moment :

1. Wenn die Zündspule ein Verschleissteil ist, wäre die Angelegenheit hier zu Ende.

2. Wenn sie KEIN Verschleissteil ist, braucht er nach Meinung keinen Gutachter, um zu beweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes ( und nur darauf stellt die gesetzliche Gewährleistung ab ) in Ordnung war...andernfalls hätte man damit nicht so lange fahren können

So oder so wird das eine gewagte Nummer, und eine Rechtschutzversicherung lehnt den Fall vielleicht dann sogar ab...aber Fragen kann man ja immer.

Gebrauchtwagengarantie...starten so bei 300 Euro, oder ?

Beim nem alten 206 schreckt das ne Menge Kunden doch gleich ab.
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Re: Zahnriemen Problem ?

Beitrag von mattnmeng » Do 24.11.16 17:28

Holle hat geschrieben:Moment :
1. Wenn die Zündspule ein Verschleissteil ist, wäre die Angelegenheit hier zu Ende.
Korrekt. Allerdings scheint es bei vielen Urteilen nicht nur darum zu gehen, OB es ein Verschleißteil ist, sondern auch ob es bei dem Alter des Teils für den Käufer zu erwarten wäre, dass es schon verschlissen ist. Beispiel: ein Zahnriemen, der nach 240tkm/10 Jahren ausgetauscht werden muß, aber schon nach 2 Jahren und 30Tkm reißt ist eher ein Mangel. Das entscheidet dann halt im Einzelfall (und vor Gericht gibt es immer nur Einzelfälle) ein Richter. und der wird mangels eigener Sachkenntnis ein Gutachten beauftragen.
Holle hat geschrieben: 2. Wenn sie KEIN Verschleissteil ist, braucht er nach Meinung keinen Gutachter, um zu beweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes ( und nur darauf stellt die gesetzliche Gewährleistung ab ) in Ordnung war...andernfalls hätte man damit nicht so lange fahren können
Er braucht auch keinen Gutachter. Der Händler muß beweisen, daß es sich um ein Verschleißteil handelt, da der Kauf ja weniger als 6 Monate her ist. Aber selbst wenn er jetzt einen Gutachter beauftragt (den er selber bezahlen müsste. Schätzung 1000€) könnte der Käufer ja trotzdem klagen. Dann entscheidet das Gericht ob es auf Grundlage des vorhandenen Gutachens entscheiden kann, oder es lässt selber eines erstellen. Bei der Sachmängelhaftung wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß Schäden, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, und nicht offensichtlicher Verschleiß sind und auch nicht bei Kauf für den Käufer offensichtlich waren, von Anfang an vorhanden waren, weshalb der Verkäufer dafür einstehen muß. Das Gegenteil kann halt mit Hilfe eines Gutachtens bewiesen werden. Nach 6 Monaten muß der Käufer diesen Beweis beibringen, vorher der Verkäufer. Das wird natürlich bei solchen Bagatellbeträgen nicht gemacht, da es völlig unwirtschaftlich ist. Stattdessen wird der Verkäufer auf seine Kosten reparieren lassen. Um das Kostenrisiko zu verringern verkaufen Händler üblicherweise nur noch an andere Gewerbetreibende, bei denen sie diese Haftung ausschliessen können, oder sie schliessen halt grundsätzlich eine Gebrauchtwagengarantie ab.
Ein Händler der das nicht tut ist meiner Ansicht nach unseriös (die Kalkulation ist einfach zu riskant) und wird versuchen sich von seinen Leistungen zu drücken.
Holle hat geschrieben: So oder so wird das eine gewagte Nummer, und eine Rechtschutzversicherung lehnt den Fall vielleicht dann sogar ab...aber Fragen kann man ja immer.
Das könnte sie nur, wenn keine Aussichten auf Erfolg besteht. Das dürfte hier wohl kaum der Fall sein. Mein Anwalt liebt solche Fälle (auch wenn der Streitwert grenzwertig niedrig ist): wenig Arbeit für ihn und gute Erfolgsaussichten
Holle hat geschrieben: Gebrauchtwagengarantie...starten so bei 300 Euro, oder ?

Beim nem alten 206 schreckt das ne Menge Kunden doch gleich ab.
Je nach Alter werden die halt nur noch privat oder an Gewerbe verkauft.

Ein "seriöser" Händler preist die Garantieversicherung einfach ein. Ich glaub die von meinem Golf hat fürs erste Jahr (den Händler) 600€ gekostet.

Es gibt da anscheinend auch eine Masche die einige Fähnchenhändler fahren (einem Kollegen ist das gerade passiert). Es werden bekannte Mängel kaschiert und der Wagen mit der Versicherung verkauft. Tritt das Problem dann auf, bekommt der Händler die Reparaturkosten von der Versicherung erstattet. Oft geht das aber nicht: irgendwann bekommt er halt keine Versicherung mehr.
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