Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Mr. Mitchell
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von Mr. Mitchell » Sa 26.10.13 17:31
dann hast du Glück gehabt und anscheinend einen TOP-Versicherer. Die meisten machen das nicht, weil das Wertgutachten in der Regel keines Falls marktgerecht ist
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emporeo
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von emporeo » Sa 26.10.13 17:37
Warum soll es das nicht? Ein Wertgutachten ist ja dazu da, um den Marktwert neu zu bestimmen auf Grund von Änderungen oder erhaltenden Maßnahmen. Wird ein Wertgutachten von einem anerkannten Gutachter gemacht und bei der Versicherung eingereicht ist es bindend. Ein Gutachter vor Ort macht ja auch nix anderes, lediglich lässt er die Änderungen in dem Umfang meist mit geringeren Werten einfließen. Ein Wiederaufbaukostengutachten wird nicht in solch einem Fall anerkannt. Das zält nur bei Haftpflichschäden. da wird es zwar gern angezweifelt aber hat vor Gericht Standhaftigkeit. Wenn man mit sowas Probleme bekommen sollte mit der Versicherung, dann 1. anwalt und zweitens Versicherung wechseln, weil die nix taugt. Wozu macht man denn sonst ein Gutachten, nicht um mehr Verischerungsprämie zu zahlen

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Mr. Mitchell
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von Mr. Mitchell » Sa 26.10.13 17:47
hm das habe ich anders erlebt. Wenn man ein Wertgutachten macht, muss man es einreichen, die Police wird neu berechnet, man zahlt in der Regel mehr - hat jedoch natürlich auch einen größeren Versicherungsumfang und eine höhere Kostenübernahme.
Quasi wie in deinem Fall. Pauschal davon auszugehen das ein Wertgutachten reicht um im Schadenfall mehr zu bekommen ist leider falsch. Das hast du aber auch nicht geschrieben, insofern seh das nicht als Vorwurf
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emporeo
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von emporeo » Sa 26.10.13 17:51
NE ganu so wie du es grad schreibst war es auch gemeint, hatte mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt

Bei Einem Kaskoschaden hilft das Gutachten meist nur dann, wenn es auch eingereicht worden ist. Für die Beitragserhöhung gibt es aber auch nen Grenzwert soweit ich weiß. erst ab einer Summe x wird der Beitrag erhöht. Bis zu der Summe bleibt der Beitrag gleich, der neue Gutachtenwert wird aber annerkannt. So war es zumindest bei mir. Das handhabt aber jede Versicherung anders Im Haftpflichfall muss nur ein Gutachten vorhanden sein. Dies wird natürlich von der Gegnerischen Versicherung angezweifelt und überprüft, das ist ja klar

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silver-lion
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von silver-lion » So 09.03.14 23:42
Nachtrag:
Coupe ist wieder repariert

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peugeot-fan91
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von peugeot-fan91 » Mo 10.03.14 12:58
silver-lion hat geschrieben:Nachtrag:
Coupe ist wieder repariert

